Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Bereits jede zweite Ehe wird zwischen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit geschlossen. Binationale Partnerschaften und Familien gelten aber noch zu oft als Sonder- oder Problemfälle. Das muss sich endlich ändern!
hallberg
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Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von hallberg »

Hallo,
mir brennt ein Thema unter den Nägeln:
Ich habe eine Ukrainerin kennengelernt. Ich habe sie im April auch schon 5 Tage in der Ukraine besucht.
Wir haben uns verliebt. Im Mai werde ich sie wieder für 8 Tage besuchen und möchte sie dann im Sommer (evtl. August) 2 Wochen zu mir in die Schweiz einladen.
Habe mir die Seite vom EDA: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/rep ... isukr.html
angeschaut. das Vorgehen erscheint mir nachvollziehbar.
Meine Freundin hat jedoch eine Freundin, die schon in die Schweiz eingeladen wurde und das entspricht nicht dem was auf der Botschaftswebsite steht.
Die Hauptunterschiede:
Sie erzählt mir, dass das Einladungsschreiben von mir nur maximal 6 Wochen alt sein darf. Der Vorgang der Visumserteilung dauert aber schon ca. 6 Wochen.
Auch beim Einladungsschreiben sind wir uns uneinig: Ich wollte die Wahrheit schreiben, sie meint, dass wäre nicht gut. Wir müssten eine Geschichte "erfinden" wie wir uns kennengelernt haben (also nicht Internet). Wir sollten auch nicht erwähnen, dass wir ein Paar sind. Wir sind übrigens beide in den 40igern. Es besteht kein grosser Altersunterschied.
Was sollte sinnvollerweise in diesem Einladungsschreiben stehen?
Ich wollte eigentlich im Mai mit ihr in Kiew zur Botschaft, mit den erforderlichen Unterlagen und mit der Verpflichtungserklärung zurück in die Schweiz und diese in meiner Gemeinde abgeben. Meine Freundin meint, das ginge nicht, weil das Einladungsschreiben sonst zu "alt" wäre für den August.
Meine Freundin war bis 2007 7 Jahre mit einem Deutschen verheiratet, ist geschieden und dann aber wieder in die Ukraine gegangen, ihre einstmalige Aufenthaltsgenehmigung ist damit erloschen. Sie meint, es könnte für sie ein Nachteil sein, dass sie schon einmal verheiratet war.
Ich bin seit einem Jahr getrenntlebend, die Scheidung ist unumstössliche Tatsache, nur über den Zeitpunkt gibt es Differenzen zwischen mir und meiner Nochfrau.
Könnte diese Tatsache mir ebenfalls bei der bevorstehenden Einladung zum Nachteil gereichen?
Ich wäre froh und dankbar wenn jemand, der vielleicht diesen Schritt schon ebenfalls getan hat oder sonstige Erfahrung damit hat mir helfen könnte und mir den Vorgang erläutern könnte.
Vielen Dank einstweilen.

Schmetterling
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

@hallberg
Condor hat schon eine Ukrainerin in die Schweiz geholt. Es ist allerdings sehr schlecht ausgegangen. Das kannst du alles hier im Forum nachlesen. (ich will nicht sagen, dass es bei euch gleich ist, aber die Kennenlernzeit ist doch noch etwas kurz...)
Und nein, nicht lügen! Die Konsequenzen werdet ihr beide bereuen, solltet ihr auffliegen (falls es was ernstes wird, kann sie damit rechnen nie in die Schweiz zu kommen, weil ihr nicht ehrlich wart)

ich finde es gut, dass sie erst mal auf Besuch kommt. Wenn ihr damit durchkommt, ist das super.

