SVP-ATTACKE AUF EINBÜRGERUNGSRECHT

alte häsin
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SVP-ATTACKE AUF EINBÜRGERUNGSRECHT

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

Sonntagszeitung:
DIE SCHWEIZ HAT BALD ACHT MILLIONEN EINWOHNER:
SVP will Familiennachzug erschweren
Straffällige Doppelbürger sollen Pass verlieren, Rekurse gegen negative Entscheide abgeschafft werden

von Denis von Burg und Pascal Tischhauser

Bern Angetrieben von der Aussicht, dass in der Schweiz bald acht Millionen Menschen wohnen und das Bevölkerungswachstum anhält, lanciert die SVP den Kampf gegen «grosszügige» Einbürgerungspolitik. Die Hürden für den Schweizer Pass sollen höher und das Rekursrecht gegen negative Einbürgerungsentscheide abgeschafft werden. Weil Mitte Juni das Bundesgericht ein negatives Einbürgerungsurteil kassiert hat, will SVP-Präsident Toni Brunner mit seiner Partei eine parlamentarische Initiative einreichen, mit der sämtliche Rekursmöglichkeiten abgeschafft werden.

Brunner hofft, dass das Rekursverbot in die laufende Revision des Bürgerrechts einfliesst. Dort will die SVP mit einem Arsenal an Anträgen das Einbürgerungsrecht massiv beschränken: Neu sollen Ausländer deutlich länger als die heute nötigen zwölf Jahre in der Schweiz wohnen, bevor sie eingebürgert werden. Ausländische Ehepartner sollen fünf statt drei Jahre verheiratet sein und acht statt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben, bevor sie ums Bürgerrecht nachsuchen dürfen. Und Sozialhilfebezügern sowie Vorbestraften sei der rote Pass zu verwehren. Zudem sollen Doppelbürger den Schweizer Pass verlieren, sobald sie straffällig werden.

Die SVP sieht in dieser restriktiven Einbürgerungspolitik die notwendige Ergänzung zu Einwanderungs-Kontingenten. Man setze ein Signal und bremse den Familiennachzug. Jedoch macht der Familiennachzug mit jährlich gegen 45 000 Personen nur etwa ein Drittel der Einwanderung aus. Wie viel davon auf das Konto des Familiennachzugs durch Eingebürgerte geht, ist unklar. Gemäss Brunners Eindruck habe das heutige Einbürgerungsrecht aber eine grosse «Sogwirkung» und produziere immer neue Einwanderung.

In eine ähnliche Richtung zielt die FDP. Sie will mit einer restriktiven Regelung des Familiennachzugs die Zuwanderung aus aussereuropäischen Staaten einschränken.

Grüne wollen Zuwanderung mit Wachstumsstrategie lenken

Auch die Parteien auf der anderen Seite des politischen Spektrums reagieren. Für Links-Grün ist die Verschärfung des Einbürgerungsrechts und die Aufgabe der Personenfreizügigkeit jedoch der falsche Weg. Sie fordern ein qualitatives Wachstum. «Wir wollen die Arbeitseinwanderung durch selektives Wirtschaftswachstum dämpfen», sagt Grünen-Vizepräsident Bastien Girod. Er werde in der Herbstsession einen Vorstoss einreichen, damit der Bundesrat eine entsprechende Strategie entwickeln müsse. Die SP spricht sich in einem parteiinternen Papier für ein ressourcenschonendes Wachstum aus.

Laut Girod soll die Schweiz selbst bestimmen, wie und wo sie wachsen will und welche Unternehmen sie aktiv anwirbt. Die Schweiz könnte hiesige KMU und Unternehmen aus zukunftsträchtigen Branchen fördern, die primär auf hiesiges Personal setzen. Girod glaubt, so langfristig die Zuwanderung einzudämmen. Hingegen würden Konzepte, die eine sofortige Zuwanderungsbeschränkung zum Ziel haben, dem Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz schaden; zudem seien sie «menschenfeindlich». Ob durch selektives Wachstum die Zuwanderung tatsächlich merklich eingedämmt werden kann, ist aber umstritten.

