Aufenthaltsbewilligung B
Aufenthaltsbewilligung B
wenn der hier lebende ausländer b-ausweis hat, welche bewilligung kriegt dann der geheiratete drittstaatler?
Re: Aufenthaltsbewilligung B
ich verstehe deine Frage nicht ganz. Meinst du, dass jemand mit Ausweis B einen andern Ausländer heiratet?
Ansonsten, bei der Heirat mit einem Schweizer kriegt der Ausländer eine B-Bewilligung und automatisch die Arbeitsbewilligung dazu. Er zählt auf dem Arbeitsmarkt auch nicht zum Ausländerkontingent wie andere mit B-Bewilligung, sondern ist theoretisch den Schweizern gleichgestellt (kann z.b. auf das RAV sich vermitteln lassen, nach 2 Jahren Gebühren einzahlen/arbeiten, gibts auch Geld von der ALV, etc). Praktisch sieht es aber ja so aus, dass viele Arbeitgeber nur Mitarbeiter wollen mit C-Bewilligung und nicht wissen, dass sie für einen Ehepartner mit B-Bewilligung keine Arbeitsbewilligung beantragen müssen.
Ansonsten, bei der Heirat mit einem Schweizer kriegt der Ausländer eine B-Bewilligung und automatisch die Arbeitsbewilligung dazu. Er zählt auf dem Arbeitsmarkt auch nicht zum Ausländerkontingent wie andere mit B-Bewilligung, sondern ist theoretisch den Schweizern gleichgestellt (kann z.b. auf das RAV sich vermitteln lassen, nach 2 Jahren Gebühren einzahlen/arbeiten, gibts auch Geld von der ALV, etc). Praktisch sieht es aber ja so aus, dass viele Arbeitgeber nur Mitarbeiter wollen mit C-Bewilligung und nicht wissen, dass sie für einen Ehepartner mit B-Bewilligung keine Arbeitsbewilligung beantragen müssen.
Re: Aufenthaltsbewilligung B
Sorry: ich meinte: Wenn eine Person mit B Bewilligung eine andere Person z.B. mit F Bewilligung heiratet kriegt dann diejenige auch einen B-ausweis? Noch konkreter: Gibts einen Unterschied zwischen jemanden mit einem B oder C Ausweis wenn er einen anderen "Ausländer" heiraten möchte, in bezug auf den Ausweis welcher die angeheiratete Person dann kriegt?
*läck, gehts noch komplizierter zum erklären
*
*läck, gehts noch komplizierter zum erklären
Re: Aufenthaltsbewilligung B
ich kopiere mal aus binational.ch
So gesehen hat der B-Ausweis keinen Einfluss auf den Aufenthaltsstatus des Partners, er wird in deinem Beispiel sein F behalten.Drittstaaten-BürgerInnen mit Ausweis B
haben keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Dieser kann bei der zuständigen kantonalen Behörde jedoch beantragt werden. Gesuche werden individuell geprüft (Art. 96 AuG).
-
Flora
Re: Aufenthaltsbewilligung B
Das ist mir völlig neu, dass B-Ausländer Ausländer heiraten und herbringen dürfen
Flora
Flora
Re: Aufenthaltsbewilligung B
@flora
meine erste Aussage bezog sich auf eine Heirat mit einem Schweizer.
Ich nehme an, dass bei einem Gesuch einer Ausländer-Ausländer Heirat die Chancen sehr gering sind, dass dann ein Familiennachzug (und somit eine B-Bewilligung) erteilt wird. Sonst würden die Ausländer unter sich wohl sehr viel mehr davon Gebrauch machen.
Es geht meiner Meinung nach auch etwas zu weit, wenn ein Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung (B) jemand anderem einen Aufenthaltstitel ermöglicht. (es gibt sicher Ausnahmefälle, z.b. bei hochqualifizierten Personen, welche hier arbeiten und die z.b. noch Familie haben, aber das ist wieder ein ganz anderes Thema und wird mit dem individuellen Gesuch ja gewährt).
Worauf du hinaus willst, talina, ist vermutlich, dass z.b. jemand mit B-Bewilligung einen Asylbewerber oder so heiratet und dieser dadurch hier bleiben kann. Nein. Das ist so ein Ausnahmefall der Ausnahmefälle, dass sich wirklich so ein Paar findet...
meine erste Aussage bezog sich auf eine Heirat mit einem Schweizer.
Ich nehme an, dass bei einem Gesuch einer Ausländer-Ausländer Heirat die Chancen sehr gering sind, dass dann ein Familiennachzug (und somit eine B-Bewilligung) erteilt wird. Sonst würden die Ausländer unter sich wohl sehr viel mehr davon Gebrauch machen.
