Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern?

Wieviel Geld brauchen wir? Wer verdient es? Wer gibt es aus? Wozu? 1., 2., 3. Säulen? Einwandern, Auswandern, Rückkehren? Und dazwischen??? Und wenn es nicht reicht?
turpin
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Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern?

Ungelesener Beitrag von turpin »

Guten Tag zusammen!

Ich bin seit letztem Sommer in eine Ukrainerin verliebt und wir wollen unsere Zukunft gemeinsam verbringen. Zu mir: Ich bin 23 Jahre alt, das Einkommen liegt ungefähr bei 60'000 pro Jahr.
Zuerst haben wir uns überlegt, dass sie hier ihr Studium weiterführt. Jedoch wird dies sehr schwierig, angefangen von der Anerkennung ihrer Diplome und Abschlüsse, zur Verteilung der Studienplätze, besonders wegen dem Visum und nicht zuletzt finanziell.Ausserdem sind wir der Meinung, dass die 2-3 Jahre Studium einer sprachlichen Fakultät ihr beruflich weniger weiterhelfen würde, als eine Lehre z.B.
Daher werden wir vermutlich heiraten und für sie eine Arbeit oder Lehrstelle suchen. Jedoch ist klar, dass sie nicht sofort etwas finden wird und wir eine Weile suchen müssen.

Nun meine Fragen:
-Was kostet eine verheiratete Person, die vorläufig kein Einkommen hat, in der Schweiz ungefähr? Muss sie steuern bezahlen?
-Ich bezahle momentan ungefähr 8000 Steuern pro Jahr. Laut Rechnern im Internet, würde ich, wenn ich verheiratet wäre, nur etwa 4000 bezahlen. Ist das ein Fehler oder warum ist das so? Muss sie dann ebenfalls +-4000 bezahlen, weil nicht ihr Einkommen gezählt wird, sondern das des Paares zusammen?

Wäre super, wenn mir jemand ein paar Informationen dazu geben könnte, da ich mich überhaupt nicht auskenne damit.

kibobo
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von kibobo »

wenn ihr verheiratet seid, bezahlt ihr als paar steuern.
das heisst bei euch zusammen wäre es dann weniger als 8000 (du hast ja bisher 8000 alleine bezahlt).
das ist deshalb so, weil ja das einkommen kleiner ist, wenn das selbe geld für zwei personen reichen muss.
wahrscheinlich ist es aber dennoch mehr als 4000. bei meiner ersten berechnung bei uns (wir hatten ein bisschen weniger einkommen als du) kam nämlich auch 4000 raus und am ende zahlten wir um die 5000. aber wie gesagt beide zusammen, nicht jeder einzeln!

kibobo
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von kibobo »

berufswahl:

was habt ihr denn bis jetzt alles probiert betreffend studieren in der schweiz?

ich würde das studium nicht so schnell aufgeben! aber vielleicht könnt ihr, wenn sie mal hier ist auch einfacher schauen, was wann wie möglich ist. ob sie vielleicht doch zuerst noch mehr deutsch lernen sollte z.b. für ein normales studium wird in der regel C1 verlangt. möglich dass es für ein germanistik/linguistik (was macht sie genau?) noch besser sein muss?

ich würde mir an ihrer stelle überlegen, in die übersetzung zu gehen! wenn sie ja bisher deutsch studiert hat. aus der ukraine kommend kann sie ja wohl auch russisch. ich könnte mir vorstellen dass russisch-deutsch übersetzungen in gewissen wirtschaftszweigen z.b. sehr wohl gefragt sind! vielleicht findet man nicht allzu schnell was, aber hat man mal etwas gibt es sicher ein besseres einkommen als nach einer lehre, und sprachen scheint ja das gebiet zu sein, wofür sie sich interessiert.

John Doe
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von John Doe »

ich finde kibobos idee mit dem übersetzen sehr gut. ich würde das studium auch nicht "kampflos" abbrechen, nur weil die anerkennung etwas schwierig scheint!! ausser, deine verlobte hat wirklich den wunsch, einen bestimmten beruf zu lernen, dann wäre es toll für sie!
was habt ihr denn bisher betreffs studium unternommen? wo liegt genau der haken? wenn du es genau schreibst, hat vielleicht jemand eine idee, wie wir euch helfen könnten?
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turpin
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von turpin »

Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten.

Also ich versuche es mal zu beschreiben:
Sie hat in Kiew das Bachelor of Arts in Translation/Interpretation (Übersetzung und Dolmetschen) in English und Deutsch als zweiter Sprache gemacht und ist jetzt im vierten Jahr. Im Sommer hat sie die Abschlussprüfungen. Sie wollte ursprünglich das Master of Arts in English languages and literatures und den Minor in Slavistik (Russisch) machen.

Die Probleme:
-Ihre Universität ist zwar anerkannt, jedoch gibt es dieses Studium so nicht an der Uni Bern, nur in Genf. Daher fehlen ihr gewisse Themen, die sie in Form eines Kurses, sehr wahrscheinlich vor dem Studiumbeginn im September machen müsste.
-Da sie erst im Juli fertig wird und das Diplom erhält, wird sie dieses erst dann nachliefern können und entsprechend erst frühestens anfangs August Bescheid erhalten. Die Beschaffung eines Visas dauert dann vermutlich ebenfalls sehr lange, so dass es kaum möglich sein wird, die Kurse vor September machen zu können.
-Der C1 Test sollte grundsätzlich gehen, da sie ja Deutsch studiert hat und es mittlerweile sehr gut versteht und ganz ordentlich spricht. Einige ihrer Freundinnen haben das B2 bestanden und sind laut ihrer Angabe ein bisschen weniger gut als sie.

Weitere Gründe, weshalb wir uns dagegen entscheiden wollten:
-Meine Russisch Lehrerin arbeitet ebenfalls als Russisch/English/Deutsch Lehrerin. Jedoch wird sie - trotzdem perfektem English - benachteiligt behandelt, weil Russen allgemein als nicht-English Sprecher verallgemeinert werden. Einen Job als Übersetzerin für Russisch hat sie vergebens gesucht.Meine Freundin kann neben Russisch auch Ukrainisch als ihre Muttersprache nennen, jedoch wird diese in der Schweiz kaum viel bringen.

Zum finanziellen:
Ich dachte bis anhin, dass das einfachste wäre, wenn sie als Studentin hier hinkommt, da sie dann vermutlich kaum etwas bezahlen muss und ggf. sogar Stipendien erhält (ich bezweifle es zwar). Würde sie hingegen eine Lehre oder direkt einen Job, auch wenn der Verdienst gering ist, machen, würde es wohl finanziell einfacher werden.
Aber wenn die Steuern bei einem Paar, welches nur einseitig verdient, geringer ist, lohnt sich eine Hochzeit wohl in allen Aspekten.

John Doe
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von John Doe »

und wenn ihr zum beispiel für ein bis zwei jahre nach lausanne zieht? dann könnte sie in genf den von ihr angestrebten abschluss machen, und du in bern(?) arbeiten, und ihr könnt trotzdem zusammen wohnen? lausanne ist mega schön, der see, die berge, .... und ich kenne einige, die täglich von dort in die deutschweiz zum arbeiten pendeln!
dass sie ihr diplom erst im sommer macht, ist nicht schlimm, sie kann ja auch ein semester aussetzen und hat so zeit, einmal in der schweiz anzukommemn und sich an alles zu gewöhnen, vielleicht findet sie auch arbeit?
ihr kriegt das schon hin! :)
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alte häsin
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

achtung Waadt, Vaud hat ganz eine spezielle art zum besteuern...... zuerst fragen, bevor umziehen
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akos
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von akos »

also: Stipendien (vom Vater Staat) kriegt sie sicher nicht. Dazu bräuchte sie die Aufenthaltsbewilligung C. Es gibt aber sehr viele private Stiftungen/Organisationen, welche Stipendien vergeben, nicht zuletzt an "vielversprechende" Studenten. Wenn sie sich also wirklich als überdurchschnittlich bezeichnen kann, so hat sie gute Chancen, etwas zu bekommen (auch wenn sie ev. nicht davon leben kann). Fragen kann man ja mal. Listen kriegst du bei manchen Universitäten oder allenfalls direkt bei den Stipendien (erziehungsdepartement).

Und: ich finde es etwas stressig, wenn sie im September schon beginnen sollte. Es ist doch nichts schlimmes daran, wenn sie erst im 2012 anfängt. Dann hat sie a) Zeit alle Papiere zu regeln b) sich ordentlich einzugewöhnen und kann sich c) informieren wie der Hase so läuft an Schweizer Unis.

Und: dass es deiner Lehrerin nicht gelungen ist als übersetzerin zu überzeugen, muss nicht heissen, dass es ihr auch so geht. Da geht z.b. einiges über Beziehungen ;-) und wie man sich selbst vermarktet oder eben nicht. Zudem könnte sie ja auch Deutsch-Russisch machen und müsste dann halt das Englisch fallen lassen.

Wenn ein Job, lass sie bitte, bitte keinen machen mit geringem Einkommen/schlechtem Status. Wir haben den Fehler gemacht. Konsequenz: Er hat entsprechend dem Einkommen ein sehr geringes Arbeitslosengeld und er wird das Image der "unqualifizierten Hilfskraft" nicht mehr los. Sie hat die Möglichkeit in einer "anständigen Position" zu arbeiten, weil sie studiert hat. Lass sie Keinenfalls irgend einen Hilfsjob machen! (es sei denn, sie will sich den rest ihres Lebens damit zufrieden geben)
Einen guten Einstieg, wenn das finanzielle nicht so wichtig ist, könnte Freiwilligenarbeit sein. Schau mal auf benevol.ch

Ps: viele Paare heiraten u.a. auch aus finanziellen Gründen. Ehepaare werden steuerlich in versch. Bereichen begünstigt (eigentlich: Familien).

John Doe
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von John Doe »

alte häsin hat geschrieben:achtung Waadt, Vaud hat ganz eine spezielle art zum besteuern...... zuerst fragen, bevor umziehen
das sollte man tatsächlich immer abkären! kannst du mal genauer erläutern, was du damit meinst??
ich fand eigentlich die besteuerung in der waadt gut, es gibt ganz viele abzüge, sodass wir immer unter null landeten :)
aber wie gesagt, es ist ein guter hinweis, das für die spezielle persönliche situation jeweils zum voraus abzuklären!!!

(man könnte dann ja auch gemeinsam zweiten wohnsitz in lausanne haben, und den hauptwohnsitz in bern belassen - oder wie auch immer, es gibt da so einige möglichkeiten ;))
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John Doe
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von John Doe »

akos hat geschrieben:also: Stipendien (vom Vater Staat) kriegt sie sicher nicht. Dazu bräuchte sie die Aufenthaltsbewilligung C.
das stimmt so nicht!siehe regierungsstipendien, die ukraine ist explizit in der liste der begünstigten länder!: http://www.sbf.admin.ch/htm/themen/bild ... ne_de.html
es gibt sicher keinen anspruch darauf, aber da sie schon den bachelor abschliessen wird, kann sie sich darum bewerben. wie viele plätze zur verfügung stehen und die konkreten bedingungen muss sie in der botschaft in kiev erfragen! ich würde es auf alle fälle versuchen!!!
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John Doe
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von John Doe »

oh, übrigens können im kanton waadt unter bestimmten bedingungen auch ausländer mit b-ausweis stipendien erhalten!
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akos
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von akos »

John Doe hat geschrieben:oh, übrigens können im kanton waadt unter bestimmten bedingungen auch ausländer mit b-ausweis stipendien erhalten!
föderalismus olé.
Ich hab meine Aussage auf hier lebende Ausländer bezogen und da hab ich nachgeforscht und hab allseits nur gefunden, dass man den C-ausweis haben muss. (kt.Bern) Wenn man durch ein Stipendium überhaupt in die CH kommt sieht es natürlich wieder anders aus.

John Doe
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von John Doe »

:lol: ja, die regel ist es sicher nicht, und es ist wie du sagst in jedem kanton verschieden, und... und... kanton bern ist eh doof. :cry:
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von akos »

@turpin
Aber du bist eh nicht im Kt. Bern oder?
Zuletzt geändert von akos am Fr Okt 28, 2011 4:42 pm, insgesamt 1-mal geändert.

John Doe
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Re: Heiraten - Vorläufig nur ein Einkommen - Wieviel Steuern

Ungelesener Beitrag von John Doe »

tut mir leid für dich, akos. hast du dann einen nebenjob gefunden, oder wie hast du das gemacht?
ich hatte auch stipendien beantragt, es hiess in zwei kantonen, dass meine eltern bezahlen müssten, die konnten aber nicht, ich musste das studium abbrechen. und hinterher kam heraus, dass die eltern doch nicht, die stipendien aber schon hätten zahlen müssen... man braucht offenbar bald einen anwalt, um das zu bekommen, wonach man gemäss den gesetzen ansproch hätte.
dies nur zum ###, dass falls ein negativer entscheid kommt, man unbedingt nachhaken muss!!! und allenfalls halt noch zusätzlichen beistand holen sollte! und speziell dann, wenn man als ausländer eins stipendium beantragt.
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