Erleichterte Einbürgerung - Gesuch gestellt - was passiert?

Bereits jede zweite Ehe wird zwischen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit geschlossen. Binationale Partnerschaften und Familien gelten aber noch zu oft als Sonder- oder Problemfälle. Das muss sich endlich ändern!
Honigsalat
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Erleichterte Einbürgerung - Gesuch gestellt - was passiert?

Ungelesener Beitrag von Honigsalat »

Hallo Zusammen

Mein Mann stammt aus der Türkei und er ist seit bald 9 Jahren hier in der Schweiz. Wir sind auch 9 Jahre verheiratet und er kam als Familiennachzug in die Schweiz.

Wir haben Ende August 2013 das Gesuch für erleichterte Einbürgerung gestellt, und mich würde interessieren, was da auf uns zukommt? Gehört haben wir noch nix, ausser dem Standardbrief dass das Gesuch in Bearbeitung ist und es sich normalerweise bis 18 Monate hinziehen kann und in komplexen Fällen sogar länger.

Ich höre viele unterschiedliche Sachen und möchte gerne wissen was da auf uns zukommt? Wir wohnen im Kt. St. Gallen.

Eigentlich spricht nichts gegen eine Einbürgerung laut unseres Wissens:

- Steuern bezahlen wir, sind zwar nun noch am Steuern fürs 2012 abzahlen, aber wir haben einen schriftlichen Stundungsvertrag mit dem Steueramt und den Zahlungen kommen wir regelmässig und pflichtbewusst nach, im Vertrag ist auch gleich die Zahlungen fürs 2013 vereinbart, laut dieser Rechnung werden wir bald in diesem Jahr "schuldenfrei" sein, also wieder auf aktuellem Stand und werden dann gleich fürs 2014 bezahlen.
Also da ist alles geregelt und ich habe gelesen das es kein Problem ist wenn man ein Stundungsvertrag hat und den regelmässig einhält.

- Mein Mann hat keinen Eintrag im Strafregister

- Wir haben nie Sozialhilfe bezogen (Mein Mann war allerdings 17 Monate arbeitslos, das war er auch noch zum Zeitpunkt der Gesuchsstellung, hat aber 1 Woche danach ne Anstellung gefunden, eine gute Position, Festanstellung und er hats super dort und es ist auch ein sicherer Job, wir haben dem BFM dann ein Brief nachgesandt und informiert das er eine Stelle hat und die Adresse des Arbeitgebers genannt)

- Er spricht und schreibt Deutsch. Natürlich nicht so wie wir. Beim reden und verstehen hat er Niveau B1 und beim schreiben A2. Mit Schweizerdeutsch hat er noch etwas Mühe, aber hochdeutsch und einige CH-Deutsche Wörter geht sehr gut. Ich hatte selten Situationen indenen er nicht verstand was ich ihm sagte, oder das ich ein Artikel den er las nochmal erklären musste.
Auch im Job hat er Komplimente gekriegt vom Chef wegen seinem Deutsch und ihm gesagt das dies völlig so genüge und er gut spricht und auch schreibt.

- Er ist Muslim, jedoch respektiert und akzeptiert er auch alle anderen Religionen, da er seine Mitmenschen nach dem Herzen & Charakter beurteilt und nicht nach der Religion. Er ist modern eingestellt, das einzige islamische das er praktiziert: Er isst kein Schweinefleisch (ich übrigens auch nicht, und bin Katholisch)

- Er mag die Schweiz sehr gerne, fühlt sich hier zuhause.

Meine Fragen sind vorallem:

Stimmt es das urplötzlich die Kantonspolizei ein Überraschungsbesuch macht und uns ausquetscht? Muss mein Mann irgendwas bestimmtes wissen?

Politik interessiert ihn eben nicht so, habe aber gehört z.b. im Staatskundetest für die ordentlichen Einbürgerungen, werden Fragen gestellt wie: Nennen sie zwei wichtige Schweizer Gesetze, oder wann haben Frauen das Wahlrecht erlangt, etc.

Fragt das die Polizei auch?

Mein Mann hätte ja bereits vor 5 Jahren den CH Pass beantragen können, aber lange wollte er gar nicht. Er fand das es nicht nötig sei, er bekomme ja den C Ausweis.

Nun möchte er aber eben doch, weil er sich im Laufe der Zeit hier sehr wohlfühlt und auch nicht mehr von Heimweh geplagt ist.

Ist die erleichterte Einbürgerung eine "reine Formsache"? Mein Mann erfüllt ja die Voraussetzungen. Und wir führen nach wie vor eine glückliche Ehe und sind seit kurzem am üben für ein Baby, was bis jetzt leider noch nicht geklappt hat.