Ich persönlich überlege mir jedoch: wie ehrlich ist ihre "Liebe", wenn sie bereits schon "ins Ausland verheiratet" war, und sich nun erneut einen Ausländer sucht? Kennst du z.B. die Umstände, wieso sie geschieden ist? Und wie ehrlich ist sie als Mensch, wenn sie vorschlägt, beim Visumantrag zu lügen? Ihr ist also wichtiger, das Visum zu kriegen, als ehrlich zu sein? (ehrlich währt am längsten) Seid ihr geduldig und hartnäckig genug, werdet ihr es auf dem ehrlichen Weg schaffen. Und so findet ihr auch gegenseitig raus, wieviel jeder dem andern Wert ist.

Ich würde dir empfehlen, dir mal die Geschichte von Condor durchzulesen (wenn's bei dir anders ist, dann halt nur zur Horizonterweiterung, ist immer gut wenn man weiss, welches "Image" die Landsleute abgeben. Denn entsprechend wird das Umfeld auf euch reagieren.)

hallberg
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von hallberg »

Hallo Schmetterling,
vielen Dank für deine Antwort.
Wir kennen uns schon seit Okt. 2011 und haben intensiven Kontakt per mail und skype.
Im April fand das Treffen statt. Ich glaube einschätzen zu können, dass sie wirklich seriös ist.
Die Scheidung von ihrem Exmann erfolgte, weil dieser kein grosses Interesse nach der Heirat zeigte. Benötigte sie mehr oder weniger als Repräsentation. Zudem muss die Schwiegermutter ihren Sohn komplett unter Kontrolle gehabt haben. Ich denke, wenn sie nur ein besseres Leben gewollt hätte, hätte sie vor der Scheidung die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und wäre in Deutschland geblieben. Das wollte sie nicht und sie ist bewusst in die Ukraine zurückgegangen.
Das mit der "Lüge" bezieht sich auf das Kennenlernen im Internet. Sie meint, sie hätte dadurch keine Chance ein Visum zu erhalten. Wir sollten sagen, wir hätten uns zufällig in der Ukraine getroffen.
Sie macht auf mich einen durchweg ehrlichen Eindruck.
Sie möchte mich gerne besuchen und daher das Visum bekommen. Sie meint auch, dass wenn wir nur 7 Tage Besuchszeit angeben, sie eine grössere Wahrscheinlichkeit auf Visumerteilung hat. Eigentlich wollten wir zuerst 14 Tage Besuchszeit eintragen. Aber sie sagt, da wären die Chancen ein Visum für den ersten Besuch zu bekommen geringer.
Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Ist die Botschaft in Kiew wirklich so knallhart bei der Visumerteilung, wenn alle Auflagen erfüllt sind? Sie hat allerdings grosse Angst kein Visum zu bekommen und meint, wenn dies passieren würde, könnte sie nicht mehr in die Schweiz kommen. Davor habe ich auch Respekt. Wirklich eine unangenehme Situation diese Visumsbeschaffung für einen maximal 14 tägigen Besuch!!!

John Doe
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von John Doe »