Es geht meiner Meinung nach auch etwas zu weit, wenn ein Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung (B) jemand anderem einen Aufenthaltstitel ermöglicht. (es gibt sicher Ausnahmefälle, z.b. bei hochqualifizierten Personen, welche hier arbeiten und die z.b. noch Familie haben, aber das ist wieder ein ganz anderes Thema und wird mit dem individuellen Gesuch ja gewährt).
Worauf du hinaus willst, talina, ist vermutlich, dass z.b. jemand mit B-Bewilligung einen Asylbewerber oder so heiratet und dieser dadurch hier bleiben kann. Nein. Das ist so ein Ausnahmefall der Ausnahmefälle, dass sich wirklich so ein Paar findet...
Re: Aufenthaltsbewilligung B
Ja so was ähnliches. also ist eine heirat zwischen einem b-ausweis besitzer und einem hier anwesenden n-ausweisler nicht erlaubt?oder werden sie schon auf dem Zivilstandesamt getraut, nachher kriegt aber der n-ausweis aber keinen anderen ausweis?
Re: Aufenthaltsbewilligung B
so hatte ich deine frage von anfang an verstanden :)
vielleicht bleibt der ausweis gleich, ob mit einer heirat z. b. eine ausweisung verhindert werdn kann, keine ahnung, aber warum fragst du nicht mal die zuständige fremdenpolizei am wohnort der person mit b? unter umständen kommt es auch noch draufan, welche nationalität die person mit b-ausweis hat, und welche art b... ziemlich kompliziert und so allgemein wohl nicht zu beantworten. du musst der behörde nicht sagen, um welche konkreten personen es geht!
je nachdem wissen auch sans-papiers-beratungsstellen mehr. um welchen kanton geht es?
und anschliessend sag uns bitte, was du erfahren hast, ok? viel glück!
vielleicht bleibt der ausweis gleich, ob mit einer heirat z. b. eine ausweisung verhindert werdn kann, keine ahnung, aber warum fragst du nicht mal die zuständige fremdenpolizei am wohnort der person mit b? unter umständen kommt es auch noch draufan, welche nationalität die person mit b-ausweis hat, und welche art b... ziemlich kompliziert und so allgemein wohl nicht zu beantworten. du musst der behörde nicht sagen, um welche konkreten personen es geht!
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Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
Enjoy difference - start tolerance!!
"Mit oder ohne Kopftuch bin ich doch dieselbe." - Ni pute, ni soumise.
Ici et ailleurs - c'est la misère qui fait partir les gens.
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Re: Aufenthaltsbewilligung B
also, der Ausweis N ist ja ein Aufenthaltstitel. Solang über das Gesuch nicht entschieden wurde, darf geheiratet werden. Allerdings nicht mehr, nach dem negativen entscheid. Das ist unabhängig davon, welchen Ausweis der Partner hat. Man müsste wohl während dem Verfahren einen Antrag auf Hochzeitsvorbereitung stellen.
Und ich muss sagen: es liegt nahe, zu glaube, dass die Person mit Ausweis N nicht wirklich ernsthaft Asyl benötigt, wenn man erwägt, den Aufenthaltsstatus durch eine Heirat zu ändern. Wer sich sicher ist, kann den Asylentscheid abwarten und dann heiraten. (und es gibt Paare die das so machen).
Aber als Ausländer mit B-Bewilligung wird man keinen Einfluss auf den Aufenthaltstitel einer anderen Person (es sei denn Familienangehörige/Kinder) haben.
Und ich muss sagen: es liegt nahe, zu glaube, dass die Person mit Ausweis N nicht wirklich ernsthaft Asyl benötigt, wenn man erwägt, den Aufenthaltsstatus durch eine Heirat zu ändern. Wer sich sicher ist, kann den Asylentscheid abwarten und dann heiraten. (und es gibt Paare die das so machen).
Aber als Ausländer mit B-Bewilligung wird man keinen Einfluss auf den Aufenthaltstitel einer anderen Person (es sei denn Familienangehörige/Kinder) haben.
Re: Aufenthaltsbewilligung B
und wenn's aus liebe wäre?!
wir wissen überhaupt nichts von den heiratsinteressenten, vielleicht könntest du ja noch ein wenig hintergründliches erzählen, damit wir uns ein bild machen können?
wir wissen überhaupt nichts von den heiratsinteressenten, vielleicht könntest du ja noch ein wenig hintergründliches erzählen, damit wir uns ein bild machen können?
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Re: Aufenthaltsbewilligung B
Das mit der Liebe weiss ich nicht, es geht dabei nicht um mich.
Zu den anderen Themen möcht ich viel sagen jedoch nicht im für jeden lesbaren Rahmen.
Zu den anderen Themen möcht ich viel sagen jedoch nicht im für jeden lesbaren Rahmen.
Re: Aufenthaltsbewilligung B
@talina
zu deiner Frage: "erlaubt" ist die Heirat ja schon, solange beide eine Aufenthaltsbewilligung haben. Die ändert sich durch eine Heirat aber nicht.
