Kursbeitrge für neu eingereiste Personen (Familiennachzug

Malaika

Kursbeitrge für neu eingereiste Personen (Familiennachzug

Ungelesener Beitrag von Malaika »

Neu eingereiste Personen in der Arbeitslosenversicherung:
Viele im Rahmen des Familiennachzugs eingereiste EhepartnerInnen sind zuerst einmal stellenlos. Auf Arbeitslosengeld haben sie in der Regel nur dann Anspruch, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre in der Schweiz oder in der EU/EFTA während mindestens eines Jahres gearbeitet haben.
Trotzdem können sich neu Eingereiste beim RAV melden, sobald sie eine Aufenthaltsbewilligung bekommen haben. Sie können in die Arbeitsvermittlung aufgenommen werden und al-lenfalls auch auf Kosten der Arbeitslosenkasse einen Kurs besuchen. Stellensuchende Personen müssen al-lerdings beim RAV zu Beratungsterminen erscheinen und Arbeitsbemühungen vorweisen.

Für binationale Paare wichtig: Auch im Zusammenhang mit der Heirat neu eingereiste Personen (Familiennachzug), die noch n-ie in der Schweiz gearbeitet haben, können Kursbeiträge erhalten.

(Quelle: http://www.binational.ch/d/fragen/arbeitslos.html)
Zuletzt geändert von Malaika am So Apr 05, 2009 3:52 pm, insgesamt 1-mal geändert.

Flora

Ungelesener Beitrag von Flora »

Achtung: das ist je nach Ortschaft verschieden.
In Basel z.B. bekommt man Nichts.
Man wird wohl in die Kartei aufgenommen und kriegt regelmässig die offenen Stellen zugemailt.
Kosten werden aber keine übernommen, von Niemandem.
Gruss
Flora

Malaika

Ungelesener Beitrag von Malaika »

ja, leider gibt es enoooooooooooorme unterschiede zwischen den ortschaften!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
das gilt aber genauso ü personen mit schweizerischer nationalität... und es hängt ganz extrem von der beratenden person ab!

kibobo
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Ungelesener Beitrag von kibobo »

weil wir immer noch auf den neuen aufenthaltsausweis warten haben wir vom rav noch ü keine information bekommen. mein mann war einmal dort nur um nachzufragen wie es ü so funktioniert und die einzige antwort die er bekommen hat war mit wohnsitzbescheinigung, ausländerausweis und ahv-karte wiederzukommen.

wir mussten zwar mal einen bogen ü die ahv ü, das ging aber noch nach AR. nun wohnen wir in bern und warten auf den neuen ausweis und haben auch nie mehr etwas von der ahv gehört.
von AR habe ich beim nachfragen erfahren, dass man die ahv-karte selbst auf der wohnsitzgemeinde beantragen muss. ich gehe davon aus, dass wir nun ü auch auf den ausweis warten ü.
in meinem kopf geht das irgendwie nicht auf, dass man einen fragebogen bekommt damit sie ausrechnen können ob/wieviele beiträge man bezahlen muss, aber man nicht automatisch eine karte bekommt? ich meine, sobald man bezahlt muss man doch auch eine registrierungsnummer haben ü die man zahlt, und dann wärs doch das gute recht davon auch eine karte zu haben? oder gibts eine karte sobald man eine stelle hat? kann man ü eine stelle annehmen wenn man noch keine karte hat?
bin ü gerade etwas verwirrt...
hat jemand von euch erfahrung damit oder sonst informationen?
sonst werde ich nächstens mal in bern auf der gemeinde nachfragen ü, schliesslich ist sich mein mann schon fleissig am bewerben hier seit wir uns angemeldet haben.

