Kann Ni-ederlassungserlaubnis aberkannt werden?
Danke ü deine Auskunft, mistery.
Wie schon gesagt, ich "rieche" da was, aber ich werfe keine Fantasien um mich, wenn ich nichts Genaues weiss.
Trotzdem ziemlich mysteriös. Es kann durchaus sein, dass in dem Schreiben, das du gesehen hast, der Grund der "Gefahr ü die Schwiez" nicht ü wurde. Es scheint nichts mit Dealen, Diebstahl oder solchen Delikten zu tun zu haben.
Flora
Wie schon gesagt, ich "rieche" da was, aber ich werfe keine Fantasien um mich, wenn ich nichts Genaues weiss.
Trotzdem ziemlich mysteriös. Es kann durchaus sein, dass in dem Schreiben, das du gesehen hast, der Grund der "Gefahr ü die Schwiez" nicht ü wurde. Es scheint nichts mit Dealen, Diebstahl oder solchen Delikten zu tun zu haben.
Flora
Aber mit was denn sonst???
Ich fragte mich halt oft, wenn er eine solche gefahr scheint zu sein,
warum wurde er NICHT inhaftiert??
Wenn jemand als eine Gefahr gesehen wird,
dann sollte man so schnell wie möglich schauen,
dass diese Person in Haft kommt.. Oder???
Was denkst bzw. was "riechst" du dass es wäre?
Dann wäre es also möglich, dass nur der Anwalt
einen genaueren Bericht bekam?
Ich fragte mich halt oft, wenn er eine solche gefahr scheint zu sein,
warum wurde er NICHT inhaftiert??
Wenn jemand als eine Gefahr gesehen wird,
dann sollte man so schnell wie möglich schauen,
dass diese Person in Haft kommt.. Oder???
Was denkst bzw. was "riechst" du dass es wäre?
Dann wäre es also möglich, dass nur der Anwalt
einen genaueren Bericht bekam?
Eigentlich möchte ich ü ü Erfahrungen nicht in einem öffentlichen Forum reden.
Aber wegen "Gefahr" kommt man nicht ins Gefängnis, sofern noch niemand zu schaden gekommen ist.
Wendet euch an euren Anwalt mit der Frage, ob die Bundespolizei eingeschaltet worden ist.
Sonst schreib mir eine PN.
Liebe ü
Flora
Aber wegen "Gefahr" kommt man nicht ins Gefängnis, sofern noch niemand zu schaden gekommen ist.
Wendet euch an euren Anwalt mit der Frage, ob die Bundespolizei eingeschaltet worden ist.
Sonst schreib mir eine PN.
Liebe ü
Flora
zum thema landesverweis kann ich zwar nichts sagen, aber zur möglichkeit, eine c-bewilligung zu widerrufen, folgende infos:
im neuen ausländergesetz, das seit anfang 08 in kraft ist, ist festgehalten, dass die behörden die möglichkeit haben, eine niederlassungsbewilligung (c-ausweis) zu entziehen, wenn jemand schlecht integriert ist. die integration wird daran gemessen, ob jemand sich an die verfassung und die gesetze hält, die "schweizer werte und normen" (was immer das auch heissen mag) respektiert, sich um bildung und arbeit ü und die sprache(n) lernt. es gibt verschiedene weisungen dazu, wie das alles nun gemessen und beurteilt werden soll, schlussendlich liegt aber vieles im ermessen der jeweils zuständigen behörden (d.h. es kann sehr entscheidend sein, wo man wohnt, ob einem der ausweis entzogen wird oder nicht).
diese ü und unscharfen definitionen sind mit ein grund, weshalb das neue gesetz unbedingt hätte abgelehnt werden sollen...
im neuen ausländergesetz, das seit anfang 08 in kraft ist, ist festgehalten, dass die behörden die möglichkeit haben, eine niederlassungsbewilligung (c-ausweis) zu entziehen, wenn jemand schlecht integriert ist. die integration wird daran gemessen, ob jemand sich an die verfassung und die gesetze hält, die "schweizer werte und normen" (was immer das auch heissen mag) respektiert, sich um bildung und arbeit ü und die sprache(n) lernt. es gibt verschiedene weisungen dazu, wie das alles nun gemessen und beurteilt werden soll, schlussendlich liegt aber vieles im ermessen der jeweils zuständigen behörden (d.h. es kann sehr entscheidend sein, wo man wohnt, ob einem der ausweis entzogen wird oder nicht).
diese ü und unscharfen definitionen sind mit ein grund, weshalb das neue gesetz unbedingt hätte abgelehnt werden sollen...