"Liebes"-Lügner

Wenn nur eine(r) meint, dass es Liebe ist... (der andere aber in Wirklichkeit ganz andere Absichten hat.)
Condor
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Condor »

Die Situation hat sich wieder entspannt. Ich bin auch über gegangen nicht alles sofort zu machen wenn sie was will. Sie hatte jetzt über ein paar Tage auch nicht mehr so viel Kontakt mit ihrem Sohn. Glaube dort liegt das Problem. Er ist ein Muttersöhnchen der nicht gerne arbeitet und fordert zu viel.
Konnte auch einiges entlocken, dass auch er ein Asylgesuch stellte und dieses abgelehnt wurde. Man probierts mit allen Tricks.
Er möchte nun auch die Schweiz besuchen und dazu muss der Gastgeber als Garant unterschreiben. Das werde ich nicht unterschreiben, da ich mir gut vorstellen kann das er untertaucht und ich bis Fr. 30'000.-- belangt werden kann. Konflikt vorprogrammiert.

Ich weiss nun über ihren wahren Aufenhaltsgrund Bescheid. Beobachte und sammle Beweise.
Wenn sie wo anders arbeitet und lebt, wäre ganz klar das ich das melden würde.
Bisher hat sie ihr gesagtes noch nicht umgesetzt. Könnte mir es vorstellen das sie es tut, da sie mir ihre Ziele nannte. Die wenige Arbeit die sie gefunden hat reicht nicht aus um diese um zu setzen.

Die Frage in die Runde: Verliert sie sofort den Aufentaltsstatus wenn sie z.B. auswärts arbeitet und wohnt, oder wird er im nächsten Jahr einfach nicht mehr verlängert?

Schmetterling
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

1. musst du die Behörden erst darüber informieren, dass ihr getrennte Wohnungen habt. Sonst wissen die davon gar nichts. (es ist zwar "nicht erlaubt" einen Umzug nicht zu melden, aber das zu umgehen ist einfach)
2. ist es wohl von eurer Situation abhängig. Ich denke, in der Regel wird einfach nicht verlängert (ich glaube es ist recht schwierig, eine aufenthaltsbewilligung zu entziehen, wenn sie mal erteilt wurde, ohne dass irgend eine Straftat vorliegt). D.h. je mehr "kriminelle Energie" hinter ihrem Tun steckt, umso eher wird ihr auch der Ausweis entzogen. Ob man in eurem Fall schon von Scheinehe sprechen kann, weiss ich nicht genau, du bist ja nicht damit einverstanden, die Ehe einzugehen um ihr zu ermöglichen, die Gesetze zu umgehen. Aber vermutlich würden die Behörden schon aktiver werden, wenn du ihnen mitteilst, dass das Risiko besteht, dass sie untertaucht.
3. dann kommt noch der Sohn und dann die Grossmutter und dann??? Das scheint ein Familienprojekt zu sein und hat wohl nichts mit Zuneigung zu dir zu tun. Vortäuschen von Liebe zwecks erlangen eines Aufenthaltsstatus nennt man Bezness. Ich würde mir da unbedingt Hilfe holen. Persönlich wie auch rechtlich. Ich hab bei Frabina gute Erfahrungen gemacht (die beraten auch bina-Paare, also nicht nur Frauen).

laluna
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von laluna »

entzug der aufenthalsbewilligung kommt sicher auf den kanton an.
nach scheidung, kann mir auch vorstellen ,dass wenn zweifel an der heitat besteht ,die aufenthals bewilligung nicht mehr verlängert wird.unabhängig vom "kriminellen"status.
bei scheidung ist auch ein C ausweis und eine arbeitsstelle kein grund mehr einen aufenthalt in der schweiz zu haben.

alte häsin
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

laluna hat geschrieben: bei scheidung ist auch ein C ausweis und eine arbeitsstelle kein grund mehr einen aufenthalt in der schweiz zu haben.
das ist für binationale paare (CH-Drittstaat) nachweislich falsch und unrechtmässig und für CH-EU sowieso falsch.