Flora

Ungelesener Beitrag von Flora »

ü den Antrag ü die AHV-Karte einfach aus.
Dazu braucht man nicht zuerst eine Stelle. Wenn man aber eine hat, braucht man den Ausweis, und den hat man dann schon. Ist auf jeden Fall besser.
Flora

kibobo
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Ungelesener Beitrag von kibobo »

danke :-)

kibobo
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Re: Kursbeitrge für neu eingereiste Personen (Familiennachzug

Ungelesener Beitrag von kibobo »

Für binationale Paare wichtig: Auch im Zusammenhang mit der Heirat neu eingereiste Personen (Familiennachzug), die noch n-ie in der Schweiz gearbeitet haben, können Kursbeiträge erhalten.
dieses "können" im obigen satz ist einfach :?: :!:

darauf kann man sich leider nicht so recht verlassen. im mai hat man uns gesagt dass sie im juli einen deutschkurs bezahlen würden, ende juni wurde es auf "etwa september" verschoben. wir bezahlen jetzt seit anfangs mai selbst und ich geh nun davon aus dass das wohl so bleiben wird.

kibobo
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Re: Kursbeitrge für neu eingereiste Personen (Familiennachzug

Ungelesener Beitrag von kibobo »

wir haben diese aussagen leider nur mündlich. den antrag haben wir gestellt sobald wir konnten, also sobald aufenthalt (wir hatten gleich nach seiner ankunft den kanton gewechselt) und ahv geregelt waren. das dauerte etwa 2 monate. in der zeit hatte er noch keinen kurs besucht, weil ich es nicht hätte bezahlen können. nun hat er bereits zwei monate intensivkurs hinter sich und wird weiterfahren solange er keine arbeit hat. ausser jetzt gerade, jetzt machen wir zusammen sommerferien :-)

er hat ca jeden monat eine sitzung auf dem rav und sollte eigentlich auch diese formulare ausfüllen über seine bewerbungen. aber jetzt machen wir uns keinen stress mehr mit bewerbungen. er schreibt wenn es was gibt was wirklich passt und sonst lassen wirs bleiben. mal sehen ob sie reklamieren das nächste mal.
sein bachelor-diplom ist in der schweiz problemlos anerkannt. das einzige was ihm für die ausübung seines berufes fehlt ist besseres deutsch. ich finde es daher kein problem mehr zeit in deutschkurse zu investieren statt so schnell wie möglich irgend eine arbeit zu machen. am ende wird es uns mehr helfen.
ja nur der berater scheint das wohl anders zu sehen. was mir nicht ganz einleuchtet weil der arbeitsmarkt bei sozialarbeitern momentan bedeutend besser ist als bei küchenhilfen etc, also auch die erfolgschancen grösser. er ist schon zwei mal zu bewerbungsgesprächen für sozialarbeit eingeladen worden, beides mal wegen dem deutsch abgelehnt (er solle sich in einem jahr wieder melden). für alle anderen jobs klappte bisher gar nix obwohl er auch dort erfahrung vorweisen kann.
mein mann sieht das auch etwas anders, er würde irgend eine arbeit annehmen, wenn er nur auch geld ins haus bringen kann. andererseits will er aber doch auch möglichst schnell in die sozialarbeit... bisher macht er nun halt freiwilligenarbeit darin, damit er auch schweizer erfahrungen vorweisen kann.

ja nicht so tragisch, da es ja fürs rav eben kein muss ist den kurs zu bezahlen... aber eben ärgerlich, wenn sie versprechungen machen und nicht einhalten. und auch weil wir wissen dass bei einigen kursteilnehmern von ihm der kurs voll und ganz vom rav übernommen wird...

alte häsin
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Re: Kursbeitrge für neu eingereiste Personen (Familiennachzug

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

Also: man sollte die ablehnungen der arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen und dem RAV-berater übergeben (allenfalls einen anderen berater verlangen!?!?)
das wirkte bei uns.

wer kurse selber bezahlt, muss gewärtigen, dass der nächste kurs höhere anforderungen verlangt, zb A2 oder B1, damit etwas bezahlt wird.
bewerbungen, auch sinnlose – telefonische/per freunde alles genau dokumentieren – sind wichtig, damit der RAV-berater sieht, dass man regelmässig und ausdauernd etwas macht (wichtige schlüsselqualifikationen auf dem arbeitsmarkt). ablehnungen sind übrigens rekursfähig innerhalb der rechtsmittelzeit (meistens 30 tage nach ablehnung) – also nicht immer sofort die flinte ins korn werfen!
WICHTIG:
ihr müsst verstehen, wie ein berater auf dem amt tickt, denn es ist ja er, den ihr überzeugen müsst, nicht irgendwelche bekannte, gutmeinende, nachbarn, verwandte etc.......
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akos
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Re: Kursbeitrge für neu eingereiste Personen (Familiennachzu

Ungelesener Beitrag von akos »

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