c + wochenaufenthalt

Bereits jede zweite Ehe wird zwischen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit geschlossen. Binationale Partnerschaften und Familien gelten aber noch zu oft als Sonder- oder Problemfälle. Das muss sich endlich ändern!
John Doe
Rang 1
Beiträge: 1250
Registriert: Fr Jul 17, 2009 12:08 pm

c + wochenaufenthalt

Ungelesener Beitrag von John Doe »

hallo zusammen,
weiss jemand, ob es für ausländer mit c-ausweis erlaubt ist, einen wochenaufenthalt/zweitwohnsitz in einem anderen kanton anzumelden?
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
Enjoy difference - start tolerance!!
"Mit oder ohne Kopftuch bin ich doch dieselbe." - Ni pute, ni soumise.
Ici et ailleurs - c'est la misère qui fait partir les gens.

akos
Rang 1
Beiträge: 453
Registriert: Fr Jan 30, 2009 4:25 pm

Re: c + wochenaufenthalt

Ungelesener Beitrag von akos »

ähm, wieso nicht?

C ist eine Niederlassungsbewilligung. Für die ganze Schweiz. Wieviele Niederlassungen er hat ist glaubs nicht beschränkt... :wink:

sogar mein Mann (B mit Status verheiratet) dürfte, wenn es die Umstände erfordern, Wochenaufenthalter sein.

John Doe
Rang 1
Beiträge: 1250
Registriert: Fr Jul 17, 2009 12:08 pm

Re: c + wochenaufenthalt

Ungelesener Beitrag von John Doe »

gut gut, danke für die auskunft. arbeit wäre wohl ein guter grund, oder? könnten wir denn auch getrennte wohnsitze haben, oder gibt das probleme? müssten wir uns dann gerichtlich trennen lassen, obwohl wir gar nicht getrennt sind?
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
Enjoy difference - start tolerance!!
"Mit oder ohne Kopftuch bin ich doch dieselbe." - Ni pute, ni soumise.
Ici et ailleurs - c'est la misère qui fait partir les gens.

akos
Rang 1
Beiträge: 453
Registriert: Fr Jan 30, 2009 4:25 pm

Re: c + wochenaufenthalt

Ungelesener Beitrag von akos »

nein, nein. umgekehrt.
Wenn ihr nicht mehr zusammen wohnt, dann kann man eine gerichtliche Trennung auch nachträglich geltend machen, von Tag des Auszugs an. (z.b. er zieht im Mai aus, im oktober macht ihr die offizielle Trennung, dann gilt die Trennungszeit von 2 Jahren ab Mai).
Aber man kann durchaus (mit gleichem Recht für alle ;-) ) verheiratet sein und sich z.b. nur am Wochenende sehen, schweizer Paare machen das ja auch.
Bei der B-Bewilligung, rsp. solang das mit der Scheinehen-überprüfung gilt, muss ein triftiger grund (z.b. Arbeit ;-) ) vorliegen, damit ein Partner anderswo übernachten kann, ohne in Scheinehenverdacht zu geraten. Frag mal bei eurem Amt nach.
Zuletzt geändert von akos am Fr Okt 28, 2011 2:41 pm, insgesamt 1-mal geändert.

John Doe
Rang 1
Beiträge: 1250
Registriert: Fr Jul 17, 2009 12:08 pm

Re: c + wochenaufenthalt

Ungelesener Beitrag von John Doe »

ok, danke.
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
Enjoy difference - start tolerance!!
"Mit oder ohne Kopftuch bin ich doch dieselbe." - Ni pute, ni soumise.
Ici et ailleurs - c'est la misère qui fait partir les gens.

alte häsin
AdministratorIn
Beiträge: 565
Registriert: Sa Okt 11, 2008 9:47 pm

Re: c + wochenaufenthalt

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

akos hat geschrieben:ähm, wieso nicht?

C ist eine Niederlassungsbewilligung. Für die ganze Schweiz. Wieviele Niederlassungen er hat ist glaubs nicht beschränkt... :wink:

sogar mein Mann (B mit Status verheiratet) dürfte, wenn es die Umstände erfordern, Wochenaufenthalter sein.
fürs C ists wohl kein problem, wenn beide nicht am gleichen ort wohnen (mit trennung hat das nichts zu tun). hingegen dürften sozialunterstützungsbehörden schwierig tun.

JEDOCH ganz wichtig: dies beeinträchtigt die einbürgerung! denn es wird argumentiert, der integrationseffekt der ehe sei nicht da, also keine erleichterte einbürgerung in dieser zeit.
Redaktion
INFO · BINATIONAL
www.ig-binational.ch
der infoletter ist für mitglieder der IG Binational inbegriffen

Antworten