hingegen hängt die B-bewilligung wirklich an der gelebten ehe, also getrennte wohnsitze müssen sehr gut begründet sein, zb arbeitstelle/ausbildung
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Schmetterling
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

C Ausweise sehe ich auch so:
erlaubt, sich niederzulassen (wohnsitz zu nehmen) wo immer in der CH man will (beim B brauchts bei Kantonswechsel ja eine Bewilligung) und ist unbefristet und unabhängig vom Zivilstand. Deshalb gibts das auch nur nach einer gewissen Zeit und unter gewissen Voraussetzungen.
Das Aufenthaltsrecht ist unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.
(vom bfm bezüglich ausweis C, egal ob EU oder Drittstaat)
Einziger Unterschied: bei Drittstaaten erhält man das C erst nach 10 Jahren, sonst schon nach 5.

John Doe
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von John Doe »

falsch, c-ausweis gilt nur für denjenigen kanton, der ihn ausgestellt hat!!! (kleingedrucktes lesen...)
bei gewünschtem kantonswechsel fängt die prozedur von vorne an mit antrag, einkommensnachweis etc. etc. etc. inklusive "ihre frau muss eine garantie unterschreiben..."!!! (als ob man als verheiratetes paar nicht sowieso füreinander unterhaltspflichtig wäre...)
ist also im prinzip genau gleich wie b, ausser, dass es meistens für 5 jahre gilt, und b meistens jährlich verlängert werden muss (je nach land, kann auch für 2 oder 5 jahre ausgestellt werden).
und kann natürlich auch wieder entzogen werden...
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Condor
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Condor »

Ich habe mal beim Gericht nachgefragt wie es aussieht wegen einer Trennung. Das ist trotz allem nicht so einfach. Für eine Ungültigkeitserklärung muss ich beweisen, dass sie es nur auf die Aufenthaltsbewilligung abgesehen hat. Sie wird natürlich das anders anschauen und aussagen. Unzumautbarkeit kommt auch nicht in Frage, da dies nur bei Gewalt gilt.
Bleibt nur die normale Trennung mit der 2 Jahres Wartefrist. Auch da weiss sie genau das die Bewilligung nur verlängert wird wenn sie zusammen wohnt und will auch nicht ausziehen.
Sie weiss sehr gut Bescheid das man 3 Jahre ungetrennt zusammen sein muss, um hier bleiben zu können. Die gleichen Leute wo ihr schon eine Schwarzarbeit mit dem Touristenvisa besorgten, haben immer noch regen Kontakt.
An einer Trennung halte ich aber trotzdem fest, da ich ihre Absichten kenne und nicht zu lange warten will um den Schaden zu begrenzen.
Wenn ich es nicht tue, wird sie es in 5 Jahren machen wenn sie den C Ausweis hat.
Kann man sich eigentlich trennen, auch wenn man noch im gleichen Haushalt wohnt?
Ich bin nicht mehr länger gewillt weiterhin verheiratet zu bleiben, wenn es nur wegen der Bewilligung ist.

John Doe
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von John Doe »

nein, sich trennen und im gleichen haushalt wohnen bleiben geht nicht. aber du kannst beim gericht ein gesuch um trennung und regelung des getrenntlebens einreichen. dann müsste eigentlich ähnlich wie bei einer scheidung entschieden werden, wer in der wohnung bleiben kann und wer bis wann ausziehen muss, wer wem wieviel unterhalt zahlen muss etc. läuft alles unter "eheschutzverfahren"... es kann im prinzip auch sein, dass du ausziehen musst, mindestens für eine gewisse zeit. darum würd ich dringend mit einem auf bezness spezialisierten anwalt kontakt aufnehmen, oder hast du schon eine anwältin? (du hast in deinem profil leider nicht angegeben, wo du wohnst, sonst könnte ich dir ev. jemanden empfehlen.)
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Condor
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Condor »

Ich habe eine Eigentumswohnung und meine "Schein"-Ehefrau könnte diese nicht finanzieren. Ich wohne im Kt. Zürich. Wenn das so ist werde ich schauen das sie von sich aus geht. Sie hegt Pläne zum auswärts arbeiten und auch wohnen. Das würde einiges vereinfachen und sich von selbst lösen, statt noch eine Wohnung bis 2 Jahre zu finanzieren.