lieber hallberg,
willkommen im forum!
persönlich habe ich keine erfahrung mit besuchervisa. aber ich würde auf alle fälle ehrlich bleiben! ihr habt ja nichts zu verbergen! (und, "eine geschichte erfinden", ist für mich in diesem zusammenhang, pardon, alles andere als ehrlich!)
weisst du, ihr kennt euch erst seit oktober, und auch wenn ihr übers internet sehr intensiven kontakt habt, richtig kennen tut ihr euch noch nicht. 5 tage live sind da viiiiel zu kurz! ich musste das gerade ganz schmerzlich bei meiner schwiegerfamilie erfahren, und das nach 10 jahren... und, das risiko trägst auf alle fälle du. falls deine freundin plötzlich nicht mehr zurück will, musst du für alle kosten und rückführung aufkommen.
ich finde es gut, dass ihr euch erstmal gegenseitig besuchen wollt. hast du bei deinem besuch auch ihre familie kennengelernt? ein besuchervisum kann man glaube ich für bis zu 3 monaten beantragen, von daher denke ich, dass 7 oder 14 tage nicht gross eine rolle spielen, wahrscheinlich habt ihr bessere chancen, wenn ihr so eine kurze dauer wählt. für einen ersten besuch ist 7 tage doch ok, wenn alles klappt und es ihr hier gefällt, könnt ihr das ja wiederholen. (es kann sich auch ganz unerwartet anders entwickeln. ich habe eine freundin, die ihren freund eingeladen hatte. und nach ein paar tagen hier hat sie ihm ein neues rückflugticket gekauft...)
wegen der gültigkeit der dokumente, die müssen aktuell sein, wenn ihr das gesuch einreicht. wenn du zweifel hast, wende dich direkt an die botschaft, nicht an irgendeine freundin die angeblich einmal... frag doch die botschaft, ob du im mai vorbeikommen kannst.
ich weiss nicht, ob es ein nachteil ist, aber wenn deine freundin damals freiwillig(!?) zurück in ihre heimat gegangen ist, obwohl sie ja sicher durch die lange ehe eine unbefristete aufenthaltsgenehmigung für deutschland gehabt hatte, dann würde dies doch eher FÜR sie sprechen für die behörden?
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
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Ici et ailleurs - c'est la misère qui fait partir les gens.

Schmetterling
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

Ich kenne sie ja nicht, daher will ich nicht irgendwie über sie urteilen. Und ob du sie richtig einschätzen kannst, kann ich auch nicht beurteilen.
Eben, ich glaube Condor war sich auch sehr sicher, und jetzt steht er da mit einer Noch-Frau, die gewaltätig wurde, lieber in der Prostitution arbeitet als zurück zu gehen, etc. Hätte er sicher auch nie gedacht von ihr. Auch sie war schon einmal in einem anderen Land und ist vorübergehend in die Ukraine zurückgekehrt.
Ihr kennt euch noch nicht mal ein Jahr, und auch da nur über's Internet und mit 1 Kurzbesuch. Entschuldige wenn ich das so hart sage, aber sie kann dir alles vorlügen, was sie will, selbst für so einen Kurzbesuch kann man einiges "arrangieren", dass es aussieht wie wenn... Das ist als warnenden Hinweis zu verstehen und nicht als Unterstellung. Ich möchte dich einfach dazu anhalten, die Augen trotz aller Verliebtheit offen zu halten.

Vielleicht ein paar Fragen die dir helfen könnten:
- Hast du ihre Familie kennengelernt? Mutter, Vater, Brüder, Schwestern?
- Warst du bei ihr zuhause oder in einem Hotel untergebracht?
- Ist sie in der Lage sich selbst zu versorgen, oder lebt sie in Abhängigkeit?
- Hat sie allenfalls Kinder aus der früheren Ehe oder sonst? (das ist für eine Einreise ziemlich wichtig, auch wenn sie das Kind nicht mitnehmen will)

Ich kannte meinen Mann auch nur relativ kurz, ehe wir heirateten. Aber ich habe ihn "vor Ort" kennen gelernt, und ich lebte vorübergehend bei ihm rsp. auch bei seiner Mutter. Ich lernte seine Brüder sehr gut kennen, deren Frauen, etc. Ich konnte also recht gut einschätzen, ob das was er mir erzählt auch der Wahrheit entspricht oder nicht. Ich konnte ihn "auf die Arbeit" begleiten, etc. Das gibt einfach ein ganz anderes Bild, als wenn man jemanden nur über's Internet kennt und dann für ein paar Tage besucht. Vielleicht solltest du auch mal einen längeren Aufenthalt in der Ukraine in Betracht ziehen. Es ist immer gut, wenn man das Land des Partners kennt, man versteht dann viele Dinge, die einem sonst komisch vorkommen. Und ich denke für dich ist es einfacher ein Visum zu erhalten. Die Schweiz unterscheidet sich ja jetzt nicht sooo stark von Deutschland, sie weiss in etwa, was sie erwartet. (Mein Mann hatte keine Möglichkeit auf ein Besuchervisum, er hatte als Afrikaner keine Vorstellung davon, was ihn hier erwartet. Du hast also schon mal einen Vorteil, rsp. sie)

