der neueste streich aus der politik

alte häsin
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Re: der neueste streich aus der politik

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

kibobo hat geschrieben:So, wir sind gerade in der Situation dass wir den C-Ausweis beantragen wollen. (Ich dachte mal den sollte es bei binationalen automatisch geben? Das wurde wohl schon längst revidiert hm)

Ich bin etwas irritiert über die Formulare die sie bekommen wollen. Die meisten davon haben sie ja vor 5 Jahren schon gesehen. Ist das immer so? Hingegen z.B. Sprachkenntnisse die ja letztens bei der Revision im Gespräch waren sind nicht gefragt.

> aktuelle Arbeitsbestätigung vom Arbeitgeber, woraus ersichtlich ist, dass er in ungekündigter Anstellung ist (eigentlich ist er doch wegen mir da nicht wegen der Arbeit???? schon mal was von modernem Haushalt gehört bei dem der Vater zuhause bleibt und die Frau arbeiten geht? Ist es jetzt unser Glück dass wir noch keine Kinder haben und er tatsächlich 100% arbeitet???)
> Bestätigung vom Sozialamt, ob wirtschaftliche Sozialhilfe bezogen wurde und wenn ja, Rahmenfrist und :lol:
also erstens: ja die verschärfung schreitet täglich kantönlich fort, also es wird immer neues verlangt.... was gestern war, ist heute schall und rauch. :mrgreen:
und wegen der sprachkenntnisse:
das fehlt noch, dass revisionen im parlament angedacht werden und morgen setzens die behörden schon um???? das ist doch nicht die seriöse schweiz, die ich mal kannte?????

EHRLICHERWEISE müssen auch binationale auch zugeben, dass das leben rollt und sich die dinge verändern!
auch ich musste zähneknirschend "meine papiere" vorzeigen, obwohl ja eben seine arbeit so wichtig scheint (nix hausmann)
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leo
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Re: der neueste streich aus der politik

Ungelesener Beitrag von leo »

kibobo hat geschrieben: Was wir einreichen müssen:
> Fragen 1-3: Ob wir im gleichen Haushalt leben, ob wir eine intakte eheliche Gemeinschaft leben und ob wir Trennungs- oder Scheidungsabsichten haben.
> aktueller Strafregisterauszug
> aktueller Betreibungsregisterauszug ...
> aktuelle Arbeitsbestätigung vom Arbeitgeber ...
> Bestätigung vom Sozialamt, ob wirtschaftliche Sozialhilfe bezogen wurde ...
Nach wie vor gibt es nach fünf Jahren einen Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung C.
Ausnahmen davon nur bei
- Rechtsmissbrauch (die Ehe besteht nur noch auf dem Papier)
- Gründen, die erlauben würden, die Niederlassung zu widerrufen
(längerfristige Freiheitsstrafen, dauerhafte erhebliche Abhängigkeit von Sozialhilfe).

Sprachkenntnisse und die Teilnahme am Erwerbsleben spielen keine Rolle. Erst mit der geplanten Revision des Gesetzes steht dies zur Diskussion.

Ich finde, dass die Behörden zu weit gegangen sind und zu viele Unterlagen verlangt haben. Nach meinem Befinden geht ein Teil der Fragen zu weit, der Strafregisterauszug und die Bestätigung vom Sozialamt sollten genügen. Die verlangte Arbeitsbestätigung ist ein klarer Übergriff der Behörden. Der Anspruch auf die Niederlassung darf (noch!) nicht verweigert werden, weil der Ehemann als Hausmann oder die Ehefrau als Hausfrau tätig ist.

John Doe
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Re: der neueste streich aus der politik

Ungelesener Beitrag von John Doe »

leo, eigentlich hast du recht, und betroffene sollten den behörden genau so antworten. aber oft haben sie die kenntnisse oder die kraft dazu einfach nicht.
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
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Ici et ailleurs - c'est la misère qui fait partir les gens.

alte häsin
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Re: der neueste streich aus der politik

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

leo hat geschrieben:
kibobo hat geschrieben: Was wir einreichen müssen:
> Fragen 1-3: Ob wir im gleichen Haushalt leben, ob wir eine intakte eheliche Gemeinschaft leben und ob wir Trennungs- oder Scheidungsabsichten haben.
> aktueller Strafregisterauszug
> aktueller Betreibungsregisterauszug ...
> aktuelle Arbeitsbestätigung vom Arbeitgeber ...
> Bestätigung vom Sozialamt, ob wirtschaftliche Sozialhilfe bezogen wurde ...
Nach wie vor gibt es nach fünf Jahren einen Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung C.
Ausnahmen davon nur bei
- Rechtsmissbrauch (die Ehe besteht nur noch auf dem Papier)
- Gründen, die erlauben würden, die Niederlassung zu widerrufen
(längerfristige Freiheitsstrafen, dauerhafte erhebliche Abhängigkeit von Sozialhilfe).

