Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsgesuch

Bereits jede zweite Ehe wird zwischen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit geschlossen. Binationale Partnerschaften und Familien gelten aber noch zu oft als Sonder- oder Problemfälle. Das muss sich endlich ändern!
Schmetterling
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

bei uns wurden die Kosten am Schluss genau abgerechnet, und zwar von der Schweiz aus, ich denke auch nicht, dass da jemand was verdient dran.

@laluna
dass es so lange dauert hat man mir erklärt (weil ich irgendwann fand, ich hätte besser die Sachen selbst per Kurier geschickt und in 3 Tagen wär es dort gewesen). die senden das alles, da es ja wichtige Originaldokumente sind, per ihrem internen Kurier, also jemand des diplomatischen Stabs. Das heisst, ein Angestellter der Botschaft oder so nimmt die Papiere persönlich mit. Bei uns hat so ein Weg 3 Wochen gedauert.
Komisch, bei uns wurden die Papiere vom Konsulat überprüft, und das wurde uns dann mit dem Vorschuss abgerechnet. Und ich denke die haben bloss auf der "mairie" (Gemeinde) nachgefragt, ob unsere Ehe dort im Zivilstandsregister eingetragen ist. Wir brauchten keinen Anwalt oder so. Das ist wohl auch von Land zu Land verschieden. Aber am Ende hat es auch 700 - 800 Franken gekostet.

safe
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von safe »

Ich glaube auch nicht, dass in unserem Fall die Botschaft etwas verdient hat. Wir haben damals nach der Aufforderung zum erneuten Einzahlen der 500.- über das EDA in Bern eine Abrechnung verlangt, da wir wissen wollten, wofür die ersten 900.- gebraucht wurden. Daraufhin wurde uns eine genaue Abrechnung des Vertrauensanwalts zugeschickt, welcher die Überprüfung (zusammen mit einem seiner Assistenten) durchführte. Die Botschaft selbst hat ja nichts mit der Überprüfung und Beglaubigung direkt zu tun. Doch ist durch die Unachtsamkeit des einen Assistenten des Vertrauensanwaltes ein Fehler passiert, den wir finanziell büssen mussten (da er nochmals zu der Familie meines Mannes reisen musste, weil er vergessen hatte ein Dokument unterschreiben zu lassen). Zudem war eine Reise aufgelistet, welche der Assistent aussagte, gemacht zu haben, was jedoch nicht stimmte und im Verlauf auch geklärt werden konnte. Boshaftigkeit oder gar Korruption unterstelle ich der Botschaft auf keine Fall! Ob Absicht hinter dem Verhalten des Assistenten steckte, weiss ich nicht. Ich muss jedoch gestehen, dass mir damals der Gedanke gekommen ist. Jetzt mit zwei Jahren Abstand (und vielleicht auch etwas mehr Reife...hüstel 8) ) und vorerst Happy End sehe ich das deutlich gelassener.

laluna
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von laluna »

heute bekam ich post von bern zwecks namensführung:P scheint demnach doch keine zusätzlichen kosten dazuzukommen.
sie sind zwar noch nicht im besitz des fehlenden dokuments,jedoch hat dakar es telefonisch versprochen dies mit dem nächsten kurier zu schicken.schön,dass die in bern ein wenig druck machen.

Schmetterling
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

mir haben sie das formular für die namensführung erst geschickt, als sie die Papiere schon hatten. hab mich schön geärgert, das hat es wieder zusätzlich verlängert. dabei könnte man das ja schon am Anfang dem Antrag anfügen.

turpin
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von turpin »

So...vorgestern kam endlich der Bescheid vom Migrationsamt, dass die Botschaft nun das Visum fuer meine Frau ausstellen darf.
Und das waehrend unseren Ferien in der Ukraine.... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

laluna
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von laluna »

gratuliere,dann könnt ihr ja die ferien besonders geniessen.

wir verbringen die zeit immer noch mit warten.die in bern warten immer noch auf das fehlende dokument von der schweizer vertretung.die ersten 3 wochen hatten es die hirnis in dakar einfach wieder mal "vergessen".angeblich sollte alles nun seit dem 19.7 unterwegs sein,hoffen wir mal sie haben es nicht schon wieder vergessen...visa gesuch konnte ich nun aber schon mal abgeben.

