Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Shannon
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Stimmt. Die Originale sind dann weg. Wahrscheinlich darf man deswegen die Papiere nicht mehr selber schicken, weil zu viele verloren gingen.

Das ist eben genau das Problem, bis die Schweiz das dann auch anerkennt. Aber als kleinen Trost kann ich sagen, dass es auch bei Schweizern lange dauert. Mein Bruder nahm bei der Heirat den Namen seiner Frau an, dass musste ja auch bewilligt werden. Dies dauerte auch knapp einen Monat.

Wenn ich nicht selber in der Situation wäre, würde ich es vielleicht auch anders sehen. Wahrscheinlich sind alle diese Regeln aus Erfahrung gemacht worden.

John Doe
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von John Doe »

zur präzisierung, eingeschrieben ist nicht das gleiche wie kurier, und es gibt mehrere verschiedene angebote!!!
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gurkibaer
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von gurkibaer »

Meiner Erfahrung nach wird es absurd, wenn das Migrationsamt des Kantons Zürich involviert ist. So war ein Schweizer, der mir sehr nahe steht und im Vereinigten Königreich eine Komilitonin (aus einem asiatischen Industriestaat; 2 Masterabschlüsse, wovon einer in Europa) geheiratet hat nach sechs Jahren Ehe auf die dumme Idee gekommen, mit seiner Ehefrau, die schon wiederholt in der Schweiz war und bereits in England deutsch gelernt hatte, zurückzuwandern. Das Amt wollte ein Leumundszeugnis der örtlichen Polizei, was in England von dieser grundsätzlich nicht ausgestellt wird, da dies nicht ihre Aufgabe ist. So schlug das Migrationsamt im Ernst vor, dass die Frau ins Heimatland ausreise und dort ein Familienzusammenführungsgesuch stelle, was dann ca. 6 Monate dauern würde. Durch viel Unterstützung v.a. des Schweizer Botschafters in London, bequemte sich besagtes Amt, nach einem verpassten Flug und dreier Nächte im Hotel, eine Direktmigration absolut unpräjudizierlich und ohne das nichtexistente britische Formular doch noch zu ermöglichen.


In meinem Fall war es viel einfacher, da wir dank bereits bestehendem längerem und geregeltem Aufenthalt nicht mit dem Migrationsamt zusammenarbeiten mussten. Einfacher heisst aber nicht unbedingt schneller, da eine Reise vor Ort sowohl für mich, als auch meine Frau aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen war. Als wir nach knapp vier Jahren alle Papiere zusammen hatten, stellten wir fest, dass sich die Liste des Gemeindeamtes des Kantons Zürichs von derjenigen der Schweizer Botschaft vor Ort in Nuancen unterschied (Übersetzung? Interpretation?). Da selbst der Chef des Gemeindeamtes nicht sagen konnte, was nun gälte, empfahl er eine Dokumentation zu erstellen, welche erklärt, weshalb die Dokumente so seien, wie sie sind und nicht anders, v.a. wenn abweichend, da die lokalen Behörden z.T. sagten, das Vorgehen sei im Detail leicht anders (Reihenfolge, Fristen).

Diese Dokumentation umfasste schlussendlich 7 Seiten, enthielt ausführliche Informationen zu allen Dokumenten, relevante Teile der Familiengeschichte, alles belegt mit Adressen, Zeugen mit Funktion, Adresse und Telefon, Angaben, was wie überprüft werden kann, welche Behörde wann was abweichend gesagt hat & ein falsches Dokument mit der richtigen Unterschrift, um zu zeigen, dass der Unterschreibende auf dem richtigen Dokument mit grösster Wahrscheinlichkeit der unterschriftsberechtigte Zivilstandesbeamte ist. Das Zivilstandesamt war beeindruckt, der Kanton offenbar auch, denn nach untermonatiger Prüfung wurde uns beschieden, dass auf die 8-12monatige Überprüfung vor Ort incl. vierstelligem Vorschuss verzichtet werde. All' die Lapalien schludriger Arbeit in afrikanischen Amtsstuben wie Schreibfehler im Namen, verlorener Taufname und verschiedene Geburtsjahre sind nun bereinigt (das so nebenbei im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahren), Frau G… im Zivilstandesregister einheitlich und korrekt hinterlegt – nur das Migrationsamt des Kantons Zürich (sic!)stellt seinen Ausländerausweis weiterhin nach den Angaben einer uralten fehlerhaften «Bestätigung über Verlust der Identitätskarte» des Bürgermeisters von A… aus («wir richten uns nach den ausländischen Dokumenten und nicht nach der Geburtsurkunde» [was zivilrechtlich weltweit Standard ist]).