Publiziert am 05.08.2012
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Shannon
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Re: SVP-ATTACKE AUF EINBÜRGERUNGSRECHT

Ungelesener Beitrag von Shannon »

jaja die svp, nachdem das mit dem heiratsverbot doch nicht so ganz geklappt hat, kommt einfach noch was anderes. wenn es nach denen geht, haben wir in der schweiz nur noch gesunde und arbeitende frauen und männer, die natürlich alle hier geboren sind. alle kranken und arbeitslosen sind eh nur schmarotzer.

ich habe mal einen von denen getroffen der unterschriften gesammelt hat. weiss nicht mehr für was. er hat meinen mann nicht einmal angeschaut, logisch. ;) ich sagte ihm das ich ganz sicher nicht unterschreiben werde und er solle doch mal seinen parteikollegen schöne grüsse ausrichten. ich wünsche ihnen eine gewisse zeit lang auch mal krank und arbeitslos zu sein. dann könnten sie wenigstens mitreden.

heiraten, familiennachzug und einbürgerung. was kommt den als nächstes? das atmen?

alte häsin
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de schuss isch duss! INTEGRATION....?

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

jetzt sollen plötzlich alte zusicherungen im geheu der asyl-/überbevölkerung-/ventilklausel-/etc-diskussion für uns schweizer binationale nichts mehr wert sein. WIR FINDEN DAS UNWÜRDIG uns und unseren Familien gegenüber!

der tagi online schreibt: ... Neben dem revidierten Ausländergesetz möchte der Bundesrat auch die Bedingungen für die Einbürgerungen vereinheitlichen. Dazu hielt er in seinem Vorschlag ähnliche Kriterien wie im nun vorliegenden Ausländergesetz fest. Die Nationalratskommission verschärfte sie aber. Die Vorlage kommt am Mittwoch vor die grosse Kammer.
Kommentare im tagi online:
Hans Müller – "Aufenthaltsbewilligung nur noch bei Integration gilt auch für Ehegattinnen und -gatten von Schweizer Staatsangehörigen und Niedergelassenen sowie Personen von ausserhalb es EU-/Efta-Raums, wie die Landesregierung am Freitag zu ihrer Botschaft mitteilte." Und für Ehegattinnen und -gatten von EU-Bürgern gilt das nicht. DAS IST EINFACH SKANDALÖS.
markus h. meierhans – Und was ist mit den globalen Finanzkräftigen, die zusammen mit ihrer Familie kein Wort in einer Landessprache sprechen und doch hier wohnen? Sind die aufgrund ihrer Kapitalkraft automatisch integriert?
http://www .tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Nur-wer-bueffelt-darf-in-der-Schweiz-bleiben/story/27593539

Bundesrat verabschiedet Integrationsvorlage

Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 08.03.2013

Bern. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Änderung des Ausländergesetzes verabschiedet. Revidiert werden sollen Bestimmungen zum Aufenthalt, zum Familiennachzug und zur Integration. Ausländerinnen und Ausländer sollen die Niederlassungsbewilligung generell nur noch erhalten, wenn sie integriert sind. Die Vorlage definiert zudem die Aufgaben von Bund und Kantonen bei der Integrationsförderung klarer. Diese baut auf dem Grundsatz auf, dass Integration eine Querschnittaufgabe ist, die vor Ort erfolgen soll: in der Schule, im Beruf und im Quartier.

Ausländerinnen und Ausländer sollen die Niederlassungsbewilligung generell nur noch erhalten, wenn sie integriert sind. Dies gilt auch für Ehegattinnen und Ehegatten von Schweizer Bürgern sowie von Niedergelassenen und von Personen aus EU- und EFTA-Staaten. Nach geltendem Recht haben Ausländerinnen und Ausländer auch bei guter Integration nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz keinen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. Das ändert sich mit der Revision: Migranten, die zehn Jahre lang hier gelebt haben, sollen künftig einen Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung geltend machen können, sofern sie integriert sind. Damit will der Bundesrat einen Anreiz schaffen für eine möglichst rasche Integration.

Den Kantonen wird es weiterhin möglich sein, gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern die Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf Jahren vorzeitig zu erteilen. Angehörige von Personen aus Drittstaaten (ausserhalb EU/EFTA), die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz einreisen wollen, müssen die Landessprache am Wohnort beherrschen oder bereit sein, sie zu erlernen, indem sie an einem Sprachförderkurs teilnehmen.

Integrationsdefizite konsequent angehen
Das Gesetz legt die Integrationskriterien fest, die nötig sind, damit eine ausländerrechtliche Bewilligung erteilt oder verlängert wird: Ausländerinnen und Ausländer müssen die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Werte der Bundesverfassung respektieren, eine Landessprache sprechen sowie bereit sein, am Wirtschaftsleben teilzunehmen oder sich zu bilden. Wenn sich bei einer ausländischen Person oder Familie Integrationsdefizite abzeichnen, sollen die zuständigen Behörden gezielt Integrationsvereinbarungen abschliessen. Damit sie diesen Auftrag wahrnehmen können, werden die heute im Ausländergesetz bestehenden Meldepflichten ausgebaut. Künftig sind grundsätzlich alle Behörden dazu gehalten, Entscheide, die auf einen ungünstigen Verlauf des Integrationsprozesses hindeuten, den kantonalen Migrationsbehörden zu melden. Werden Integrationsvereinbarungen nicht eingehalten, so müssen die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer damit rechnen, dass ihnen die Aufenthaltsbewilligung entzogen wird.

