vorerst unkommentiert, hier ein bericht zu einem kürzlichen urteil des egmr:
http://www.20m in.ch/schweiz/news/story/29761192
Verurteilter Nigerianer darf nicht ausgeschafft werden
Verurteilter Nigerianer darf nicht ausgeschafft werden
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
Enjoy difference - start tolerance!!
"Mit oder ohne Kopftuch bin ich doch dieselbe." - Ni pute, ni soumise.
Ici et ailleurs - c'est la misère qui fait partir les gens.
Enjoy difference - start tolerance!!
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Re: Verurteilter Nigerianer darf nicht ausgeschafft werden
Eigentlich hätte der Artikel in 20min überschrieben werden sollen:
„Schweiz darf Vater von drei Schweizer Kindern und Lebenspartner einer Schweizerin nicht ausschaffen.“ Schliesslich war dies der Grund für den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs in Strassburg. Nicht der Umstand, dass es sich um einen Nigerianer handelt.
Im Zeitungsartikel wird ein Schweizer Politiker zitiert: „Das Urteil ist eine Zumutung.“
Und was war das Urteil des Bundesgerichts? Ist es nicht viel eher eine Zumutung, wenn vier unbescholtenen Schweizern, drei Kindern und der Lebenspartnerin, das Recht auf das Familienleben verweigert wird?
Die Schweizer Regierung hatte argumentiert, dass das Familienleben, der Kontakt der Kinder zu ihrem Vater, auch durch regelmässige Besuche das Vaters aus Nigeria in der Schweiz möglich sei. Dieses Argument finde ich besonders scheinheilig. Gleichzeitig liest man in diesem Forum, dass Schweizer Behörden unbescholtenen Vätern von Schweizer Kindern das Visum für die Einreise in der Schweiz verweigert haben. Dann soll man glauben, die gleichen Behörden lassen einen Vater, über den sie einen 10-jährigen Landesverweis ausgesprochen haben, regelmässig in die Schweiz einreisen? Auf ein derartiges Argument sollen die Richter in Strassburg hereinfallen?
Nun, die Richter in Strassburg haben anders entschieden und das Recht auf das Familienleben von vier Schweizer Bürgern geschützt.
„Schweiz darf Vater von drei Schweizer Kindern und Lebenspartner einer Schweizerin nicht ausschaffen.“ Schliesslich war dies der Grund für den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs in Strassburg. Nicht der Umstand, dass es sich um einen Nigerianer handelt.
Im Zeitungsartikel wird ein Schweizer Politiker zitiert: „Das Urteil ist eine Zumutung.“
Und was war das Urteil des Bundesgerichts? Ist es nicht viel eher eine Zumutung, wenn vier unbescholtenen Schweizern, drei Kindern und der Lebenspartnerin, das Recht auf das Familienleben verweigert wird?
Die Schweizer Regierung hatte argumentiert, dass das Familienleben, der Kontakt der Kinder zu ihrem Vater, auch durch regelmässige Besuche das Vaters aus Nigeria in der Schweiz möglich sei. Dieses Argument finde ich besonders scheinheilig. Gleichzeitig liest man in diesem Forum, dass Schweizer Behörden unbescholtenen Vätern von Schweizer Kindern das Visum für die Einreise in der Schweiz verweigert haben. Dann soll man glauben, die gleichen Behörden lassen einen Vater, über den sie einen 10-jährigen Landesverweis ausgesprochen haben, regelmässig in die Schweiz einreisen? Auf ein derartiges Argument sollen die Richter in Strassburg hereinfallen?
Nun, die Richter in Strassburg haben anders entschieden und das Recht auf das Familienleben von vier Schweizer Bürgern geschützt.
Re: Verurteilter Nigerianer darf nicht ausgeschafft werden
ja, das alles!!! plus, der mann hat ja offenbar seine zweite chance gepackt und ist nach absitzen der strafe nicht mehr straffällig geworden.
bin ganz der meinung von leo!
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- Registriert: Fr Feb 15, 2013 6:52 pm
Re: Verurteilter Nigerianer darf nicht ausgeschafft werden
ich freue mich sehr über dieses urteil!
endlich wurde mal menschenrechtswürdig entschieden..
ich rege mich sowieso schon genug darüber auf, dass es anscheinend
völlig legitim sein soll, einen schweizer anders zu bestrafen als einen
ausländer, schliesslich sei das "unser" land!
da könnt ich echt kotzen bei dieser Einstellung..
gleiches recht und somit gleiche strafen für alle.. so sollte es sein!
und es ist schön, wenn die schweiz mal wieder zurechtgewiesen wird!
die kinder haben ihr recht auf ihren vater und der vater sollte auch ein anrecht
haben, seine kinder aufwachsen zu sehn.. und zwar nicht über skype von nigeria aus!
endlich wurde mal menschenrechtswürdig entschieden..
ich rege mich sowieso schon genug darüber auf, dass es anscheinend
völlig legitim sein soll, einen schweizer anders zu bestrafen als einen
ausländer, schliesslich sei das "unser" land!
da könnt ich echt kotzen bei dieser Einstellung..
gleiches recht und somit gleiche strafen für alle.. so sollte es sein!
und es ist schön, wenn die schweiz mal wieder zurechtgewiesen wird!
die kinder haben ihr recht auf ihren vater und der vater sollte auch ein anrecht
haben, seine kinder aufwachsen zu sehn.. und zwar nicht über skype von nigeria aus!