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Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Di Mai 08, 2012 12:59 pm
von paddyb
Hallo Leute

Ich möchte Euch hier mal ein bisschen erzählen, wie es bei uns läuft.. evt. Kann es für den einen oder anderen Hilfreich sein…

Ist-Situation
Ich – Schweizer und noch nie verheiratet und keine Kinder
Sie – Ukrainerin auch noch nie verheiratet und keine Kinder

Ziel
Wie bereits erwähnt in der Ukraine heiraten und danach hier in der Schweiz leben.

Infos:
Ein paar Infos zum Thema Eintragen der Partnerschaft in der Schweiz findet man in diesem PDF http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/do ... %20(d).pdf und das gleich noch in Ukrainisch http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/do ... 0(ukr).pdf

Schritt 1
Also der erste Schritt für mich war eine Ledigkeitsbescheinigung (Ehefähigkeitszeugnis), daher ein Papier auf welchem steht, dass ich noch nie oder nicht mehr Verheiratet bin. Dieses Papier bekommt man beim Heimatort nicht beim Wohnort! Im Normalfall kann man das Papier über die Webseite der jeweiligen Stadt online bestellen und kostet ca. CHF 31.00. Nach ca. 7 Tage bekommt man das Papier per Post und einen Einzahlungsschein dazu.

Schritt 2
Apostille ist das nächste Thema. Dieser Stempel braucht man auf der Original-Ledigkeitsbescheinigung (Ehefähigkeitszeugnis),. Ich habe dies bei der Staatskanzelei in Zürich (nähe HB) machen lassen. Eine Reservierung braucht es dazu nicht, einfach mal vorbeigehen und ca. ne halbe Stunde Wartezeit einplanen. Kurz informieren, dass die Bescheinigung in der Ukraine gebraucht wird. „Zack“ ist der Stempel drauf und kostet auch ca. CHF 30.00

Schritt 3
Damit wir die Ledigkeitsbescheinigung (Ehefähigkeitszeugnis), auch in der Ukraine verwenden können, mussten wir diese übersetzen lassen. Das dies in Kiev günstiger ist und auch schneller geht als bei uns habe ich bei einem Besuch zusammen mit meinem Schatz nach einem Übersetzer gesucht. In Kiev selber gibt es so viele, die Preise sind aber alle etwa gleich. Wer gerne die Adresse hätte einfach melden. Also haben wir bei Ihm im Büro angerufen und gefragt ob wir auch am Samstag vorbeikommen können – war kein Problem. Er hat uns auch gleich informiert, dass er sowohl die Bescheinigung wie auch meinen Pass übersetzen lassen muss und bei beiden eine Apostille anbringen wird. Ca. 2 Stunden später war dies schon erledigt. Kosten ca. CHF 50.00 für alles

Schritt 4-A
Das Sie in Kiev geboren ist und auch aktuell dort lebt, müssen wir den ganzen „Bürokratie-Dschungel“ in Kiev erledigen. Wir haben uns entschlossen an einem Samstag (ja die haben auch an einem Samstag offen) auf dem Standesamt in Kiev vorbeizugehen und unsere Papiere einzureichen. Meine Bescheinigung und den Pass haben wir ja bereits übersetzen lassen und die Apostille ist drauf, also keine Probleme… dachten wir uns…

Als erstes muss man auf diesem Amt mal gut mit 2 Stunden Wartezeit rechnen. Danach wurde uns gesagt, das auf meiner Bescheinigung respektive in der Übersetzung das der Wohnort und Heimatort verwechselt wurde und dies so nicht angenommen werden kann. Also noch einmal beim Übersetzer anrufen. Zur Zeit war dieser auch schon im Feierabend, macht aber trotzdem da Büro noch einmal auf und verbesserte dies und liess eine neue Apostille draufbasteln – Alles nachdem schon lange Feierabend war 

Es war also erneut auf dem Amt in der Warteschlange warten angesagt. Nach einer Ewigkeit warten, drückte uns die Dame eine Art Einzahlungsschein in die Hand, ohne den Betrag von ca. CHF 5.00 - 10.00 könnten Sie die Papiere nicht annehmen. Das Office wo wir dies einzahlen müssen, befindet sich zu Fuss ungefähr 5 Minuten entfernt. Einzahlen und Quittung nicht vergessen…