Nachtrag für alle gläubigen Menschen: Frau G… hat viel für das gute Gelingen gebetet. Für sie ist Obenstehendes ein klares Wunder und Herr B… vom Zivilstandesamt C… wurde uns vom Erzengel Gabriel gesandt. Das erklärt vielleicht die manchmal überirdischen – oder zumindest ausserirdisch anmutenden – Vorgänge in gewissen Ämtern.

alte häsin
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

und wieder glaubt kein mensch ( ich meine: schweizer politikerIn und gewöhnlicher bürgerIn), dass das wahr ist! doch wir kennen reihenweise solche berichte....

fröhlich basteln "sie" weiter an stolpersteinen, um das recht auf ehe und familienleben abzuschaffen, sobald du dein auge auf eine nicht-EU-angehörige – oder noch lieber auf einen echten schweizer – geworfen hast.
und niemand schreit auf (sondern macht ne faust im sack und schreibt vielleicht der ig binational)
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alte häsin
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

Condor hat geschrieben:Im Ausland heiraten ist immer noch einfacher, geht schneller und es kommen keine Fragen wie Scheinehe usw.

Mir wäre es nur recht gewesen, wenn es eine Befragung vor dem Familiennachzug gegeben hätte.
Somit hätte sich das Spreu vom Weizen schon vorher getrennt.
also ich musste in der botschaft im afrikanischen land auch zum interview und mein mann auch. es war nicht unangenehm, und ich vermute mal, dass scheinehen nicht wirklich entlarvt werden können, wenn es die partnerin (oder der partner) darauf anlegt?!?

was natürlich kein trost ist für all die schwierigen lebenslagen nachher.
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Schmetterling
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

mir wurden Fragen gestellt, die ich aber nicht beantwortet hab. und trotzdem hatten wir nie Probleme bis jetzt. es ist ja auch sehr fragwürdig, dass das so unterschiedlich gehandhabt wird (je nach Kanton, rsp. z.T. sogar je nach Gemeinde). das kantonale Amt hat mir nie Fragen gestellt, aber die Fremdenpolizei von der Gemeinde. Für die Eheanerkennung war aber das kantonale Amt zuständig, ich glaube die Gemeinde hätte gar nichts tun können (ausser natürlich eine Scheinehe beweisen).

Shannon
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von Shannon »

ob da manchmal einfach nur pure neugier dahinter steckt? oder anders gefragt: ist eine solche befragung überhaupt zulässig? und wer entscheidet danach, ob eine ehe eine scheinehe ist? welche fragen können eine scheinehe ausschliessen oder der grund sein, dass eine solche aufgedeckt wird.

und wenn dann eine scheinehe vermutet wird, was dann? ist ja blos eine vermutung, die man schwer beweisen kann.

alte häsin
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

Und hier noch ein beitrag zur heiratsverhinderung

gelesen in der http://www .papierlosezeitung.ch
03. Mai 2012

Heiratsverbot für Sans-Papiers: Wer ist hier eigentlich kriminell?

Heiratsverbot für Sans-Papiers: ein Bericht über eine Eheschliessung unter dem verschärften Asyl- und Ausländergesetz. Von Hassan Aras

Wie auf Nadeln sassen wir im Januar 2010 in einem trostlosen Büro des Zivilstandsamts Zürich und reichten unsere Dokumente ein, die nötig waren für das Ehevorbereitungsverfahren. Der Beamte machte eine hässliche Fratze, als wir ihm eröffneten, dass ich über keine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfüge.

Wir waren schon vorgewarnt worden, dass das Zivilstandsamt Zürich Kuschelkurs eingeschlagen hatte mit der Hetzkampagne der SVP, der sich mittlerweile auch alle anderen bürgerlichen Parteien anschlossen. Der Beamte verletzte die Schweigepflicht, kontaktierte das Migrationsamt in Bern und schickte meine Identitätskarte in das Urkundenlabor der Kantonspolizei Zürich.

Wir konnten diese Frechheit nicht verhindern. Der Beamte schnappte meine Dokumente vor meiner Nase vom Tisch weg und gab sie nicht mehr aus der Hand, auch als meine Frau versuchte, sie ihm zu entreissen und ihn daran zu erinnern, dass ein Beamter keine Befugnis hat, Dokumente zu beschlagnahmen.

Nach einem Monat verkündete das Urkundenlabor der Kantonspolizei Zürich, dass es sich bei meiner Identitätskarte um eine Totalfälschung handle. Unser Anwalt kannte dieses Spiel. Er hatte die Erfahrung gemacht, dass sogar eine Bestätigung der Echtheit einer irakischen Identitätskarte, ausgestellt von der Irakischen Botschaft, als Totalfälschung deklariert wurde. Dies hat beinahe zum Konflikt geführt zwischen den beiden Nationen, weil die Schweiz damit dem irakischen Staat die Souveränität aberkannte.

