hallo,
im internet (http://www.nw.ch/de/verwaltung/dienstle ... st_id=2385) habe ich folgende hinweise gefunden:
"Eine im Ausland ü eingetragene Partnerschaft wird in der Schweiz nur anerkannt, wenn sie den schweizerischen Rechtsprinzipien entspricht.
Das Anerkennungsgesuch ist der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) mit den Dokumenten ü die eingetragene Partnerschaft einzureichen.
Erkundigen Sie sich direkt bei der Vertretung welche Formalitäten notwendig sind, damit die Zivilstandsänderung auf amtlichem Wege in die Schweiz gemeldet wird.
Die Vertretung wird die Dokumente auf ihre Echtheit hin ü und beglaubigen und diese an die zuständige Behörde in der Schweiz weiterleiten. Wenn nötig werden die Dokumente in eine der Amtssprachen der Schweiz ü (unter Kostenfolge.)
Allgemeine Informationen ü binationale Paare und interkulturelle Familien finden Sie hier."
hat das jemand von euch gemacht? wie waren eure erfahrungen? habt ihr irgendwelche tips?
liebe ü und vielen dank