Auf dem Gesuch musste man ja auch 3 Referenzen angeben, was wir getan haben. Wir haben alle ein super Verhältnis und sie mögen meinen Mann sehr gern, werden also sicher Positives berichten.

Was passiert mit den Referenzen? Werden die plötzlich angerufen oder kommt dort auch einfach die Polizei vorbei?

Ist es normal das wir seit dem Standardbrief nichts mehr gehört haben? Ich traue mich nicht anzurufen und nachzufragen, eine Kollegin hat mir gesagt, je nach dem wen man am Tel. hat, schieben sie die Akte absichtlich nach hinten, damits noch länger dauert... :oops: :cry: :roll:

Sorry für meine Tausend Fragen, hoffe ein paar Antworten zu kriegen und vielleicht auch ein paar beruhigende Worte, den irgendwie Bammel hab ich schon, ich meine vielleicht fischt die Polizei beim Besuch nach einem Haar in der Suppe und bauscht eine Kleinigkeit enorm auf, wenn er vielleicht irgendein Datum von einem wichtigen Geschehen nicht richtig weiss...

Vielen Dank schonmal!

LG
Honigsalat

leo
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Re: Erleichterte Einbürgerung - Gesuch gestellt - was passie

Ungelesener Beitrag von leo »

Hallo Honigsalat, willkommen im Forum.

Ein Gesuch zur Einbürgerung gestellt, langes Warten und nichts mehr davon hören, das ist normal.

Man hört viele unterschiedliche Sachen. Das hat einen einfachen Grund, die Unterschiede gibt es wirklich. Der Entscheid zur erleichterten Einbürgerung wird zwar in Bern gefällt. Aber die Informationen dazu werden kantonal und lokal erhoben. Das machen nicht alle gleich. Wie es im Kanton St. Gallen abläuft, kann ich nicht sagen. Ich kann höchstens spekulieren.

Überraschungsbesuch durch die Polizei?
Das ist gut möglich. Die Polizei will verhindern, dass ihr von einem Paar, das sich schon seit Jahren getrennt hat, das Theater einer intakten Ehe vorgespielt wird. Der Ehemann sollte seine Frau also gut kennen. Und was er sagt, sollte sich nicht mit den Angaben aus den eingeschickten Unterlagen widersprechen.

Referenzen?
Die werden wahrscheinlich telefonisch angefragt.

Staatskunde abgefragt?
Das eher nicht. Das gehört noch nicht zur erleichterten Einbürgerung. Die erleichterte Einbürgerung setzt voraus, dass der Bewerber in der Schweiz integriert ist (Bürgerrechtsgesetz Art. 26).
Bei der ordentlichen Einbürgerung wird hingegen zusätzlich geprüft, ob der Bewerber mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist (Bürgerrechtsgesetz Art. 14).

Findet ein Kanton ein Haar in der Suppe, ist das in Bern noch lange nicht massgebend. In Bern wird nach einheitlichen Kriterien entschieden. Dabei soll es öfters vorkommen, dass jemand trotz einer negativen kantonalen Stellungnahme eingebürgert wird.

Also keine Bange wegen Fragen zur Staatskunde! Aber viel Geduld.

Beste Grüsse
Leo

Honigsalat
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Registriert: Fr Jan 03, 2014 12:13 am

Re: Erleichterte Einbürgerung - Gesuch gestellt - was passie

Ungelesener Beitrag von Honigsalat »

Lieber Leo,

vielen Dank für deine Antwort.
Dann bin ich schon mal beruhigt, das es anscheinend wirklich solange dauert. Haben wir einfach Geduld. :-)

Die Polizei darf ruhig kommen wenn sie will, zu verbergen haben wir nichts, allerdings nehme ich an das dies vielleicht gar nicht geschehen wird. Denn wir hatten nie ein Behördenproblem, auch nicht als wir geheiratet haben und mein Mann aufgrund Familiennachzug in die Schweiz kam, nie kam eine Einladung oder sonst ein Verdacht.

Ich denke das alles gut gehen wird, schliesslich gibt es nichts das dagegen spricht das mein Mann Schweizer wird.

Bloss eben die Staatskunde hat mir etwas Sorgen gemacht, aber in dem Falle sind wir nun auch beruhigt. :-) Ein paar Dinge weiss er ja schon, aber wohl sicher nicht das wo evtl. gefragt wird. ;)

Ich habe selber mal diesen Test online gemacht und hab nicht bestanden und ich bin von Geburt an Schweizerin, die in der Schule nicht schlecht war in Geschichte & Staatskunde. ;-) Nunja, darüber lässt sich wohl streiten.

Jedenfalls danke sehr für deinen Beitrag, das hat mich beruhigt.

LG
Honigsalat

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