Ich nehme an, langfristig ist das Ziel, dass sie in die Schweiz kommt?
Dann solltest du auch klären, ob sie gewillt ist zu arbeiten, ob sie eine entsprechende Ausbildung hat oder nachholen könnte (Finanzierung?), etc. (vor dem Hintergrund, dass sich die Schweiz etwas schwer tut mit der Anerkennung ausländischer Ausbildungen, selbst wenn es z.B. von deutschland ist)

hallberg
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von hallberg »

Vielen Dank für eure Antworten.
@John Doe
Das mit der Botschaft ist ein guter Tipp. Ich denke, ich werde dort nächste Woche einmal anrufen.
@Schmetterling
Bis jetzt habe ich noch niemanden aus ihrer Familie kennengelernt. Im Mai sehe ich ihre Schwester und deren Familie. Der Vater ist tot und die Mutter lebt zusammen mit einem drogensüchtigen Halbbruder von ihr und muss relativ angeschlagen sein aufgrund des Halbbruders, der seit 15 Jahren heroinsüchtig ist.
Sie arbeitet in einer Import-Exportfirma als Sachbearbeiterin, hat auch in Deutschland bei Volkswagen in Wolfsburg gearbeitet und legt sehr viel Wert darauf sich selbst versorgen zu können. Gelernt hat sie Schneiderin. Kinder gibt es keine.
Sie möchte auf jeden Fall auch in der Schweiz arbeiten, sollte es zu einer langfristigen Beziehung kommen.
Ich war in einem 2-Zimmerappartement untergebracht, nicht weit von ihrem Zimmer. Sie hat nur ein Zimmer und es wäre dort nicht möglich gewesen zu zweit zu leben. Zu klein. In der Ukraine ist eine 3-Zimmerwohnung ein riesiger Luxus und sehr teuer. Sie muss über die Hälfte des Lohnes für das Zimmer abgeben. Ich habe in den 5 Tagen einiges gesehen und ich muss sagen es erstaunt mich sehr, wie die Leute dort mit dem wenigen Geld über die Runden kommen. Denn die Preise, sind für uns zwar günstig, aber für die Ukrainer sehr teuer. 1 Liter Benzin kostet 1Euro20. Wenn du aber nur 300 oder 400 Euro verdienst ist das eine Menge.
Mitte Mai geht es wieder für 8 Tage in die Ukraine. Ich bin auf die Ferien angewiesen, da ich Lehrer bin und ausserdem alleinerziehend (2 Kinder 11 und 13). Also viel längere Aufenthalte sind für mich fast nicht machbar. Ausserdem arbeitet sie ja 100% und hat auch nicht unbegrenzt Urlaubstage zur Verfügung.
Das Ziel ist jetzt erst einmal das Besuchervisum zu erhalten, so dass sie mich einmal besuchen kann. Dann denke ich sehen wir weiter. Überstürzen möchte ich auch nichts, obwohl man manchmal sich zwingen muss die rosarote Brille wieder abzulegen. Und das fällt schwer;-)

Schmetterling
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

ich finds schon mal gut, dass ihr noch nicht gerade ans heiraten denkt ;-) egal bei wem, es ist immer gut, wenn man sich ausreichend kennen lernt vor so einem Schritt.

was denken denn deine Kinder darüber?

