Heimliche Hochzeit mit einer Ausländerin - Viele Fragen

Bereits jede zweite Ehe wird zwischen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit geschlossen. Binationale Partnerschaften und Familien gelten aber noch zu oft als Sonder- oder Problemfälle. Das muss sich endlich ändern!
akos
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von akos »

es gibt dann auch so blöde Situationen. Z.b. meine Grossmutter hat ihn dann kennengelernt als er hier war, und mir ganz eindringlich gesagt: aber gell, ihr heiratet noch nicht sofort! was sollte ich ihr da sagen: ähm, übrigens, wir sind schon verheiratet... Dasselbe mit den Kindern: pass nur auf, dass du jetzt nicht schwanger wirst! habe ich von verschiedenen Seiten gehört, als ich bereits schwanger war...

@shannon
ich musste auch 1000.- Vorschuss leisten. Gekostet hat's 750.-, den Rest bekamen wir zurück. Bei uns war aber der Aufwand auch sehr gross.

@turpin
ja, Ehevertrag! Das schafft nämlich klare Verhältnisse bei manchmal kulturellen Selbstverständlichkeiten. Wem gehört welcher Lohn? Wem gehört was bei einer Trennung? Und da ihr da verschiedene Modelle zur Verfügung habt, müsst ihr euch so zwingend Gedanken darüber machen und habt dann etwas verbindliches, das beiden bewusst ist. Ohne Ehevertrag sind sich viele über Rechten und Pflichten gar nicht so im klaren.

turpin
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von turpin »

Hallo nochmals
Danke für die Antworten. Nun, mittlerweile haben wir uns mal länger unterhalten und entschieden....dass wir es ihnen sagen werden...wenn auch vermutlich auf einem etwas ....naja..feigen Weg per Telefon aus Kiev, ein paar Tage vor der Hochzeit.....so wie wenn wir erst dort entschlossen hätten zu heiraten. ;) Aber so werde ich mir wenigstens kein "Überleg es dir doch," "Aber es ist doch noch zu früh" usw. anhören müssen.

Zu dem Ehevertrag...guter Hinweis. Das hab ich total vergessen.
-Wie schaut das eigentlich aus...kann dieser auch nach der Eheschliessung erstellt werden?
-Gibt es spezielles zu beachten, da wir in der Ukraine heiraten? Ist ein in der schweiz abgeschlossener Ehevertrag dann gültig?
-Gibt das keine Probleme, wenn man z.B. Gütertrennung bei einer Binationalen Ehe beschliesst?

Könnt ihr mir einen Anwalt empfehlen, der mir so einen erstellen kann, bzw. gibt es evtl. sogar Vorlagen die man verwenden kann?

John Doe
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von John Doe »

turpin hat geschrieben:Zu dem Ehevertrag...guter Hinweis. Das hab ich total vergessen.
-Wie schaut das eigentlich aus...kann dieser auch nach der Eheschliessung erstellt werden?
-Gibt es spezielles zu beachten, da wir in der Ukraine heiraten? Ist ein in der schweiz abgeschlossener Ehevertrag dann gültig?
-Gibt das keine Probleme, wenn man z.B. Gütertrennung bei einer Binationalen Ehe beschliesst?
Könnt ihr mir einen Anwalt empfehlen, der mir so einen erstellen kann, bzw. gibt es evtl. sogar Vorlagen die man verwenden kann?
hallo turpin,
du bist in bern, gell? ich werde heute oder morgen mal einen befreundeten anwalt in bern anfragen. soviel ich weiss, braucht es zur beurkundung aber noch einen notar, er kann bestimmt jemanden empfehlen.
ein ehevertrag kann vor oder irgendwann während der ehe geschlossen werden. ich weiss nicht, wie es mit der gültigkeit in der ukraine aussieht, frag doch bei der botschaft an? in einigen ländern sind sie gültig, in anderen nicht... ihr müsst aber sowieso entscheiden, ob ihr dem schweizerischen oder dem ukrainischen recht unterstellt sein wollt. wenn ihr in kiev heiratet, wird es wohl automatisch das ukrainische sein, ausser ihr vereinbart nach den dortigen regeln zum voraus das schweizer recht, falls das dort überhaupt möglich ist (in der schweiz ist es möglich). welche art probleme meinst du? meinst du wegen der aufenthaltsbewilligung? oder der gültigkeit? oder persönlich? :?:

zur eheschliessung kannst du ganz allgemein folgende broschüre lesen:
http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/da ... echt-d.pdf
lies auch auf binational.ch zur ehe: http://www.binational.ch/d/fragen/ehe.html
und die merkblätter des bundesamtes für justiz, eines davon speziell zu eheschliessungen im ausland:
http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/theme ... etter.html

hoffe, das hilft fürs erste weiter.
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turpin
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von turpin »

Hallo John, vielen Dank für die Antwort.

Genau, also zum Beispiel wegen dem...Familiennachzug. Es würde ja bestimmt nicht klappen, z.B. keinen nachehelichen Unterhalt zu vereinbaren, da im Falle einer Scheidung ja anschliessend ausschliesslich der Staat für sie zahlen müsste.
Jedoch wäre ich durchaus an einer Gütertrennung interessiert.

Hmm an das mit dem ukrainischen Recht habe ich noch gar nicht gedacht....ich sollte mich mal informieren. Ich dachte bis anhin, wenn wir in der Schweiz leben und die Ehe eintragen lassen und falls es zu einer Scheidung kommt....werden wir..nach schweizer Recht scheiden.