So nun ein erneuter Versuch auf dem Amt. Die Wartezeit war viel kürzer, da eigentlich die auch schon Feierabend hatten, für uns aber noch ein wenig länger blieben. Meine Papiere wurden noch einmal überprüft, die Quittung mit der Zahlung und dieses Mal war alles I.O. Auch mein „Schatzi“ musste ihren Pass zeigen, da darin ja alle notwendigen Infos zu finden sind. Darauf folgten Fragen über Fragen, Name der Partnerin nach der Heirat und und und… Zudem wollten Sie von mir, dass ich meinen Vor- und Nachname in Kyrillisch schreibe. Ich glaube ich habe Ihr den Tag gerettet, so gelacht hatte Sie sicherlich schon lange nicht mehr. Die Schlussfrage war dann „Wann wollt ihr heiraten?“. Ehrlichgesagt ging ich bis dahin davon aus, dass das Amt zuerst alles prüfen muss und dann diese Frage kommt. Naja ein wenig überrumpelt haben wir eines gewählt, wie sich später aber herausstellte viel zu früh…

Im Büro neben an, kann man sich an diversen einzelnen Tische durch diverse Damen noch über alles beraten lassen. Sei es ne Limousine oder Brautkleid usw. Wir haben uns entschlossen, dies alles selber zu organisieren… Wenn das nur mal gut kommt

Gleichzeitig bekommt mal wieder einen Einzahlungsschein, für die Kosten der Trauung. Diesen am besten gleich Einzahlen und die Quittung gut aufbewahren. Die wollen diese Quittung bei der Trauung sehen, als hätte man nichts anderes im Kopf  Der Betrag beläuft sich auf ca. 30-50 Franken

Schritt 4-B
Blauäugig wie wir sind, haben wir einen Termin viel zu kurzfristig gewählt, ne nicht wir sondern eher ich. Den Termin via Telefon oder Post (aus der Schweiz) zu verschieben ist schlichtweg nicht möglich. Wie bei unseren Ämter wollen die Dir in die Augen sehen. Mal schauen wie es Weitergeht, ich halte Euch auf dem laufenden.

Schritt 5
Also um den Termin zu verschieben habe ich es via Einschreiben (aus der Schweiz) versucht, keine Reaktion. Mein Schatz hat angerufen und dies versucht telefonisch zu verschieben auch mit dem Hinweis auf mein Brief, wurde Ihr gesagt ich müsste zusammen mit meinem Schatz persönlich vorbei kommen. Also mal wieder ein Trip nach Kiev gebucht und aufs Amt gegangen. Ganz erstaunt hat die Dame gesagt, der Termin sei schon längst „umgetragen“ worden… Naja Ukrainische Bürokratie ist schon fast wie unsere…


Schritt 6
Durch die Heirat in der Ukraine und wenn man wie ich noch nicht so ein Profi in der „Landessprache“ ist, kommt nun viel Arbeit auf die Partnerin zu… So als kleine Hilfestellung (nicht abschliessend)
- Ringe
- Brautkleid (Kleid, Schuhe, Schleier und 1000 Sachen mehr)
- Blumen für die Braut
- Brot für die Trauung inkl. passendem Tuch
- Weitere Tuch welches für die Zeremonie gebraucht wird
- Champagner und Gläser! Für die Zeremonie
- Limo (Mietzeit im Minimum 6h einplanen!)
- Bus für die Gäste (Mietzeit im Minimum 6h einplanen!)
- Photograph auf dem Amt (die haben Eigene!)
- Photograph und ne schöne Location für nach der Trauung Stundenlang Fotos zu machen
- Restaurant – Achtung Getränke insbesondere Alk kann man selber mitnehmen und verdammt viel Geld sparen
- Musik im Restaurant
- Torte
- Ach ja ein schöne Hotel für die Hochzeitsnacht ist zum Schluss auch nicht zu vergessen

Wer gerne den einen oder andern Link hätte, nur melden. Ich weiss Preise sind so eine Sache bei einer Hochzeit. Wer gerne für die Eigene Hochzeit planen möchte, kann mich gerne fragen ich kann da so den einen oder anderen Richtwert geben.

Schritt 7
Heute wird geheiratet!

Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir uns direkt beim Amt treffen… so wird die Spannung bis zum letzten Augenblick gewahrt…

In der Grossen Eingangshalle meldet man sich bei einer der Herumschwirrenden Damen (die mit dem Klemmbrett) und meldet sich das man bereit ist. Anschliessend wird man in ein Zimmer gebeten, wo die die Quittung und eine Kopie des letzten Einreisestempel aus dem Pass des Bräutigams (Achtung hat man keine Kopie, wird die Sache definitiv abgeblasen, wie beim Paar vor uns) noch an ein paar Orten unterschreiben und den Pass abgeben.

Hat man nun die Photographen des Amt „gekauft“ wird man vorerst in einen kleinen Raum für eine Foto-Session geführt, typisch im Stil der 60er Jahre. Aber mit gemütlicher Klimaanlage.

Der „Grosse Moment“ ist nur noch ein paar Augenblicke entfernt. Mit Musik wird man nun zum Altar geführt. Die Standesbeamtin erzählt nun ein paar Sachen. Man steht zusammen auf das durch die Trauzeugen hingelegte Tuch, der Vater übergibt das Brot. Es werden die Ringe Ausgetauscht und mit Champagner angestossen.

Der Pass mit einem Stempel, dass man geheiratet hat (ja auch im Schweizerpass) und das „Zertifikat“ wird nun ausgehändigt, zusätzlich darf man wieder mal was unterschreiben.

Nun geht es im Normalfall auf zur Foto-Session, wer schon einmal mit einer Ukrainerin in den Ferien war, weiss was Foto-Session bedeutet. Im Anschluss an viele 100 Fotos ist dann aber im Normalfall noch ein Spaziergang des Brautpaars angesagt und natürlich das Essen.

Als Essen wird üblicherweise ein Bankett geplant, natürlich üppig, alles andere gilt als „geizig“. Essen kann man sicherlich nicht in Ruhe. Sollte wie bei uns Entertainer angeheuert haben, wird das Essen die ganze Zeit für spiele, Tanz und Gratulationen unterrochen. Natürlich fehlt da auch nicht der Tanz der Braut mit dem Braut-Vater oder das anschneiden der Hochzeitstorte.

Hinweise zum Thema Restaurant:
Je nach Restaurant beginnt die „Polizeistunde“ früher als bei anderen. Durch ein paar hundert Scheine kann man diese wieder um eine Stunde verlängern. Im Normalfall sagen Sie diese aber nicht sondern rechnen munter weiter. Achtet auch darauf, die Restaurants schlagen gerne 10% Trinkgeld auf die Rechnung was aber gegen das Gesetz ist. Ein kurzes Gespräch wirkt wunder  Hochzeitstorte, Alk, Musik und vieles mehr kann man selber ins Restaurant mitnehmen. Ist meist besser und viel günstiger. Ein bestellen ab Karte ist ab einer gewissen Anzahl an Gäste in den meisten Restaurant nicht möglich.

Schritt 8
Hochzeitsnacht, sofern man noch Energie hat… aber im Normalfall immerhin ohne die Photographen vom Nachmittag.

Schritt 9
Nun kommt der nächste Behördengang. Mit dem Dokument über die Heirat, kann nun die Partnerin einen neuen Nationalen Pass beantragen und diesem, dann den Internationalen. Den Internationalen Pass mit dem NEUEN Namen wird dann später auf der Schweizer Botschaft benötigt, damit man die Ehe in der Schweiz registrieren kann.

So dies war unsere Odyssee bis anhin, leider ist noch länger kein Ende in Sicht und an ein Umzug denken wir zur Zeit noch nicht… ich behalte Euch aber auf dem laufenden.

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Di Mai 08, 2012 2:33 pm
von Condor
Wünsche Euch alles Gute und hoffe ihr habt alles gut überlegt.

Bei mir lief es März 2011 auch ungefähr so ab.
Leider kam alles anders als sie hierher kam. Sie heiratete nur wegen der Aufenthaltsbewilligung.
Habe noch nie so viel Geld gebraucht innerhalb 1 Jahres. Bis geheiratet war und jetzt die ganze Scheidung.

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Di Mai 08, 2012 2:49 pm
von paddyb
Hi Condor

mein Beileid...

ja hoffen wir mal, bin aber im Moment noch "guter Dinge" da Sie doch mehr aufgibt als viele andere "Auswanderer".

aber wir werden sehen...