Condor
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von Condor »

@hallberg

Ich habe letztes Jahr auch eine Ukrainerin geheiratet und sie kam im Juli in die Schweiz. Lernte sie als nette Frau kennen die wie ich eine ehrliche Partnerschaft wollte.
Sie lebte auch in einer kleinen 1-Zimmer Wohnung mit gemeinsamer Küche, Dusche und WC's. Ich war überzeugt das es die Richtige ist.
Kaum war sie hier, zeigte sie ihr wahres Gesicht.
Auch sie lebte immer wieder im Ausland wie Deutschland oder ein paar Jahre auf Zypern und ist nun zum dritten mal verheiratet.
Wir lernten uns erst in der Schweiz kennen. Sie hatte ein "gekauftes" polnisches Visum C für 2 Monate innerhalb 2x180 Tage und in erster Linie ging es ihr darum hier schwarz Geld zu verdienen.
Es wäre möglich, dass sie auch via Polen ein Visum kauft. Muss nur Schengen Raum sein. Zwar nicht ganz sauber, denn das Visa müsste in dem Land beantragt werden, wo man sich am meisten auf hält.
Das direkte Visa ist etwas heikel. Der Gastgeber haftet mit Fr. 30'000.--. Eine Reiseversicherung und Krankenkasse wäre von Vorteil. In der Ukraine haben die meisten keine Krankenkasse.
Ich würde empfehlen die ganze Zeit zusammen zu Leben und auch schon mal schauen ob es Arbeit gibt.
Meine ukrainische Frau hatte Hochschulabschluss mit Diplom als Lebensmitteltechnologin. Zu Sowjetzeiten war das anders. Sekundarschule und eine Lehre mit Fähigkeitszeugnis waren dort Hochschule mit Diplom.
Sie hat nur eine Arbeit für 1-2 Stunden im Restaurant gefunden und verdiente im Schnitt Fr. 500.--. Musste nach einiger Zeit feststellen das sie nebenbei anschaffen ging.
Schon nach 3 Monaten wusste ich das sie mich nur missbraucht hat und die Ehe nur Zwecks Aufenthaltsbewilligung dient um ihren Geschäften nach zu gehen.

Auch wenn man noch so verliebt ist, würde ich alles etwas kritischer an schauen und hinterfragen. Wie lange war sie in DE verheiratet? Wie waren ihre Arbeitszeugnisse?
Mit einem Besuch hier und du einmal bei ihr ist schon mal gut.
Bei der Visum Beantragung sollte man schon mit offenen Karten spielen.
meine Frau hat am Anfang auch gemogelt und mir verschwiegen, dass sie bereits ein abgelaufenes Visum hat.
Die ganzen Lügereien haben sich auch später weiter gezogen bis zum heutigen Scherbenhaufen.

Deshalb genau prüfen, bevor man Ja /Tak sagt. Viel Glück!

paddyb

Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von paddyb »

--- paddy, da ich annehmen muss, dass du in deinem post illegale ratschläge gibst, verschiebe ich deine nachricht in den internen bereich, bis wir das überprüfen konnten.

alte häsin
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

John Doe schrieb:
paddyb hat geschrieben:--- paddy, da ich annehmen muss, dass du in deinem post illegale ratschläge gibst, verschiebe ich deine nachricht in den internen bereich, bis wir das überprüfen konnten.
Kommentar der ig binational:
paddyb hatte vorgeschlagen, anstatt ein visum für die schweiz, eines für umligende EU-staaten zu beantragen, da diese wesentlich einfacher zu beschaffen seien und dann in die schweiz (weiter)zureisen (schengenraum!)

o-ton paddyb ["Zum einen kommt es am Ende nicht wirklich viel teurer, es geht schneller und ohne grosse Fragen…
Ich habe für meine Ukrainerin das erste Visum via meiner Firma beantragt, daher ein Business-Visum für eine Woche. Das zweite Mal via der Firma meines Kollegen, welches dann einfach so abgelehnt wurde. Da du vor dem Beantragen den Flug und die Versicherung schon abgeschlossen haben musst, kann dies teuer werden.
Wir haben dann so ein polnisches Visum organisiert für ca. 250 Euros. Kein Problem am Zoll und auch nicht hier. Mein Kollege hat dies ebenfalls so „gemacht“, er ging dann noch einen Schritt weiter und hat seine Ukrainerin gleich hier mit diesem Visum geheiratet… unterdessen lebt sie hier".