Sprache als Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration
Ab 2014 werden in allen Kantonen Integrationsprogramme umgesetzt, welche Bund und Kantone gemeinsam finanzieren. Diese sehen Massnahmen in den Bereichen Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration vor. Die Integrationspolitik des Bundes setzt dabei weiterhin auf den bereits bewährten Regelstrukturansatz: Integration soll primär in der Ausbildung, im Beruf und im Quartier erfolgen. Die Vorlage enthält daher auch die gezielte Anpassung des Berufsbildungs-, des Arbeitslosenversicherungs-, des Invalidenversicherungs- und des Raumplanungsgesetzes. Wo entsprechende Angebote fehlen oder nicht ausreichen, werden Lücken durch Programme und Projekte geschlossen, welche spezifisch die Integration fördern. Das Beherrschen einer Landessprache ist dabei eine zentrale Voraussetzung für die Integration. In diesem Zusammenhang wurde ein Rahmenkonzept für die Sprachförderung entwickelt, das gemeinsame Standards in den Bereichen der Lernziele, der Lerninhalte sowie der Beurteilung von Sprachkompetenzen festlegt (Sprachförderungskonzept fide).

Um die gesellschaftliche Bedeutung der Integration zu unterstreichen, soll das geltende Ausländergesetz zudem in "Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration" (AIG) umbenannt werden.

Kontakt / Rückfragen
Gaby Szöllösy, Bundesamt für Migration, T +41 31 325 98 80, Kontakt
Federführung
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, T +41 31 322 21 11, Kontakt
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John Doe
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Re: de schuss isch duss! INTEGRATION....?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

ja, wenn's so einfach wäre und nur an der sprache liegen würde... es ist einfach doppelt unwürdig, da es wiedermal nicht für alle ausländerinnen gleich gilt... das abzocker-beispiel ist doch bezeichnend...
jetzt müssten wohl eigentlich die binationalen einen massenaufmarsch organisieren, aber ich fürchte, dass die meisten dazu schlicht keine energie mehr haben...
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flurinica
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Re: de schuss isch duss! INTEGRATION....?

Ungelesener Beitrag von flurinica »

weiss jemand, was das alles konkret bedeutet? zb. deutsch a2 in einem jahr oder sowas?
wie wollen sie die integration im "wirtschaftswesen" kontrollieren? ob die person arbeitet?
gibt es auch schon dinge, welche man im vornherein nachweisen muss (sprachkenntnisse o.ä.?) und wann genau tritt dieses gesetz in kraft? da steht was von förderprogrammen, welche ab 2014 beginnen.. aber sonst steht nix exaktes in diesem artikel.
ich frag nur, weil wirs sonst im notfall irgendwie hinkriegen müssten, noch 2013 einzureisen..
aber so wie ich alle eure beiträge verstehe, dauert so was wie familienzusammenführung z.t. ja ewig?

alte häsin
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weisst du, wenn du gewählt hast/hättest?

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

„gute übersicht, um seine/n vertreter/in im NR zu überprüfen und gegebenenfalls anzuschreiben!“


http://www.politnetz.ch/parlament/2229- ... alrevision#!
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alte häsin
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Re: weisst du, wenn du gewählt hast/hättest?

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/23492722

die eine seite,

die andere: schweizer sprache sprechen und schreiben!!!!! wie viele schweizer können wirklich schreiben?

also das war der NR, hat den vorschlag des bundesrates (Nur eins: SOMMARUGA!!) noch verschärft.
ihr könnt die abstimmungsergebnisse anschauen auf dem politnetz (link in diesem thread)

nimmt uns wunder, was der SR macht – schreibt mails, briefe, sms an eure standesvertreterInnen!
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alte häsin
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Re: weisst du, wenn du gewählt hast/hättest?

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

jo gopfridstutz do hauts eim doch de nuggi use....
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/21834044
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John Doe
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Re: weisst du, wenn du gewählt hast/hättest?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

alte häsin hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/23492722

die eine seite,

die andere: schweizer sprache sprechen und schreiben!!!!! wie viele schweizer können wirklich schreiben?
DAS KÖNNEN NICHT MAL DIE LEHRPERSONEN, SCHWEIZER HERKUNFT, DIE UNSERE SCHWEIZER KINDER UNTERRICHTEN SOLLTEN!!!
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Shannon
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Re: de schuss isch duss! INTEGRATION....?

