Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Bereits jede zweite Ehe wird zwischen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit geschlossen. Binationale Partnerschaften und Familien gelten aber noch zu oft als Sonder- oder Problemfälle. Das muss sich endlich ändern!
hallberg
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von hallberg »

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Wir sind jetzt wirklich schon ein gutes Stück weiter. Ich war im Oktober für 10 Tage in der Ukraine und in der Zeit hatten wir zufällig einen Termin bei der Botschaft in Kiew bekommen. Die Unterlagen waren alle komplett und der Spass kostete über 300 Dollar!!!
Nach wenig mehr als 4 Wochen bekam ich vom Zivilstandsamt die Nachricht, dass die Unterlagen eingetroffen wären. Nach ca. 5 Wochen kam Post vom Migrationsamt. Ich musste 10 Seiten Formulare ausfüllen, mit allen möglichen Nachweisen. Die Fragen sind zum Teil wirklich daneben und man fragt sich, ob wir wirklich im 21. Jahrhundert leben. Man bekommt den Eindruck, dass man prinzipiell verdächtig ist irgendwas illegales zu tun, wenn man eine Frau aus der Ukraine liebt und heiraten möchte.
Aber bei jedem Kontakt, egal ob Migrationsamt, Zivilstandsamt oder Botschaft waren immer freundliche Mitarbeiter am Werk!!! Darüber war ich und bin ich wirklich froh.
Die Formulare liegen jetzt beim Migrationsamt. Ich rechne so in 2-3 Wochen mit dem Bescheid wann meine zukünftige Frau einreisen darf. Dann wird geheiratet und danach noch die Familienzusammenführung beantragt, dann müsste der Fall erledigt sein. Das einzige was noch passieren könnte ist, dass nach der Hochzeit die Familienzusammenführung zu spät genehmigt wird und meine Frau nochmals ausreisen muss, um nach der Genehmigung dann wieder einzureisen. Ich hoffe natürlich, dass es nicht soweit kommt, da es bis jetzt ganz gut gelaufen ist und ich hoffe, dass auch die letzten Schritte reibungslos über die Bühne gehen.
Werde mich wieder melden, sobald sich was Neues getan hat.
LG

chérie
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von chérie »

hallo hallberg

mit der einreise ist natürlich nix bereinigt: dann kommt der lauf um die bewilligung b mit der arbeitserlaubnis..... nachweis der krankenkasse, nachweis von deutschkursen, quellensteuerrefusierung, undsoweiter und sofort.

als binationaler musst du dich daran gewöhnen, dass du jetzt nicht mehr als schweizer funktionierst, sondern als anhängsel eines ausländers/einer ausländerin.

wenns sonst stimmt, alles paletti

die ig binational und die integrationsförderung zürich hatten am 16.11.2012 einen interessanten abend gestaltet
: binationale partnerschaft: wünsche und realität.

weitere themen und daten siehe veranstatungen in diesem forum!
EMPFWEHLENSWERT!!!!!!!

Shannon
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von Shannon »

chérie hat geschrieben: als binationaler musst du dich daran gewöhnen, dass du jetzt nicht mehr als schweizer funktionierst, sondern als anhängsel eines ausländers/einer ausländerin.
:?: Das ist aber jetzt ein Scherz von dir, oder? Auch wenn es kein guter ist...

alte häsin
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

Shannon hat geschrieben:
chérie hat geschrieben: als binationaler musst du dich daran gewöhnen, dass du jetzt nicht mehr als schweizer funktionierst, sondern als anhängsel eines ausländers/einer ausländerin.
:?: Das ist aber jetzt ein Scherz von dir, oder? Auch wenn es kein guter ist...

würde uns interessieren, ob mehr forumteilnehmende der ansicht von chérie oder shannon zuneigen!!!!!
Redaktion
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hallberg
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von hallberg »

Hallo,
Vielleicht könnte mir jemand eine Frage beantworten.
Ich warte ja jetzt auf Nachricht vom Migrationsamt, wann meine Verlobte einreisen darf.
Bekomme ich überhaupt Bescheid vom Migrationsamt oder geht die Nachricht nur nach Kiew und die informieren dann meine Verlobte?
Weiss das zufällig jemand? Ist es erfahrungsgemäss besser zu warten oder kann man nach einer bestimmten Zeit beim Migrationsamt auch mal nachfragen wie es aussieht? Oder kommt das dort nicht so gut an?
Jetzt sind es doch mehrere Fragen geworden :P

alte häsin
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

nach ein paar tagen würde ich halt mal kurz und freundlich nachfragen (auch per mail, falls du die adresse der behandelnden person hast)

PS kommt wohl auf die "überlastung" der amtsstelle an....
Redaktion
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Shannon
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass das Migrationsamt am freundlichsten war. DAS hat mich wirklich sehr überrascht damals. Mein Partner musste dort wegen dem neuen Ausländerausweis vorsprechen, die sind ja heute im Kreditkartenformat.