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Di Mai 08, 2012 3:51 pm
von John Doe
hallo paddy,
willkommen im forum! (jetzt hat's ja geklappt...) und gleich ein solches giga-post! konnte leider noch nicht alles im detail lesen, da wir momentan auch sehr viel am laufen haben. aber ich wollte nur etwas zum ehefähigkeitszeugnis ergänzen:
ich bin nicht sicher, ob du hier etwas vermischst, nämlich ledigkeitsbescheinigung und ehefähigkeitszeugnis? möglicherweise ist das für die ukraine das gleiche? ich habe jedoch bekannte, die wurden für das ehefähigkeitszeugnis komplett durchleuchtet, da war auch nix mit schnell online bestellen... sie mussten arbeitsvertrag, lohn, kontoauszüge, strafregister, etc. etc. etc. vorlegen, und es hat insgesamt 7 monate gedauert, bis sie das papier erhielten!!! und, es war voraussetzung dafür, dass die im ausland geschlossene ehe(!) hinterher in der schweiz überhaupt anerkannt werden konnte (bzw. sie diesen antrag stellen durften, denn hätten sie ohne dieses ominöse papier im ausland geheiratet gemäss den lokalen gesetzen, hätten sie keine chance gehabt. im prinzip macht dies keinen sinn, denn der ausländische staat müsste allenfalls das ehefähigkeitszeugnis verlangen, aber die schweiz dürfte nicht vorschreiben, was zur eheschliessung im ausland nötig ist... aber die schweiz foutiert sich ja sowieso in einigen punkten um recht... das mit der apostille ist auch so eine sache. die muss dann manchmal auch noch überprüft und beglaubigt werden, obwohl sie ja per definitionem gerade die echtheit bestätigt. man überprüft und bestätigt die echtheit der echtheit der bestätigung die ja zur erteilung/anbringung der postille schonmal überprüft worden war...)
wünsche euch viel glück!!!
wie habt ihr euch eigentlich kennengelernt?

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Di Mai 08, 2012 4:08 pm
von paddyb
Hi

kann gut sein, dass ich da was vermische :-) kann gut sein das es sich um eine
Ledigkeitsbescheinigung :-)

Genau aus diesem Grund mache ich auch diesen Post, am ende sollte eigentlich ein kleiner "Leitfaden" entstehen und anderen Leuten mit der gleichen Idee eine kleine Grundlage bieten... was in welchen Schritten usw. zu machen ist...

Ich habe mit meinem Kollegen ab und zu mal einen Weekend-Trip - für Ausgang :-) - nach Kiev gemacht, dort haben wir uns dann in unserem Lieblings-Club kennengelernt... Nach ein paar Anläufen (wir beide sind eher schüchtern) und viel hilfe von unseren Freunden (von beiden Seiten) hat es dann geklappt. Naja jetzt schauen wir mal was daraus wird...

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Di Mai 08, 2012 4:28 pm
von alte häsin
Aauf alle fragen eine antwort:
http://www.bj.admin.ch/content/bj/de/ho ... nd/faq/ehe

Binationale Heirat

in der Schweiz
2 Welche Dokumente muss ich beibringen?
Schweizerische Verlobte
Bereits im Personenstandsregister ("Infostar" Heimatschein/Pass)) beurkundete Personenstandsdaten müssen nicht mit Dokumenten nachgewiesen werden. Bitte erkundigen Sie sich in Bezug auf das Ehevorbereitungsverfahren direkt beim zuständigen Zivilstandsamt bzw. bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland.

Die Verlobten müssen zudem einen aktuellen Wohnsitznachweis und einen Identitätsausweis beibringen.

Bei den beizubringenden Dokumenten sollte es sich grundsätzlich(ev ausnahmen?) um Originale handeln, die nicht älter als sechs Monate sind.

Ausländische Verlobte
Bereits im Personenstandsregister ("Infostar" = solche in der Schweiz wohnhaften) beurkundete Personenstandsdaten müssen nicht mit Dokumenten nachgewiesen werden. Bitte erkundigen Sie sich in Bezug auf das Ehevorbereitungsverfahren direkt beim zuständigen Zivilstandsamt bzw. bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland.

Sofern die Personenstandsdaten der betroffenen Person im Personenstandsregister nicht abrufbar sind, hat diese alle zu ihrer Aufnahme ins Personenstandsregister notwendigen Dokumente beizubringen. Zu diesem Zweck hat sie Dokumente betreffend Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand und Staatsangehörigkeit beizubringen. Das für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens zuständige Zivilstandsamt bzw. die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland informieren Sie über die entsprechend aus Ihrem Heimatstaat beizubringenden Dokumente.