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Ha! Sprache des Wohnkantons. In Zürich wird aber auch durchaus Französisch/Italienisch gesprochen und nicht nur Züridüütsch. Das ist eh schwer zu lernen, das können teilweise nicht einmal die waschechten Zürcher.

Ist meiner Meinung nach eine reine Geldmacherei. Der B Ausweis muss nämlich jedes Jahr erneuert werden und das macht um die 102 Franken. Logisch das da viel Geld flöten geht, wenn man nach 5 Jahren das C bekommt, dass weniger oft verlängert werden muss.

Und was machen dann die, die im Kanton Graubünden gelandet sind? Sollen die Rätromanisch lernen? Das ist eh eine seltene Sprache geworden, die viele Einheimische auch nicht mehr beherrschen.

Was kommt denn als nächstes? Ah, ich weiss: Vermutlich müssen die Niederlasungswilligen Gold als Reserve haben oder ein dickes Sparbuch.

alte häsin
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Re: de schuss isch duss! INTEGRATION....?

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

Shannon hat geschrieben:Was kommt denn als nächstes? Ah, ich weiss: Vermutlich müssen die Niederlasungswilligen Gold als Reserve haben oder ein dickes Sparbuch.
nein nein ganz einfach, sie müssen einen schweizer produkteanteil von 80% haben (siehe schweizer produkterecht!!! siehe abstimmung im NR letzte woche) also nur höchstens! eine ausländische grossmutter.

im ernst – warum hört nicht eine stimme bei den mitteparteien, die unsere interessen wahrnehmen?
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Shannon
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Re: SVP-ATTACKE AUF EINBÜRGERUNGSRECHT

Ungelesener Beitrag von Shannon »

na dann bin ich ja sehr froh das ich in der schweiz geboren bin. mein grossvater mütterlicherseits war nämlich aus der tschechischen republik und da habe ich natürlich noch einiges an verwandten.

schlimm finde ich wenn der promistatus greift und diese dann urplötzlich den schweizerpass und ähnliches bekommen. natürlich ohne das übliche tamtam. aber - die bringen schliesslich geld in die kassen. würde mich also schon sehr wundern wenn so ein promi an einen test über die schweiz gehen müsste.

in der politik wirklich jemand zu finden, der sich für die rechte von bi nationalen einsetzt ist schwer zu finden.

John Doe
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Re: SVP-ATTACKE AUF EINBÜRGERUNGSRECHT

Ungelesener Beitrag von John Doe »

schlimm finde ich nicht, dass die einwanderung oder einbürgerung beschränkt wird, das tun alle staaten auf die eine oder andere weise. schlimm finde ich, dass wiedermal die rechte von der schweizer einheimischen bevölkerung beschnitten werden, und NIEMAND MERKT ES!!!
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Schmetterling
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Re: SVP-ATTACKE AUF EINBÜRGERUNGSRECHT

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

Ich bin grundsätzlich nicht für scharfe Verschärfungen (kommt immer chli auf das Mass drauf an).
Und in Sachen Integration habe ich auch NULL Problem damit, dass da Ehepartner mit anderen Ausländern gleichgestellt werden. Wieso sollte sich denn mein Mann weniger integrieren (müssen), nur weil er mit mir verheiratet ist? Wieviele Ehefrauen gibt es, die aus dem Ausland hierher geholt wurden und auch nach 20 Jahren keinen Smalltalk in einer der 4 Landessprachen mit mir sprechen können?

@shannon
wir haben für den erhalt des Ausländerausweises bezahlt, als mein mann in die Schweiz kam. Für die Verlängerung hat er noch nie was bezahlt! Das wird wohl von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein und für solche Entscheide auch nicht ins Gewicht fallen.
auch im Kanton Graubünden ist deutsch oder italienisch offizielle Sprache. Bleibt sachlich! Alles andere hilft uns nicht.

Was heisst das denn nun konkret?
Betreffen die änderungen einfach Ausländer generell (Einbürgerung nach 8 Jahren) oder haben Binationale da weiterhin einen sonderstatus?

Shannon
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Re: SVP-ATTACKE AUF EINBÜRGERUNGSRECHT

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Schmetterling hat geschrieben: Bleibt sachlich! Alles andere hilft uns nicht.
Öhm, meinst du jetzt mich damit? Ich schnalle gerade den Zusammenhang nicht.

Also beim L Ausweis durften wir alle 6 Monate bezahlen. Ich glaube schon auch das die bei einer B Bewilligung durchaus nochmals kassieren bei der Verlängerung.

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