John Doe
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von John Doe »

super, gratuliere! dann wird's ja bald super-konkret mit einwandern und zusammenziehen und ...
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flurinica
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von flurinica »

Ich glaube hier passen meine Fragen am besten hin.
Das Nosotras-Team (falls das jemand von euch kennen sollte, sind glaube ich aus Basel) hat mir folgendes geschrieben:

Falls ihr heiraten möchtet, ist es am einfachsten, sichersten und wohl auch billiger ihr heiratet in Mexiko und kommt als Familie in die Schweiz. Dadurch hat dein Partner und Vater der Kinder bereits von Anfang an das Recht in der Schweiz zu sein, hier zu arbeiten und zu leben. Das mit dem Familiennachzug ist wie du selbst bereits erwähnst eher kompliziert, da du eben Einkünfte und Wohnsitz vorweisen müsstest und es meistens mit viel Papierarbeit in beiden Ländern verbunden ist.
Falls ihr eigentlich nicht heiraten möchtet, gibt es noch eine dritte Möglichkeit die ist jedoch etwas unsicherer. Grundsätzlich ist es so, dass der Vater der Kinder, seine Vaterschaft hier in der Schweiz geltend machen kann und aufgrund seiner Vaterschaft eine B-Bewilligung erhalten sollte (solange er bei ihnen lebt und dem Staat keine Last wird). Doch wird hier von Fall zu Fall entschieden und abgewogen ob ihr Partner diese Bewilligung erhält, wodurch keine Garantie besteht. Zudem sind B-Bewilligungen limitiert und müssen nach Ablauf wieder beantragt werden.
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ich bin jetzt aber grad noch verwirrter.. wenn ich verheiratet bin, muss ich doch auch familiennachzug und b-bewilligung beantragen?? oder nicht?

kibobo
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von kibobo »

sorry hab meinen eintrag wieder gelöscht, hatte blödsinn geschrieben.

alte häsin
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

flurinica hat geschrieben: Das Nosotras-Team (falls das jemand von euch kennen sollte, sind glaube ich aus Basel) hat mir folgendes geschrieben:

Das mit dem Familiennachzug ist wie du selbst bereits erwähnst eher kompliziert, da du eben Einkünfte und Wohnsitz vorweisen müsstest und es meistens mit viel Papierarbeit in beiden Ländern verbunden ist.
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ich bin jetzt aber grad noch verwirrter.. wenn ich verheiratet bin, muss ich doch auch familiennachzug und b-bewilligung beantragen?? oder nicht?
ja da sind wohl wieder einmal binationale/schweizer mit migranten tout court verwechselt worden.....

falls ihr in mexiko heiratet, muss zuerst die ehe in der schweiz validiert werden und dann den familiennachzug beantragt (über ch-botschft in mexiko). schweizer bürgerInnen, die mit ausländerInnen heiraten, müssen (vorderhand) weder einkünfte noch genug grosse wohnung vorweisen!!! (DAS IST der unterschied zu migrantInnen).
aber bald wollen ja gewisse politikerInnen den deutsch- oder französischtest einführen für alle ausserhalb europa – das andere kommt ja wohl auch noch – bin pessimistin
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John Doe
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von John Doe »

genau, der unterschied ist, dass du als verheiratete Familie einen ANSPRUCH hast darauf, als nur-paar aber nicht... es kann natürlich trotzdem noch lange dauern...
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kibobo
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von kibobo »

aber gefragt wird ja trotzdem nach lohnauszügen und kopie des mietvertrags. ist das wiedermal sowas das sie einfach fragen obwohl es gar keinen unterschied machen dürfte?