Die ausländischen Verlobten haben zudem einen aktuellen Wohnsitznachweis und einen Identitätsausweis vorzulegen.

Haben die ausländischen Verlobten ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz, müssen sie ausserdem eine Eheanerkennungserklärung ihres Heimat- oder Wohnsitzstaates oder ein Ehefähigkeitszeugnis beibringen. Sie haben sich diesbezüglich direkt an die ausstellenden Behörden im Ausland oder an die ausländische Vertretung des ausstellenden Staates in der Schweiz zu wenden.

Bei den beizubringenden Dokumenten sollte es sich grundsätzlich um Originale handeln, die nicht älter als sechs Monate sind. Die ausländischen Dokumente müssen in der Regel beglaubigt und, sofern sie nicht in einer schweizerischen Amtssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) abgefasst sind, übersetzt werden. Die Schweizer Vertretung im Staat, welcher diese Dokumente ausstellt, informiert Sie diesbezüglich.

Eheschliessung im Ausland
1.8 Ich beabsichtige, im Ausland zu heiraten
Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständigen ausländischen Eheschliessungsbehörden (Zivilstandsamt, Gemeindeverwaltung etc.) am Ort, wo die Trauung stattfinden soll, oder an die ausländische Vertretung des Eheschliessungsstaates in der Schweiz. Einzig diese ausländischen Behörden können Sie verbindlich informieren.

1.10 Was muss ich unternehmen, damit meine im Ausland geschlossene Ehe in der Schweiz anerkannt wird?
Eine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt, es sei denn, sie verstosse offensichtlich gegen unseren Ordre public oder sie sei missbräuchlich. Die im Ausland erfolgte Eheschliessung wird den schweizerischen Behörden von den ausländischen Zivilstandsbehörden in der Regel nicht gemeldet. Ausnahmen bestehen jedoch in Bezug auf Deutschland, Österreich und Italien. Zwischen diesen Ländern und der Schweiz bestehen entsprechende bilaterale Abkommen.

Schweizerische Staatsangehörige sowie Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Personenstandsdaten im Personenstandsregister abrufbar sind, melden ihre Eheschliessung der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland und reichen dort ihre Eheurkunde im Original ein. Sofern die Eheschliessung nicht gestützt auf ein schweizerisches Ehefähigkeitszeugnis erfolgt ist, sind zusätzlich zur Eheurkunde weitere Dokumente beizubringen. Siehe dazu Frage 1.2 (Welche Dokumente muss ich beibringen?).

Die Schweizer Vertretung im Ausland übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie anschliessend kostenlos in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen erfolgen, welche die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Das Anerkennungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere, wenn ausländische Dokumente überprüft werden müssen. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen bzw. der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland Kontakt aufzunehmen.

1.9 Wie bestelle ich ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschliessung im Ausland?
Einige Staaten (längst nicht alle!) verlangen im Hinblick auf die Eheschliessung ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit diesem Dokument wird der Nachweis erbracht, dass die Ehevoraussetzungen gemäss schweizerischem Recht erfüllt sind.

Besitzt einer der Verlobten die schweizerische Staatsangehörigkeit und wird für die Eheschliessung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, müssen die Verlobten in der Schweiz das Ehevorbereitungsverfahren durchlaufen, damit ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird den Verlobten vom Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz oder bei Fehlen eines solchen, vom Zivilstandsamt am schweizerischen Heimatort der Braut oder des Bräutigams ausgestellt.

Die Verlobten müssen vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten bzw. auf der Schweizer Vertretung im Ausland persönlich erklären, dass sie sämtliche Ehevoraussetzungen erfüllen.

EHE-Voraussetzungen in der Schweiz: Um die Ehe in der Schweiz eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Im Weiteren dürfen sie nicht in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Insbesondere ist die Eheschliessung zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern verboten. Personen, die unter Vormundschaft stehen, bedürfen zur Eheschliessung der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Wer bereits verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt, kann keine Ehe schliessen. Jede Person, die sich verheiraten will, hat deshalb nachzuweisen, dass die frühere Ehe oder die frühere eingetragene Partnerschaft aufgelöst oder für ungültig erklärt worden ist (Gerichsturteil!).