Schmetterling
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

ich würde so schnell wie möglich die Trennung beantragen. Das getrennt Leben kann das wie gesagt auch das Gericht noch "anordnen" und regeln. Einfach, damit du die Trennungszeit so schnell wie möglich beginnst. Würdet ihr bereits getrennte Wohnungen haben, könntest du die Trennung auch nachträglich auf den termin des Auszugs festlegen. Getrennte Wohnungen ist da wirklich zentral.
Oder du mietest dir selbst ein Zimmer auswärts und kannst damit die Trennungszeit schon "beginnen".
Und lass dir nicht zu sehr in die Karten schauen, wenn sie dir alles verrät ist das gut für dich. Aber je mehr sie weiss, umso eher wird sie sich vorbereiten um unter zu tauchen oder so.

Condor
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Condor »

Die grösste Hilfe war nun das Migrationsamt.
Habe nun alles ausgesagt was es zu sagen gab und werde es noch schriftlich festhalten, damit wenn sie untertauchen sollte ich nicht ins Visier komme.

Da sie nun auch den Aushilfsjob verloren hat wird sie sicher nervös und Fehler machen die mir die ganze Sache sehr erleichtern.
Ich habe absolut nicht vor dieser Betrügerin noch eine Wohnung oder Hotel zu finanzieren, geschweige das ich ausziehe. Vorher stelle ich sie auf die Strasse oder kaufe ihr ein Einwegticket Kiev einfach.

John Doe
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von John Doe »

hallo condor, du hast eine pn wegen der anwältin.
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John Doe
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von John Doe »

ein bisschen off-topic, aber doch zum thema passend, heute in "toute une histoire" auf tsr1, diskussion zum thema "nous étions si proches, mais il m'a escroquée"...
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Condor
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Condor »

So langsam nimmt das ganze ein Ausmass an was ich nicht mehr tolerieren kann. Nun mischt sich auch noch ihr albanischer Kollege ein. Er hat ihr als sie letztes Jahr hier war, die Schwarzarbeiten vermittelt.
Sie sagte wenn ich keine Ruhe gebe werde er mit einem Kollegen vorbei kommen und für Ruhe sorgen.
Ein Tag darauf fragte ich bei der Paarberatung an für ein Mediationsgespräch. Doch sie will nicht, aus Angst die Aufentahltsbewilligung zu verlieren.
Ich könnte jetzt zur Polizei gehen, doch es steht Aussage gegen Aussage und müsste rechnen das es erst richtig gefährlich wird, zumal die Behörden erst tätig werden wenn schon etwas passiert ist.

Habe nun einen Termin bei meinem Anwalt und schaue was man machen kann.

Schmetterling
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

hm, schon komisch, das Mediationsgespräch wär vermutlich ihre einzige Chance die Bewilligung nicht zu verlieren...
Der Kollege hat schon Interesse daran, sonst verliert er doch seine Arbeitskraft... oder arbeitet er allenfalls in dem Milieu, wo sie hin wollte und sieht sie als "sein Mädchen" an?

Pass gut auf dich auf, denn mit solchen Menschen ist nicht zu spassen. Und halt immer melden, wenn du bedroht wirst. Du kannst schon Anzeige erstatten wegen den Drohungen die gegen dich ausgesprochen werden. Aber du hast recht, viel passieren wird da nicht und bei so Leuten kann das grad Auslöser sein, dass was passiert. Was sagt sie denn dazu? Hat sie kein Gewissen?

Und melde so was auch dem Migrationsamt, je mehr die wissen umso eher können die auch handeln.

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