amarachukwu
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von amarachukwu »

kibobo hat geschrieben:aber gefragt wird ja trotzdem nach lohnauszügen und kopie des mietvertrags. ist das wiedermal sowas das sie einfach fragen obwohl es gar keinen unterschied machen dürfte?
..ja, das versteh ich jetzt auch nicht?!
zerbreche mir seit tagen, ob ich wohl genug verdiene für den familiennachzug.
ich bin schweizerin aber eben seit 3,5 jahren selbständig und dementsprechend
ist mein einkommen zwar vorhanden aber eher tief (3'100.-) im monat.

nun kann ich schon beinahe nicht mehr schlafen, weil ich angst habe, dass mein einkommen nicht genügt.
wieso muss ich denen meinen mietvertrag und meine einkünfte offen legen, wenn es doch keine rolle spielt?

flurinica
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von flurinica »

..wohnst du denn schon in der schweiz? weil das ist meine nächste immer noch unbeantwortete frage (die schweizerbotschaft antwortet jeweils nach 3 monaten und ohne richtige antworten zu geben), wie mache ich das, wenn ich selber GLEICHZEITIG mit meiner familie in die schweiz kommen will?? (und nicht schon da bin, und ausserdem am liebsten erstmal ein halbes jahr stellvertretungen (lehrerin) geben würde um mir dann von der schweiz aus im sommer eine feste stelle zu suchen. ich will nicht alleine vorausgehen, wegen meiner kinder. die kinder (einer ist offiziell schon in der schweiz registriert, beim anderen ists seit einem halben jahr "in bearbeitung") könnte ich zwar mitnehmen, aber wie soll ich denn arbeiten gehen, wenn der vater nicht dabei ist, um auf sie aufzupassen? und tourivisum würde er nur für 3 monate bekommen..
stellvertretung zählt ausserdem wohl kaum als "festes einkommen" und was ich hier verdiene, reicht in der schweiz ja eh nirgendwohin so um die 1300.-fr wären das, für ne 4köpfige familie...
bin irgendwie immer verwirrter umsomehr ich versuche da durchzuschauen.

alte häsin
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Re: Welches Department durchläuft das Visa/Eheanerkennungsge

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

einem schweizer/ einer schweizerin kann man nicht verwehren, in die schweiz zu kommen!!!!!! du hast das recht, egal wie "armengenössig" du bist! du meldest dich auf dem einwohneramt an. zb bei einer freundin, den eltern, in einem hotel. egal was du verdienst (früher musste der heimatort für die sozialkosten aufkommen, das ist aber vorbei).

ABER für angehörige, die nicht schweizer pässe haben (verstehe ich das richtig, dass die anerkennung der beiden kinder von der schweiz noch nicht vorliegt?) gelten nachzugsnormen, und deshalb bekommt der vater deiner kinder kein recht, ausser ihr seid verheiratet und die heirat ist schwiezerisch anerkannt (via botschaft und zivilstandsamt schweiz- deinem heimatort).
das nennt man dann familiennachzug, der nach der beglaubigung der ehe beantragt werden kann. und hier werden tatsächlich einkommen und wohnung erfragt, jedoch ist das für den familiennachzug von schweizern KEIN ausschlussgrund, weil du ja ein ANRECHT auf einreise von dir und deiner familie hast (dass die das natürlich zuerst einmal vewrsuchen, hat mit der abhalte- hinhaltepolitik zu tun). falls du alle korrekten nachweise hast, dass das deine kinder und es dein mann ist, könnten sie zwar ablehnen, aber dann machst du einen rekurs an die rekursinstanz und schwupp sie müssen nachgeben! ist aber mit nerven, zeit und geld verbunden......
also: wenig verdienen und nur ein 1 zimmer in aussicht haben, ist kein alptraum wert – aber vielleicht die prozedur, bis alle heiratspapiere vorhanden sind (dazu ananderer stelle im forum)
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