Im Zusammenhang mit der Bestellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind dieselben Dokumente beizubringen wie für die Eheschliessung in der Schweiz. Siehe Frage 1.2 (Welche Dokumente muss ich beibringen?).


also bref, zur anerkennung einer im ausland geschlossenen ehe gelten die regeln jenes landes, das macht schon mal, dass man verheiratet ist – falls die heirat eingetragen werden soll in der schweiz, muss eben die ehefähigkeit bestätigt sein, nämlich: geburt/namen/abstammung/scheidung/ledigenstand/nationalität/handlungsfähigkeit.
das hat aber nichts mit finanzen, beruf zu tun –> JD sie mussten arbeitsvertrag, lohn, kontoauszüge, strafregister, etc. etc. etc. vorlegen – das kann nicht sein, oder war für etwas anderes, auch kriminelle dürfen heiraten!!!!!!!!!!!!

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Di Mai 08, 2012 4:44 pm
von alte häsin
und damit ihr nicht glaubt, ich schwafle bloss – meine heirat in afrika war also nicht soooo kompliziert, aber natürlich nciht kurz!!!!! wir hielten uns an die verlangte und auch abgegebene schriftliche liste der CH-botschaft und der ausländischen mairie samt nötigen übersetzungen.
mein mann hat keinen vater (père inconnu), das war aber dort kein thema und auch die schweizer akzeptierten das, obwohl es das ja in der schweiz nicht gibt.

alles muss schön der reihe nach abgehakt werden, denn die systematik ist durchaus logisch – manchmal nicht gleichartig, es muss stimmen für beide länder!

und nicht draufloshaudern, sondern genau feststellen, welches papier gemeint ist und auch klar fragen!
toitoitoi

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Di Mai 08, 2012 4:47 pm
von John Doe
alte häsin hat geschrieben:also bref, zur anerkennung einer im ausland geschlossenen ehe gelten die regeln jenes landes, das macht schon mal, dass man verheiratet ist – falls die heirat eingetragen werden soll in der schweiz, muss eben die ehefähigkeit bestätigt sein, nämlich: geburt/namen/abstammung/scheidung/ledigenstand/nationalität/handlungsfähigkeit.
das hat aber nichts mit finanzen, beruf zu tun –> JD sie mussten arbeitsvertrag, lohn, kontoauszüge, strafregister, etc. etc. etc. vorlegen – das kann nicht sein, oder war für etwas anderes, auch kriminelle dürfen heiraten!!!!!!!!!!!!
liebe häsin, ich kann dir gerne den direkten kontakt vermitteln zu jenem paar. falls ich etwas falsch verstanden habe, können sie es gleich selber klarstellen. auf alle fälle verlangte die schweiz das ehefähigkeitszeugnis, nicht der ausländische staat, und zwar zum voraus. und es dauerte ca. 7 monate, bis die schweizer behörden dieses zeugnis für die schweizer braut ausgestellt hatten. (das steht alles irgendwo hier schon im forum.)
ja sicher dürfen kriminelle heiraten, und sans-papiers auch - zumindest theoretisch!! ob die einen und die anderen dann auch einreisen bzw. hier bleiben dürfen etc., ist dann jeweils noch eine andere frage...

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Di Mai 08, 2012 4:50 pm
von John Doe
moll natürlich gibt es auch in der schweiz vaterlose kinder.
aber du hast schon recht mit der reihe nach abhaken, das müssen ja eh alle, auch die schweiz-schweizerischen paare.
(das mussten wir ja auch, wir haben in der schweiz geheiratet, und unser land steht nicht auf der komplikationen-liste, es ging also relativ einfach und zügig. die anerkennung im ausland haben wir bisher noch nicht gemacht, aber da bräuchten wir nur das familienbüchlein, so viel ich weiss. - so, exgüsi, ich will diesen thread nicht länger hijacken...)

von dem her finde ich paddys beitrag gut, dass er alles so detailliert darstellt!
(du, häsin, möchtest du das nicht auch aufschreiben für euer land, eure hochzeit, wie das genau gelaufen ist?)