Shannon
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Interessante Frage....leider habe ich noch nie einen Ehevertrag gemacht. Ich weiss nur, dass eine Ehe, die in der Schweiz geschlossen wurde, im normalfall Gütertrennung ist. Oder ist das schon wieder anders?

John Doe
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von John Doe »

nee, im normalfall ist in der schweiz eine ehe unter errungenschaftsbeteiligung, alles andere muss speziell vereinbart werden.
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Shannon
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Upsi....siehst du das wusste ich nicht. Ich dachte wirklich das Gütertrennung das übliche ist.

:lol: :oops: :lol:


lg

John Doe
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von John Doe »

easy :) ist gütertrennung demfall das, was ihr gewählt habt?
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akos
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von akos »

es gilt Errungenschaftsbeteiligung ohne Ehevertrag. Alles andere könnt ihr vereinbaren so viel ihr wollt, ohne notariell beglaubigten Ehevertrag gilts nicht.

@turpin
Der Ehevertrag kann nach der Eheschliessung jederzeit gemacht werden, auch nach 50 Jahren ;-)
Er muss von einem Notar beglaubigt werden.
Das gilt für das Schweizer Recht. Wenn ihr also dort heiratet, dann müsst ihr die Ehe hier anerkennen lassen. Danach geltet ihr auch nach Schweizer Recht verheiratet und du wirst im Zivilstandsregister so eingetragen. Rechtlich gilt immer a) wo ihr geheiratet habt oder b) wo der Lebensmittelpunkt ist (Wohnsitz). Z.b. wir haben im Ausland geheiratet, zur Scheidung müssten wir aber zum Richter in der Schweiz, weil wir hier Wohnsitz haben. Dann wird bei der Scheidung natürlich auch schweizer Recht angewendet. D.h. wenn eure Ehe hier anerkannt ist, dann könnt ihr hier natürlich auch einen Ehevertrag nach CH Recht machen. Entsprechend musste ich z.b. für die Anerkennung der Heirat mich für den Familiennamen nach CH Recht entscheiden (seinen, meinen oder beide).
solang ihr die Ehe hier nicht anerkennen lässt, gilt dann das ukrainische Recht, aber dann werdet ihr auch keinen Familiennachzug machen können.

Shannon
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von Shannon »

nö, wir machen keinen ehevertrag oder sonst was. ich wüsste nicht wieso. lol

John Doe
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von John Doe »

hallo turpin,
wie geht's euch? seid ihr vorwärts gekommen mit dem verfahren, oder gar schon verheiratet? würde mich freuen, etwas von euch zu hören!
lg, jd
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turpin
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von turpin »

Hallo John, hallo zusammen

Wir haben in der Tat geheiratet! :) Ende April war es soweit. Und zwar in Kiev. Es war wirklich toll und einfach! :) Anschliessend war meine Frau über einen Monat damit beschäftigt, einen neuen Reisepass und einen internen Pass mit dem neuen Namen zu erhalten.

Heute konnte sie endlich auf die Botschaft und die Dokument abliefern. Nun......eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass sie zuerst die Eintragung der Ehe in der Schweiz beantragen muss und anschliessend das Visa für Familiennachzug.
Jedoch hat ihr die Dame erklärt, sie solle in 6-8 Wochen nochmals anrufen. In der Regel sollte sie dann bereits das 3 monatige Visa erhalten und anschliessend in der Schweiz zur Polizei gehen und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Das verwirrt mich total. Denn wir dachten, sie werde ein 12 monatiges Visa erhalten, welches dann jährlich erneuert wird.
In ihrem Pass hat sie jetzt jedoch einen Stempel, dass sie auf ein Visa Typ D wartet. laut Internet ist dies ein Visa für einen Aufenthalt länger als 3 Monate.

Hat jemand Erfahrung diesbezüglich? Hat sie sich evtl. versprochen und meinte, mehr als 3 Monate?

Besten Dank und viele Grüsse

John Doe
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von John Doe »

hallo turpin, HERZLICHE GRATULATION ZUR HOCHZEIT!!!
ich glaube, das ist schon richtig, dass es zuerst ein spezielles visum gibt für die einreise, und dass dann die umschreibung der ehe erfolgt und der b-ausweis erteilt wird (dann für jeweils 12 monate). so kenne ich es auf jeden fall von meiner freundin, die im kosova geheiratet hat.
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safe
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländering - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von safe »

Auch von meiner Seite herzliche Gratulation. Schau dir mal die Seite an (falls du sie nicht eh schon kennst):

http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/rep ... kvifa.html

Mit dem Visum Typ D kann sie einreisen. Die B-Bewilligung, die deiner Frau dann erlaubt aufgrund eurer Hochzeit hier zu bleiben ist kein Visum mehr sondern eben eine Aufenthaltsbewilligung (keinen Kleber mehr im Pass sondern eine eigene ID-Karte, die automatisch um ein weiteres Jahr verlängert solange ihr verheiratet seid). Da sie diese jedoch erst hier erhält muss sie mit einem befristeten Visa einreisen.

kibobo
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Re: Heimliche Hochzeit mit einer Ausländerin - Viele Fragen

Ungelesener Beitrag von kibobo »

!!! HeRzLiChEn GlÜcKwUnScH !!!

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