Gütertrennung und Pensionskasse bei Scheidung

Wieviel Geld brauchen wir? Wer verdient es? Wer gibt es aus? Wozu? 1., 2., 3. Säulen? Einwandern, Auswandern, Rückkehren? Und dazwischen??? Und wenn es nicht reicht?
alte häsin
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Registriert: Sa Okt 11, 2008 9:47 pm

Gütertrennung und Pensionskasse bei Scheidung

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

Was bewirkt eine Gütertrennung im Fall einer Scheidung:

Pensionskasse
Ausschluss der hälftigen Teilung im Voraus nicht möglich

Es ist deshalb nicht möglich, im Voraus oder ausserhalb des konkreten
Scheidungsverfahrens auf die Aufteilung der Vorsorgeleistungen zu
verzichten.
Entsprechende Bestimmungen im Ehevertrag wären ungültig. Auch eine
vereinbarte Gütertrennung ändert daran nichts, da Austrittsleistungen
unabhängig vom Güterstand zu teilen sind.

Verweigerung der Teilung durch das Gericht

Sodann kann das Gericht von Amtes wegen die Teilung auch ganz oder
teilweise verweigern, wenn diese aufgrund der güterrechtlichen
Auseinandersetzung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse nach der
Scheidung offensichtlich unbillig wäre.

Dritte Säule
Die dritte Säule fällt nicht in den Geltungsbereich der entsprechenden
Bestimmungen und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine
steuerprivilegierte Vorsorge (sog. Säule 3a) oder um eine andere Form der
privaten Vorsorge (sog. Säule 3b) handelt.
Für diese gilt das Güterrecht (also Gütertrennung)

Erste Säule
Hier kommt das Ehegattensplitting zur Anwendung (für die Dauer der Ehe, also auch
während der offiziellen Trennung).
Redaktion
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