Auch als ich kürzlich eine Mail schrieb wegen der Verlängerung und meinen Frust über das Konsulat von der Seele schrieb, kam eine sehr nette Antwort. Die schrieben mir, dass sie mich sehr gut verstehen können und es halt manchmal wirklich sehr mühsam sei.

Von dem her frag ruhig nach.

lg

Condor
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von Condor »

Wenn es noch klemmt ist es am besten ein Mail ans Migrationsamt machen und nachfragen. Es geht aber im Schnitt 10 Wochen bis auf der Botschaft Kiev die Einreisebewilligung abgeholt werden kann.

Schmetterling
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

Nachdem ich längere Zeit nicht merkte, dass unser komplettes Dossier verloren ging, weil mich niemand benachrichtigte und ich einfach wartete, hatte ich mir angewöhnt, immer zu fragen: Kriege ich von Ihnen nachricht und wann, oder soll ich wieder nachfragen und wann?
D.h. einfach mal anrufen und fragen, ob sie Bescheid sagen, ob es schon was neues gibt. Wie lange es ungefähr dauern sollte. Wenn die Zeit um ist, unbedingt nachfragen, wenn du nichts hörst!

hallberg
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von hallberg »

Habe schon lange nichts mehr geschrieben.
Es ging bei uns alles reibungslos über die Bühne. Die Frau vom Migrationsamt war sehr freundlich und sehr bemüht. Ende Dezember ist meine Verlobte eingereist, Im Februar haben wir geheiratet und seit März die Aufenthaltsbewilligung B für 5 Jahre bekommen.
Entweder hatten wir Glück oder es ist tatsächlich alles halb so wild. Ich weiss es nicht.
Ich kann nur sagen, dass ich sehr glücklich bin und dankbar, dass der insgeheim von mir befürchtete Aufwand mit Warten und Bangen, sich als normal und erträglich herausgestellt hat.
Es geht anscheinend auch normal und schikanenlos, wie es in zivilisierten Ländern eigentlich üblich sein sollte.
LG

alte häsin
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

hallberg hat geschrieben:Habe schon lange nichts mehr geschrieben.
Es ging bei uns alles reibungslos über die Bühne. Die Frau vom Migrationsamt war sehr freundlich und sehr bemüht. Ende Dezember ist meine Verlobte eingereist, Im Februar haben wir geheiratet und seit März die Aufenthaltsbewilligung B für 5 Jahre bekommen.
Entweder hatten wir Glück oder es ist tatsächlich alles halb so wild.
Es geht anscheinend auch normal und schikanenlos, wie es in zivilisierten Ländern eigentlich üblich sein sollte.
LG
5 jahre deuten daraufhin, dass es sich um ein EU-land handelt!!!!

gratulation und alles gute weiterhin!
Redaktion
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Schmetterling
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

bei uns (sog. Drittstaat) gab es erst B-Bewilligung für ein Jahr, ein Jahr verlängerung, und dann zwei Jahre Verlängerung. Jetzt geht es um die C.Bewilligung und Pass ist auch schon beantragt (aber das dauert ja ewig und 3 Tage)...

hallberg
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von hallberg »

@alte häsin
Also soweit ich weiss, gehört die Ukraine nicht zur EU.
Oder was meinst du mit dem:
Deutet darauf hin, dass es sich um ein EU-Land handelt??
Gruss

kibobo
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von kibobo »

der kommentar von häsin kommt wohl daher dass leute aus eu/efta staaten in der regel leichter und länger gültige bewilligungen bekommen. das ist gesetzlich so geregelt dass diese menschen gegenüber menschen aus drittstaaten bevorzugt behandelt werden.

hallberg
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Re: Einladung einer Frau aus der Ukraine in die Schweiz

Ungelesener Beitrag von hallberg »

Das ist mir auch bewusst, aber ich verstehe die Aussage in dem Zusammenhang nicht, da meine Frau ja aus der Ukraine kommt, also keinem EU/Efta Staat!!!
Die Ukraine ist ein sog. Drittstaat, weshalb spricht das dann für ein EU/Efta Staat?????

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