Zusammenleben - DÜRFEN oder nicht... das ist hier die Frage!

Bereits jede zweite Ehe wird zwischen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit geschlossen. Binationale Partnerschaften und Familien gelten aber noch zu oft als Sonder- oder Problemfälle. Das muss sich endlich ändern!
John Doe
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Zusammenleben - DÜRFEN oder nicht... das ist hier die Frage!

Ungelesener Beitrag von John Doe »

so, aus aktuellem anlass stelle ich den beitrag hier nochmals ein:

das bundesgericht hat im 2009 entschieden, dass der arrêt metock auch in der schweiz anzuwenden sei!
http://www.unige.ch/droit/ceje/actualit ... rticle=655
die behörden werden alles versuchen, die heirat zu verzögern. es geht in dem urteil eigentlich darum, dass familienangehörige aus drittstaaten, speziell ehepartner, in ableitung von der personenfreizügigkeit ein RECHT darauf haben, eine aufenthaltsbewilligung zu erhalten, egal, wo die ehe geschlossen wurde und auch unabhängig davon, ob der drittstaater bereits irgendwo auf eu-gebiet einen gültigen aufenthalt hatte.
also wenn ihr es zwar schafft zu heiraten, aber die schweizer behörden trotzdem auf einer rückreise und familienzusammenführung bestehen, und dies aus welchen gründen auch immer für euch nicht in frage kommt, solltet ihr im prinzip euren wohnsitz z. b. nach deutschland verlegen können. von dort wär's ja da nicht so weit, um wieder in die schweiz zu kommen. es wäre wahrscheinlich nicht billiger und vielleicht auch nicht schneller, ihr wärt aber nicht getrennt, und je nach sicherheitslage in seiner heimatregion wäre dies vielleicht überlegenswert?
ich drück euch die daumen, dass es gut kommt!

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ich fürchte, dass die behörden den weisungen der justiz bewusst nicht folgen. was sind eure erfahrungen damit?
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
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