(verboten ist eine Heirat auch nie, sofern unser Recht beachtet wird
beide ledig und volljährig, ab nächstem Jahr mit Aufenthaltserlaubnis)
Das B kriegt man ja allenfalls, wenn man eine/n SchweizerIn heiratet, d.h. man erhält einen Aufenthaltstitel, während man vorher keinen hatte. Dann steht aber auch auf dem Ausweis als Aufenthaltsgrund: "Ehepartner/in eines/r Schweizer/in"
Den Aufenthaltsgrund "Ehepartner eines Ausländers" gibt es nicht.
Da spielt die Liebe dann auch keine Rolle mehr.
Ich denke, das sind derart komplizierte Einzelfälle. Ist man tatsächlich in der Situation, dass man als Gast hier ist, und man verliebt sich in jemanden, der auch nicht von hier ist, und man will dann auch noch heiraten... in so einer unsicheren Situation (besonders wenn einer das N hat, jederzeit kann man abgewiesen werden...) würde ich eher nicht ans heiraten denken.
zu deiner Frage: "erlaubt" ist die Heirat ja schon, solange beide eine Aufenthaltsbewilligung haben. Die ändert sich durch eine Heirat aber nicht.
(verboten ist eine Heirat auch nie, sofern unser Recht beachtet wird
Das B kriegt man ja allenfalls, wenn man eine/n SchweizerIn heiratet, d.h. man erhält einen Aufenthaltstitel, während man vorher keinen hatte. Dann steht aber auch auf dem Ausweis als Aufenthaltsgrund: "Ehepartner/in eines/r Schweizer/in"
Den Aufenthaltsgrund "Ehepartner eines Ausländers" gibt es nicht.
Da spielt die Liebe dann auch keine Rolle mehr.
Ich denke, das sind derart komplizierte Einzelfälle. Ist man tatsächlich in der Situation, dass man als Gast hier ist, und man verliebt sich in jemanden, der auch nicht von hier ist, und man will dann auch noch heiraten... in so einer unsicheren Situation (besonders wenn einer das N hat, jederzeit kann man abgewiesen werden...) würde ich eher nicht ans heiraten denken.
Re: Aufenthaltsbewilligung B
Komplex und kompliziert, aber interessant....
Aber nehmen wir mal an, dass es nun tatsächlich so ist und sich Maria und Josef treffen und verlieben. Maria hat B und der Josef N.
Was passiert dann? Maria hat hier einen Job und ist ja auch eigentlich aufgenommen, kann also nix mehr passieren. Der Josef mit seinem N hat in jedem Fall die A-Karte. Zum einen werden die meisten gleich an eine Scheinehe denken und zum anderen muss er jeden Tag damit rechnen das er ausgeschafft wird.
Okay Josef könnte nach Hause und dort mit Visum wieder einreisen, kann er aber nicht wirklich. Wer einmal aus der Schweiz geflogen ist bekommt kein Visum mehr.
Was wenn es sich um wirkliche Liebe handelt, die einem halt treffen kann. Das der andere der Mensch ist nachdem man das ganze Leben gesucht hat. Heiraten ist ein Grundrecht, mich würde also wirklich sehr interessieren wie das zwei hinkriegen die in einer solchen Lage sind.
Aber nehmen wir mal an, dass es nun tatsächlich so ist und sich Maria und Josef treffen und verlieben. Maria hat B und der Josef N.
Was passiert dann? Maria hat hier einen Job und ist ja auch eigentlich aufgenommen, kann also nix mehr passieren. Der Josef mit seinem N hat in jedem Fall die A-Karte. Zum einen werden die meisten gleich an eine Scheinehe denken und zum anderen muss er jeden Tag damit rechnen das er ausgeschafft wird.
Okay Josef könnte nach Hause und dort mit Visum wieder einreisen, kann er aber nicht wirklich. Wer einmal aus der Schweiz geflogen ist bekommt kein Visum mehr.
Was wenn es sich um wirkliche Liebe handelt, die einem halt treffen kann. Das der andere der Mensch ist nachdem man das ganze Leben gesucht hat. Heiraten ist ein Grundrecht, mich würde also wirklich sehr interessieren wie das zwei hinkriegen die in einer solchen Lage sind.
Re: Aufenthaltsbewilligung B
das ist kein so seltener fall-gerade bei migrantengruppen die seit längerem in der ch um asyl ersuchen gibts das öfters. eine person erhält b, ihr partner (boyfriend/girlfriend) hat immer noch n.
Re: Aufenthaltsbewilligung B
also im kanton waadt würde ich dann die fraternité vom csp empfehlen, in den anderen kantonen habe ich keine ahnung. aber dort haben sie super erfahrung mit solchen probematiken.
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