Sprachkenntnisse und die Teilnahme am Erwerbsleben spielen keine Rolle. Erst mit der geplanten Revision des Gesetzes steht dies zur Diskussion.

Ich finde, dass die Behörden zu weit gegangen sind und zu viele Unterlagen verlangt haben. Nach meinem Befinden geht ein Teil der Fragen zu weit, der Strafregisterauszug und die Bestätigung vom Sozialamt sollten genügen. Die verlangte Arbeitsbestätigung ist ein klarer Übergriff der Behörden. Der Anspruch auf die Niederlassung darf (noch!) nicht verweigert werden, weil der Ehemann als Hausmann oder die Ehefrau als Hausfrau tätig ist.
Danke für die klaren Anweisungen, tatsächlich sollten die betroffenen Personen fast juristisch gebildet sein, um zu widerstehen! Was ja eine Art Korruption ist: du bezahlst nicht den beamten,sondern den anwalt (aber ohne geld geht nix)

grüessli und schöne tag
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kibobo
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Re: der neueste streich aus der politik

Ungelesener Beitrag von kibobo »

hättet ihr gewusst dass man den strafregisterauszug auf der post bestellen muss?

John Doe
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Re: der neueste streich aus der politik

Ungelesener Beitrag von John Doe »

ja, weil auch schon gebraucht, aber ich finde das sowas von unlogisch!! (und davor hätte ich es auch nicht gewusst, aber das stand dann irgendwo in den anweisungen...)
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
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alte häsin
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Re: der neueste streich aus der politik

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

kibobo hat geschrieben:hättet ihr gewusst dass man den strafregisterauszug auf der post bestellen muss?

den kann man auch direkt im internet bestellen und zahlen, (steht zwar 3-4 arbeitstagen, bei uns traf er aber schon am nächsten tag ein!!!)
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Honigsalat
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Re: der neueste streich aus der politik

Ungelesener Beitrag von Honigsalat »

Als mein Mann im Jahr 2010 den C Ausweis bekommen hat, ging das automatisch. Als der B Ausweis ablief, haben wir auf dem neuen Formular einfach C-Ausweis angekreuzt und nach ca. 10 Tagen kam eine Bestätigung das man ihn auf dem Migrationsamt abholen könne.
Es wurde nichts gefragt, noch wurden irgendwelche Unterlagen verlangt.

Finde es schon heftig das teils so merkwürdige Sachen verlangt werden... Als Schweizer hat man ja einen Rechtsanspruch das der Ehepartner hier leben und auch bleiben darf, da sollte Sozialhilfe auch keine Rolle spielen?! Oder hat sich das nun geändert?
Ich finde das schon sehr anmassend, es ist ja belegt das viele Ausländer in der Schweiz Sozialhilfe beanspruchen und bei einem Ehemann/Frau eines Schweizers, die ggf. Sozialhilfe beziehen, wird dann einfach der Ehepartner ausgewiesen??
Das kanns doch nicht sein! Da würde ich bis vor den Gerichtshof für Menschenrechte ziehen... Vorallem wenn sonst nichts vorliegt, also sauberer Strafregisterauszug, Sprachkenntnisse, Beweise das man evtl. auf Arbeitssuche ist oder falls er Hausmann ist dieses Model den Behörden eben erklären das man nicht mehr unbedingt wie vor 60 Jahren leben muss...

Ich glaube manchmal spielen Behörden einfach gerne Macht aus, wenn man dann aber mit dem Anwalt kommt, ist dann schnell schluss mit lustig.

Eine Bekannte von mir die ist auch mit einem Ausländer aus einem Drittstaatenland verheiratet, da gabs auch Schwierigkeiten beim Ausweis C. Das war vor 2 Jahren. Da hat die Behörde auch reklamiert wegen Sozialhilfebezug, dabei war dieser Bezug ergänzend, weil diese zwei Menschen leider von WorkingPoor betroffen sind, also beide arbeiten zu 100%, aber der Lohn reicht nicht, und das Soz bezahlt monatlich ca. 500 CHF drauf. Die beiden gingen dann zu einem Anwalt, dessen Kosten der Staat übernehmen musste, da sie unentgeltlicher Anwalt zugute hatten wegen den finanziellen Verhältnissen.
Der hat dem Amt dann einen Brief geschrieben und auf 1 oder 2 Gesetze aufmerksam gemacht und dann krebsten sie dann sofort zurück und ohne zu zucken kam der Ausweis C.

Manchmal muss man sich wohl einfach wehren, wir haben auch Rechte!

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