Letzteres bereitete mir keine Sorgen. Wir waren voller Wut, weil wir wussten, dass das Vorgehen des Zivilstandsamtes eine reine Schikane war, um das Recht auf Heirat auszuhebeln. Wir fühlten uns auch zeitlich unter Druck. Die Initiative von Toni Brunner war im Parlament angenommen worden und sollte bald umgesetzt werden.

Durch das neue Gesetz sollte Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz das Recht auf Heirat, das in der Bundesverfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt ist, ab Januar 2011 entzogen werden. Die Gesetzesänderung soll eine Scheinehe unterbinden. Damit unterstellt man jedem/ jeder Sans-Papier eine Scheinehe.

Wir beschlossen zu kämpfen und stellten Antrag für eine «gerichtliche Feststellung der Personalien», welche eine Identitätskarte ersetzt.

Zehn Tage später, nach einer Kindergeburtstagsfeier, als wir die Familie im Treppenhaus verabschiedeten, empfingen wir sogleich, ohne die Türe vorher schliessem zu können, die Bullen. Sie verhafteten mich wegen illegalen Aufenthalts in der Schweiz. Wir waren auf die Verhaftung vorbereitet, und die Freilassung konnte nach wenigen Tagen erzwungen werden, ohne dass ich in Ausschaffungshaft gewesen war.

Der Alltag war schwierig. Wir arbeiteten beide neben dem Heiratsstress, schliesslich mussten wir die hohen Kosten begleichen, die durch die Heirat entstanden waren. Wir versorgten zusammen ein Kind, welches von unserer unsicheren Lage nicht irritiert werden sollte. Das Gericht machte uns das Leben nicht leichter. Sie führten den Prozess der Personalienfeststellung unter einem Beweisverfahren durch, welches dafür eigentlich nicht üblich ist. Wir mussten also mit weiteren Dokumenten meine Personalien belegen. Mein Vater wurde in Kurdistan berühmt, weil er von einem Amt zum anderen tanzte um Papiere einzuholen, welche meine Personalien beweisen sollten.

Zu guter letzt gaben sich die Schweizer Jurist_innen nach über einem Jahr geschlagen, als mein Vater ein Fax direkt ins Bezirksgericht sandte. Er verfasste ein persönliches Schreiben, legte eine Kopie seines Reisepasses und ein Familienfoto bei. Wir wähnten uns im Glück, als wir die Feststellung der Personalien in den Händen hielten und sahen uns schon in den Alpen in Rehabilitation.

Dann der Anruf des Zivilstandsamts, die festgestellten Personalien seien keiner Person zuzuordnen, da kein Foto auf dem Dokument des Gerichts sei. Da wurde es selbst unserem Anwalt zu viel, und er kreuzte gleich persönlich auf dem Amt auf, um ordentlich Radau zu machen. Nach dieser Aktion hatte sich das Problem scheinbar in Luft aufgelöst: Wir haben am 10.11.2011 geheiratet im neu renovierten Stadthaus, unter dem «reizenden» Fensterbild von Marc Chagall und Alberto Giacometti.

Sechs Wochen später wäre dies unter dem neuen Gesetz nicht mehr möglich gewesen. Doch unsere Heirat lässt uns nicht aufatmen! Wir kämpfen weiter, für eine Gesellschaft, in der kein Mensch illegal ist, für ein System ohne Rassismus, Krieg und Ausbeutung im Dienst der herrschenden Klasse, die damit ihre Profitgier befriedigt!
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Shannon
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Ich sage es auch hier nochmals: Ich sollte unsere Geschichte auch irgendwo hinschicken.

Schmetterling
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

Shannon hat geschrieben:Ich sage es auch hier nochmals: Ich sollte unsere Geschichte auch irgendwo hinschicken.
Jedenfalls mal aufschreiben. Ich hab mir alle Eckpunkte unserer Anerkennung damals aufgeschrieben. Man vergisst so schnell, wenn ich das wieder hervornehme und anschaue, dann kommen wieder Erinnerungen die ich total verdrängt hatte.

Shannon
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von Shannon »

ich wollte schon lange mal einen blogg eröffnen....

Schmetterling
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

ein Tagebuch, oder eine Word-Dokument tut's auch (also gegen die Vergesslichkeit). Ich muss nicht immer alles gleich öffentlich machen.

Shannon
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von Shannon »

lol

Nein ich möchte das auch nicht so öffentlich machen wie du vielleicht denkst. Ich möchte eher aufzeigen was man bei der Organisation der Papiere vermeiden sollte. So etwas habe ich persönlich doch sehr vermisst.

Schmetterling
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

Ja, da habt ihr glaub das komplette Repertoire durch... :lol:

Shannon
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Re: Binationale Ehen von Behörden behindert (NZZ!)

Ungelesener Beitrag von Shannon »

... und wir waren am Anfang so etwas von naiv! Wenn ich daran zurückdenke, weiss ich gar nicht ob ich lachen oder weinen soll. ;)

Sagt dir der Begriff Segunda Via etwas so per Zufall? :)

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