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Do Mai 10, 2012 1:28 pm
von alte häsin
John Doe hat geschrieben:[auf alle fälle verlangte die schweiz das ehefähigkeitszeugnis, nicht der ausländische staat, und zwar zum voraus. und es dauerte ca. 7 monate, bis die schweizer behörden dieses zeugnis für die schweizer braut ausgestellt hatten. (das steht alles irgendwo hier schon im forum.).
also bei mir war das ein anruf an meine heimatgemeinde (heimatschein) und ein anruf auf die wohngemeinde, das papier war überhaupt nicht schwierig?????????' meine existenz war lückenlos dokumentiert und im infostar-

ich nehme doch mal an, dass das in der ganzen schweiz so der fall ist. es muss sich um irgendein missverständnis auf beiden seiten handeln oder ein unverständnis der prozedur durch die schweizer braut?!?

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Do Mai 10, 2012 2:04 pm
von Schmetterling
Ich brauchte das nicht. Ich hab die ausländische Eheschliessung anerkennen lassen. Im Ausland wurde von mir nichts verlangt ausser den Pass. In der Schweiz musste ich nichts einreichen von mir, die Ledigkeitsbescheinigung brauchte es aber für meinen Mann (so was gibt es dort gar nicht, also musste er ein Amtliches Papier haben mit zwei Zeugen, die bestätigten, dass er bis dato ledig war...)
Aber das läuft ja alles über das Zivilstandsamt, und die haben selber Zugriff auf diese Daten. Ich versteh also auch nicht genau, wieso das Probleme gab (das Ehefähigkeitszeugnis wird im übrigen auch bei jeder anderen Eheschliessung zwischen CH-CH geprüft)

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Do Mai 10, 2012 2:36 pm
von Shannon
Okay, jetzt haben wir Afrika, Ukraine und CH-CH. Was ich aber von einem Paar gehört habe, geht es noch komplizierter. Frau = Thailand Mann = Schweizer Oje, das war ein wirklich schlimmes Drama bis die beiden endlich heiraten konnten. Die Dokumente waren natürlich alle auf thai verfasst und bis diese übersetzt waren...

Ein anderes Paar mit der Situation: Sie = aus Kamerun aber Schweizer Pass durch Heirat. Er = Aufenthaltsbewilligung für Schweiz aberkannt und 'nur' mit einem kongolanischen Pass. Hier war alles sehr einfach, was mich sehr wunderte. Okay, zuerst stellte sich das Migrationsamt quer und meinte, dass die beiden in Kamerun oder Kongo heiraten sollen. Ein Anwalt hat das dann geregelt. Der Mann hatte ziemlich Angst das Aufgebot zu bestellen, die Frau ging zuerst alleine lool Sie konnten aber ziemlich schnell heiraten. Und lassen sich jetzt nach 5 Jahren wieder scheiden.

Meine Eltern hatten damals auch etwas ähnliches wie eine Binationale Verbindung. Meine Mutter hatte einen tschechischen Nachnamen und war zudem staatenlos geworden weil mein Grossvater in die Schweiz flüchtete. Sie musste sich zuerst in einem Kanton einkaufen.

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Do Mai 10, 2012 7:44 pm
von John Doe
also ich musste sicher nie ein ehefähigkeitszeugnis abgeben. aber dass die angaben überprüft werden, ist schon klar.

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Do Mai 10, 2012 8:17 pm
von Shannon
ich nahm damals mein scheidungsurteil mit, dass auch bereits beglaubigt war. aber auch das war schon drin. die brauchten von mir nur meine id und eine unterschrift.

schon fast lachhaft finde ich, dass wir eine wohnsitzbestätigung aus angola kommen lassen mussten.

ist dieses ehefähigkeitszeugnis nicht dafür da um in einem anderen kanton heiraten zu können??

Re: Wir heiraten... die Odyssee

Verfasst: Fr Mai 11, 2012 9:38 am
von Schmetterling
ich dachte auch es gehe um so was ähnliches (geheiratet wird ja in der Regel am Heimatort des Mannes, rsp. die Frau übernimmt den Heimatort dann), dass die die Angaben von einem Partner ja haben, weil der Zivilstand und Personalien direkt beim Heimatort hinterlegt sind. Der andere Partner muss dann das Ehefähigkeitszeugnis bringen. Aber ich glaube, heute ist das eh hinfällig, weil die elektronisch auf alles in der Schweiz zugriff haben.

Aber bei binationalen wissen die doch oft selbst nicht, was zu tun oder zu prüfen wäre, und sie holen sich mal alles, was ihnen in den Sinn kommt. :roll: