"Liebes"-Lügner

Wenn nur eine(r) meint, dass es Liebe ist... (der andere aber in Wirklichkeit ganz andere Absichten hat.)
Shannon
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Nein du hast auch ein Recht auf einen Anwalt, der von der Staatskasse übernommen wird. Dein Anwalt muss das einreichen und es wird auch bewilligt, wenn das Verfahren nicht von Anfang an aussichtslos erscheint.

Es kommt hier auf dein Einkommen an. So wie ich dich verstanden habe, bist du nicht gerade mit einem Goldesel im Keller gesegnet. Frag mal nach, ich glaube schon das man da was machen kann. Sogar mein Verlobter bekam vom Bundesgericht einen unentgeltlichen Rechtsbeistand gestellt, auch wenn erst mit einem Urteil.

Und Ja - die Behörden machen erst etwas wenn etwas passiert. Leider ist das so. Die Scheidung einreichen wird wahrscheinlich das einzige sein was du machen kannst. Unter Umständen kannst du versuchen eine Härtefallscheidung zu bewirken.

Es ist wirklich tragisch. Die einen können nicht heiraten und die anderen können sich nicht scheiden lassen. Was ist los in unserer Politik?

John Doe
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von John Doe »

also da kann doch nicht wahr sein! zwingen zum zusammenleben kann dich niemand, egal nationalität. unterhalt wird doch nach vermögen und einkommen berechnet, je nachdem gibt's was oder nicht. ich denke, schmetterling hat dir gute hinweise gegeben. und einen guten anwalt hast du ja scheints auch. lass dich nicht unter druck setzen und bleib dabei, dass du NICHT mehr mit ihr zusammenleben willst. die psychospielchen der gegenpartei, pfeif drauf. fertig schluss. für den rest wünsch ich dir viel kraft! gönn dir auch mal was mit kollegen oder so!
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Schmetterling
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

Ich würde dir für deinen Fall empfehlen, dich mal beraten zu lassen, z.B. bei der IG Männer oder so. www.igm.ch
Es gibt auch ein Männerhaus inzwischen (analgo den Frauenhäusern), nicht dass du da hin solltest, aber da sind Leute, die dich genau beraten können für deinen Fall.
6. Entzug der aufschiebenden Wirkung
Es ist offen, ob eine dringliche Anordnung nur bis zum definitiven Entscheid gilt oder ihre Wirkung
behält, bis dieser rechtskräftig geworden ist. Es dient der Klarheit, wenn davon ausgegangen
wird, dass die ordentliche Verfügung die vorläufige ablöst. Dann muss aber einem allfälligen
Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen werden (Art. 209 Abs. 1 ZPO), weil sonst
eine unerträgliche Regelungslücke entstünde.
Hab ich kurz rauskopiert aus diesem Link:
http://www.gerichte.sg.ch/home/dienstle ... Gewalt.pdf
Vielleicht hilft dir das... (es ist zwar alles so formuliert, dass der Mann der Gewalttäter ist, aber das gilt natürlich alles auch für die Ehefrau)

Da du dich aber weiterhin real vor deiner (ex)Frau fürchtest, würde ich dies mit deinem Anwalt noch mal besprechen, welche Handlungsmöglichkeiten es da gibt. Allenfalls noch mal von vorn so ein Rayonverbot o.ä. anstreben (es gibt ja keinen wirklichen Grund, wieso sie sich noch in deiner Nähe aufhalten müsste, wie z.B. arbeit im gemeinsamen Betreib oder so). Allenfalls könnte dir auch ein psychologisches Gutachten helfen, einfach um zu belegen, dass du dir die ganze Geschichte nicht einfach nur ausgedacht hast, einerseits, und dass du wirklich Angst hast vor einem Angriff, andererseits.

Und, wie schon erwähnt: dein Anwalt kann beim Gericht einen Antrag stellen auf untentgeltliche Prozessführung. D.h. nicht du zahlst den Anwalt, sondern der Staat. Das sollte, wenn du am Existenzminimum lebst, in jedem Fall angenommen werden. Auch deine Frau wird das so geregelt haben.

Condor
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Condor »

Das Obergericht hat nun gegen sie entschieden.
Es bleibt so wie es ist. Bin nicht gezwungen sie wieder auf zu nehmen.
Zu früh freuen kann man sich nicht. Sie kann immer noch bis vor Bundesgericht gehen.

Wie dreist sie ist, konnte ich sehen in der Berufungsschrift die sie machte.
Sie gab an mir 10'000.-- gegeben zu haben als Investition für meine Firma, was aber hinten und vorne nicht stimmt.
Ich hätte sie geschlagen, obwohl sie bei der Polizei nie was solches aus sagte.

Sie erfindet immer wieder neue Geschichten. Hoffe die Staatsanwaltschaft schaut auch mal genauer hin wenn schriftliche Beweise vorgelegt werden können.

Schmetterling
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

@Condor
auch wenn es schwierig ist: vertraue ein bisschen in das System. Denn, diese Leute sind es sich gewohnt, dass sich Männer wie Frauen in Trennungs- und Scheidungssituationen alle möglichen Dinge ausdenken, um den Partner anzuschwärzen. Wenn dann "plötzlich" der Vorwurf häusliche Gewalt auftaucht, wenn es ernst wird, dann weiss man ja wieso...

Kannst du dich denn nicht auf den Artikel beziehen bezüglich Scheinehen, und sie dahingehend anzeigen? Also quasi klagen, dass sie die Ehe nur zum Zweck der Aufenthaltsbewilligung einging?

Shannon
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Naja auf das System vertrauen würde ich an Condors Stelle auch nicht mehr. Für das Geld ist sie sicherlich beweispflichtig.

Warum eine Härtefallscheidung nicht möglich ist, verstehe ich nicht. Immerhin wurdest du verletzt. Und ob sie wirklich vor Bundesgericht geht wage ich zu beweifeln. Die wollen zuerst Geld sehen und ob sie in diesem Fall wirklich eine UP bekommt....

Condor
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Condor »

Diesen Vorschuss versucht sie nun durch mich zu bekommen via Obergericht. Sie stellt Antrag das ich Fr. 3000.-- für Gerichtsvorschuss und 5000.-- für ihr Anwaltshonorar bezahlen muss.

Bis ich am Schluss sage ich nehme sie wieder auf, damit ich nicht alles verliere und noch Privatkonkurs anmelden muss.
Mit unserem Rechtssystem haben wir es wirklich sehr weit gebracht und wir dummen Schweizer dürfen nur noch bezahlen :twisted:

Schmetterling
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

Nein, du musst doch nicht IHREN Anwalt bezahlen. Sie kann ja wie jeder andere auch, diese unentgeltliche Rechtshilfe beantragen (weiss nicht wie das genau heisst, aber das sollte bei ihr eh klappen, da sie ja nachweisen kann, dass sie kein Einkommen hat).

Nur wieder ein Versuch, dir Geld aus der Tasche zu ziehen. Dir bleibt aber IN JEDEM FALL das Existenzminimum! Nichts von Privatkonkurs! Darauf achtet das Gericht, ehe man dir irgendwas wegnimmt. Da kann sie sich noch so kopfstellen. Bleibt dir nur das Existenzminimum, dann kommt der Staat für ihre Forderungen auf (sofern sie berechtigt sind). Lass dir mal von deinem Anwalt vorrechnen, wieviel dein Existenzminimum wäre (rsp. vermutlich weisst du das schon). Das ist heiliges Grundrecht, das du als Schweizer Bürger hast. Ehefrau hin oder her, davon kann sie dir keinen Rappen abnehmen. (umgekehrt haben sich ja schon einige Ehemänner selbst durch gewisse Finanztricks auf existenzminimum herabgesetzt, damit sie der Exfrau eben nichts abtreten müssen).

Ach, die gute Frau tut mir leid. Sie hat den falschen geheiratet und der hat noch nicht mal viel Geld... scheint nicht besonders helle zu sein...

Shannon
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Also der Frau würde ich auch gerne mal was erzählen. Und da denkt die Menschheit immer noch, dass 'meistens die Männer die Bösen sind'. Frauen können genauso einen Mann richtig fertigmachen, wieso sonst gibt es inzwischen auch Männerhäuser?

Ich bin der selben Meinung wie unser Schmetterling. Irgendwo haben wir schliesslich noch Grundgesetze, das Gericht geht auch danach. Ihr Anwalt wird wahrscheinlich auch auf sie reingefallen sein und nicht die ganze Wahrheit wissen. Vielleicht sollte man den aufklären....;)

Wie auch immer, du wirst Geduld brauchen, was nicht immer leicht ist. Konkurs ist heute nicht gerade billig. Du müsstest dann Vorschüsse leisten, die nicht gerade klein sind. Das du auch noch ihren Anwalt bezahlen sollst finde ich ziemlich frech.

Ideal wäre wenn sie sich einen anderen anlacht und so schnell wie möglich von der Geschieden werden will.

Condor
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Condor »

Das Obergericht lässt noch länger auf eine Antwort warten.
Das Bezirksgericht hat in den Strafsachen entschieden und meine Exfrau verurteilt nebst einer Busse zu 2 Jahren bedingt. In dieser Zeit darf nichts mehr vorfallen. Die Gerichtskosten und Pflichtverteidiger muss sie zu einem drittel übernehmen, der Rest zahlt der Staat.
Auf die Frage wo sie nun wohnt, wollte sie nichts vor Gericht angeben. Sie sagte bei einer Kollegin und nun in einem Hotel vom Sozialamt bezahlt.

Jetzt hat sie das was sie wollte. Sie kann machen was sie will und ihrem "Gewerbe" ungestört nachgehen.
Mir wurde bewusst das sie nie eine normale Ehe führen wollte, sondern die Schweiz als gute Verdienstmöglichkeit sah. Ich war ein Störfaktor für sie, weil ich es nicht tolerierte das sie ganze Wochenenden weg war.

Schmetterling
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

Immerhin hast du jetzt soweit Ruhe, als dass du hoffen kannst, dass sie sich jetzt 2 Jahre zusammen reisst, um nichts zu riskieren.
In der Zeit kommst du mit einem Eheschutz- rsp. Scheidungsverfahren schon durch, oder?

Condor
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Condor »

Wir sind offiziell getrennt und es ist nur noch ein Warten bis die 2 Jahre abgelaufen ist. Danach kann ich die Scheidung eingeben, ausser sie hat es eilig, wenn sie wieder einen Dummen rum kriegt zum heiraten. Im Gegensatz zu mir, will sie in der Schweiz bleiben. Das kann sie nur wenn sie wieder heiratet.

Shannon
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Shannon »

das schnall ich jetzt nicht.

ich dachte, wenn eine ehe auseinander geht muss der ausländische partner zurück in sein land weil dann ja die aufenthaltsberechtigung fehlt.

oder verwechsle ich da was...... :?:

Schmetterling
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

dachte ich auch.
aber erst gibt es ja noch die Möglichkeit der Trennung, und ich glaube erst nach der Scheidung muss der Ausländer auch wirklich ausreisen. für die sofortige Scheidung müsste sie einwilligen.
Aber könntest du nicht auch eine kürzere Trennungszeit beantragen, weil ihr nicht so lang verheiratet wart?

Condor
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Re: "Liebes"-Lügner

Ungelesener Beitrag von Condor »

Nein geht leider nicht. Die Trennungszeit ist immer 2 Jahre. Es gibt eine Ausnahme bei Unzumutbarkeit:

"Vor Ablauf der zweijährigen Frist kann ein Ehegatte die Scheidung verlangen, wenn ihm die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann."

Jedoch schwerwiegend ist ein dehnbarer Begriff wie mir mein Anwalt sagte.

Nach dem Ausländergesetz hätte das Migrationsamt schon längst die Bewilligung entziehen müssen Wenn man die Auslegung in Art. 49 liest. Auch Art. 62 wird die Bewilligung nicht mehr weiter verlängert, wenn eine Person Sozialhilfe Abhängig ist.

Nur sie bescheisst auch das Sozialamt. Sie hat ein Gewerbe dem sie nach geht und sie konnte sich auch ein neues Fotoshooting bei einer Profifotografin leisten das ein paar hundert Franken kostete. Die Bilder sind im Internet und sie braucht diese um mit Männern abzumachen.

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