Bundesgericht erklärt 'Lex Brunner' für ungültig!!!!
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Re: Bundesgericht erklärt 'Lex Brunner' für ungültig!!!!
@John Doe
also, wir sind doch heute gleichbereichtigt! Wieso also sollte nicht die Frau die Mitgift bezahlen?
Die Idee mit dem Znacht find ich gut!
also, wir sind doch heute gleichbereichtigt! Wieso also sollte nicht die Frau die Mitgift bezahlen?
Die Idee mit dem Znacht find ich gut!
Re: Bundesgericht erklärt 'Lex Brunner' für ungültig!!!!
Afrikaner, also die ich jetzt kennengelernt habe, feiern gerne und im ganz grossen Stil. War mal bei einer Feier wo man die Geburt eines Mädchens gefeiert hat. Da hatte es sooo viele Menschen und jeder sprach mit jedem. Das fand ich sehr schön! Und ich durfte das Baby im Arm halten. *schmelz*
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Re: Bundesgericht erklärt 'Lex Brunner' für ungültig!!!!
aber achtung! dass dann die feier nicht mehr kostet als spenden kommen!!!!!Shannon hat geschrieben:Afrikaner, also die ich jetzt kennengelernt habe, feiern gerne und im ganz grossen Stil.
aber tatsächlich ist es üblich, geld anstatt geschenke in couvert zu überreichen an geburtstags-, tauf-, hochzeitsfesten und beerdigungen. den schweizerischen gästen muss man das halt kommunizieren, dass sie anstatt geschenke geld für die anwaltskosten spenden sollen (zb auch an weihnachten....)
einen grund zum feiern werdet ihr schon finden (zb 2-jähriges hochzeitsversprechen oder so )
bonne chance
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Re: Bundesgericht erklärt 'Lex Brunner' für ungültig!!!!
Ja genau und dann trägt man sich in ein Buch ein, also bei einer Beerdigung war es so.