Die Liebe zwischen zwei Menschen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit wird stets mehr zu einer Angelegenheit der schweizerischen Migrationskontrolle – die IG Binational setzt sich seit über 40 Jahren für die Anliegen binationaler Familien und Partnerschaften ein.

über den Verein
36 %

der Ehen in der Schweiz werden zwischen zwei Menschen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit geschlossen: Binationale Paare und Familien sind in der Schweiz also längst zum Alltag geworden. Binationale sind wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, weil sie verschiedene Bevölkerungsgruppen verbinden. Trotz dieser Tatsache gelten binationale Paare oft als Sonderfälle.

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Jahre IG Binational! Seit 1980 setzt sich die IG für binationale Paare und Familien ein. Der Verein vereint Sichtweisen Einheimischer und Zugewanderter und vertritt damit eine duale Perspektive. Die Kombination aus Fachwissen und reflektiertem Erfahrungsschatz macht die IG Binational zu einer kompetenten Ansprechpartnerin für Binationale und eine interessierte Öffentlichkeit.

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aktive Freiwillige engagieren sich bei der IG, damit Anliegen von binationalen Menschen gehört werden und das Potenzial sichtbar wird.

Aktuelles
Arbeit

Neuer Fokusartikel

Unser neuster Fokusartikel ist online! Ein Bericht über die Veranstaltung zu Integration vom September 2o23.

Stellungnahmen

Armut ist kein Verbrechen – Stellungnahme der IG Binational zur Vernehmlassung „Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes; Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten“

 

Vollständige Stellungsnahme mit Forderungen ist unter Downloads zu finden.

1) Tieferer Sozialhilfeanspruch von Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltsbewilligung in den ersten 3 Jahren
Art. 38a VE-AIG
Der Verein IG Binational lehnt die hier vorgesehene Schlechterstellung von sozialhilfebeziehenden Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltsbewilligung in den ersten drei Jahren vollumfänglich ab.
Gemäss dem erläuternden Bericht sollen durch die tieferen Sozialhilfebeiträge Anreize geschaffen werden, damit sich Drittstaatsangehörige wirtschaftlich besser in der Schweiz integrieren. Damit wird unterstellt, dass Drittstaatsangehörige faul seien und sich lieber vom Staat den Lebensunterhalt bezahlen liessen, als arbeiten zu gehen. Abgesehen davon, dass dies ein rassistisches Argument ist, gibt es genug Studien, die aufzeigen, dass es nicht an der fehlenden Motivation von Migrant:innen liegt, arbeiten zu gehen, sondern an struktureller Diskriminierung (z.B. Nicht-Anerkennung von ausländischen Diplomen) und anderen Faktoren. Gerade in den ersten drei Jahren in der Schweiz sollten Migrant:innen besonders unterstützt werden, damit die oben erwähnten Hürden überwunden werden können und eine positive wirtschaftliche Integration gelingt. Diese Änderung des AIGs bewirkt jedoch genau das Gegenteil und lässt eher darauf schliessen, dass damit gerade eben eine NICHT-Integration von Drittstaatsangehörigen angedacht ist. Dies würde auch erklären, warum für Änderungen, die auf zwei Seiten Platz haben, eine 19-seitige Erklärung nötig ist.

2) Berücksichtigung der Unterstützung der Integration von Ehegatt:innen und minderjährigen Kindern beim Entscheid über den Aufenthaltsstatus
Art. 58a Abs. 1 lit. e VE-AIG
Wie bereits 2013 bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes von uns kritisiert, ist diese Änderung insbesondere für binationale Paare nicht umsetzbar und nicht haltbar. Will der/die ausländische Partner:in den Aufenthaltsstatus erneuern lassen, müssten sie zeigen, dass er/sie seine/n Schweizer Partner:in bei der Integration gefördert und unterstützt hat.
Soll er/sie darum seine:n Partner:in bei einem Jodlerkurs anmelden?
Hinter dieser neuen Bestimmung steht aber der Generalverdacht, dass sich die betroffenen Ausländer:innen in diesem Bereich zu wenig engagieren. Den Behörden wird damit eine zusätzliche Handhabe gegeben, ein „vermeintlich“ mangelhaftes Engagement bei einem Entscheid über den Aufenthaltsstatus zu Lasten der betroffenen Ausländer:innen einzuberechnen. Zudem erscheint uns unklar, wie dieses Kriterium in der Praxis konkret gestaltet und überprüft werden soll, ohne in die Privatsphäre der Betroffenen einzugreifen und ohne der behördlichen Willkür Tür und Tor zu öffnen.

03-04-2024

Umgang mit Frustration bei der Arbeitsintegration

19:30 Uhr

Informationsanlass der Treffpunktgruppe Zürich.
Kostenlos und offen für alle.

23-03-2024

44. GV IG Binational

14:30 Uhr

Jährliche GV für Mitglieder