dies ist sicher ein weg, den man ins auge fassen kann, denn wirklich illegal ist es nicht (bis die behörden dem schleichweg auf die spur kommen.....)
danke paddy, für dein mitdenken – schade dass du nicht mehr mitmachen willst wegen zensur.
Redaktion
INFO · BINATIONAL
www.ig-binational.ch
der infoletter ist für mitglieder der IG Binational inbegriffen

John Doe
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von John Doe »

richtig, es ist legal, ein visum in irgendeinem schengen-land zu beantragen und dann über dieses land weiterzureisen. "besorgen" bzw. beantragen und die gebühren bezahlen ist ok, "kaufen" aber natürlich illegal!
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
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hallberg
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von hallberg »

Hallo,
habe mich lange Zeit nicht gemeldet. In der Zwischenzeit ist einiges passiert:
Wir haben fast täglich auf skype telefoniert, meine Kinder übrigens auch schon öfters. Sie mögen meine Freundin auch sehr. Im Oktober fliege ich zum insgesamt vierten mal in die Ukraine und wir haben uns entschlossen zu heiraten.
Zum Vorgang der Eheschliessung habe ich eine Frage:
Benötigt meine zukünftige Frau für die Botschaft in Kiev auch ein Einladungsschreiben von mir?
Wenn ja, sieht dies ungefähr ähnlich aus wie für ein Touristenbesuchsvisum?
Auf manchen Websites der Schweizer Botschaften habe ich offizielle Ehevisas gefunden, aber für die Ukraine scheint es dies nicht zu geben, daher weiss ich darüber nichts.
Alle anderen Formalitäten und die Vorgehensweise für die Eheschliessung sind mir in der Zwischenzeit klar.
Nur mit dem Einladungsschreiben, bin ich mir nicht sicher.Könnte mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank für eure Bemühungen.
LG
hallberg

Condor
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von Condor »

Für was Einladungsschreiben, wenn ihr in der Ukraine heiratet?
Einreise für Schweizer ist bis 3 Monate ohne Visa möglich.
Nach der Heirat holt man Antragspapiere auf der Botschaft, füllt diese aus mit Beilagen wie Eheschliessungsdokument, Original und übersetzt mit Apostile versehen.

Danach geht es ein paar Monate bis die Bewilligung kommt zum Einreisen der Ehefrau in die Schweiz.

hallberg
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von hallberg »

Hallo Condor,
Das ist ein Missverständnis. Wir möchten in der Schweiz heiraten, nicht in der Ukraine.
Ich habe jetzt mal ein Einladungsschreiben entworfen und verschickt. Original, mitder Post und Unterschrift. Darin habe ich unsere Beweggründe dargelegt. Habe keine Ahnung, ob so etwas verlangt wird oder nicht.
Ist sowieso seltsam, auf manchen Botschaftswebsite derr Schweiz, steht ganz genau, wie du bei einer Heirat vorgehen musst, bei manchen überhaupt nichts.
Aber der Hammer ist, dass die ganzen Dokumente doppelt mit einem Apostille versehen werden müssen. Das Dokument braucht eine Apostille, muss übersetzt werden und braucht nochmals ein Apostille. So ein Schwachsinn. Da wiehert der schweizer Amtsschimmel aber gewaltig.
Gruss
Hallberg

Shannon
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von Shannon »

*lautlach*

Sorry, nicht wegen dir, aber wegen deiner Bemerkung zum Amtsschimmel

Das 'leise wiehern' das ihr bis jetzt wahrscheinlich hört, ist nur der Anfang. Ich empfehle euch beiden einen grossen Sack Äpfel und Karotten um die Schimmel milde zu stimmen. *scherz*

