dieser artikel der Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht
Bern dürfte nicht gelten für schweizer binationale – aber sicher werden gewisse behörden sich nicht scheuen, druck aufzusetzen mit androhungen!!!
Unverschuldeter Bezug von Sozialhilfe führt zum Bewilligungsentzug
AusländerInnen, die wegen Krankheit oder einem Arbeitsunfall, Sozialhilfe beziehen müssen, werden von den Behörden zusätzlich bestraft, indem sie ihnen mit einem Bewilligungsentzug drohen. Dass die betroffenen Personen unverschuldet in diese prekäre Situation geraten sind, wird von den Behörden oft nicht berücksichtigt. Die Verlängerung einer Bewilligung wird am Integrationsgrad, am Wohlverhalten und an der finanziellen Selbständigkeit der AntragsstellerInnen gemessen. Unfälle und Krankheiten sind nicht vorgesehen.
http://www.beobachtungsstelle.ch/index. ... f6d4f39e45
Unverschuldeter Bezug von Sozialhilfe: Ausweis weg?
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Unverschuldeter Bezug von Sozialhilfe: Ausweis weg?
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