Nein, ihr braucht viel Geduld und regt euch blos nicht zu sehr auf. Fang mal an nach einem Anwalt zu suchen, der sich mit dem Thema perfekt auskennt für den Fall der Fälle. Deine zukünftige braucht ein Visum um die Heirat vorzubereiten. Dann musst du hier sofort zur Einwohnerkontrolle und sie bei dir anmelden, sonst kriegst du eine Busse. Und die machen auch gleich einen Termin beim Migrationsamt, damit sie einen Ausweis bekommt. Weil ohne darf sie nicht hier sein. Sie wird vermutlich L kriegen ohne Arbeitserlaubnis. Dann habt ihr Zeit alles in die Wege zu leiten. Die Einwohnerkontrolle nennt dies Gesuch für eine Aufenthaltserlaubnis, was aber mit einem gültigen Visum keine Probleme geben sollte.

Wo wohnst du? Falls du in Zürich wohnst, kann ich dir noch einiges zum Standesamt sagen. Jedenfalls bleibt der Ablauf aber der selbe. Deine Frau braucht die gewünschten Dokumente, die in die deutsche Sprache übersetzt werden müssen. Und diese Übersetzung muss beglaubigt sein. Also kannst du ein Übersetzungsbüro beauftragen, die machen auch gleich das mit dem Notar. Damit könnt ihr dann zum Standesamt, diese schicken das alles zur Schweizer Botschaft in der Ukraine und dort wird es nochmals zu den zuständigen Behörden geschickt um es nochmals beglaubigen zu lassen.

Alle Dokumente deiner Frau müssen bereits in der Ukraine von den betreffenden Stellen beglaubigt werden. Das kostet manchmal sehr viel Nerven und Zeit/Geld. Jeder möchte da noch etwas dazu verdienen. Es bringt aber nichts, wenn ihr selber zur Schweizer Botschaft wandert und das selber nochmals beglaubigen lässt, es muss schön alles der Reihe nach gehen und die Botschaften haben auch eigene Rechtsanwälte, die das machen.

Auf dem Standesamt musst du einen Vorschuss bezahlen. Das hast du vielleicht schon gesehen, ohne diesen geht nichts. Erst dann geht es weiter. Versuche jemanden in der Schweizer Botschaft zu finden, mit dem du einen Mailkontakt aufbauen kannst. Das ist sehr viel wert. Wenn du es schaffst jemanden zu finden, der ein Auge auf die Dokumente hat, kann es etwas schneller gehen. Sobald die Schweizer Botschaft grünes Licht gibt, dürft ihr heiraten und du kriegst den Überschuss zurück. Einen gültigen Pass braucht sie natürlich auch.

Nach der Heirat könnt ihr zur Einwohnerkontrolle mit dem Eheschein und dort wird man den Ausweis B beantragen/bestellen. Ab dem Zeitpunkt der Heirat darf sie arbeiten. Auch wenn der Ausweis noch nicht da ist.

Sie wird beim Migrationsamt vorbeigehen müssen, dort wird sie fotografiert und ihr Fingerabdruck wird erfasst. Die sind dort aber wirklich sehr nett, jedenfalls in Zürich. Bei der Einwohnerkontrolle musst du nochmals mit Gebühren rechnen. Der Ausweis, die Anmeldung kosten um die 160.--, darin ist aber auch der Ausweis B erhalten.

Mit viel Glück wird es so gehen, es hört sich kompliziert an, aber ist im Prinzip nicht so schlimm. Es kann aber auch vieles schiefgehen, wenn sie kein Visum bekommt, dann wird es krass. Unter Umständen müsst ihr dann in der Ukraine heiraten und einen Familiennachzug verlangen. Und wenn alles schief geht, solltest du dir wirklich einen Rechtsbeistand holen.

lg

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