Binationale Scheidung

Flora

Binationale Scheidung

Ungelesener Beitrag von Flora »

Dieses Thema ist sehr komplex:
leben die Partner in der Schweiz, wird in der Schweiz nach schweizer Recht geschieden.
leben die Partner im Ausland, und einer ist Schweizer, kann derjenige in die Schweiz ü kehren, seine Papiere niederlegen, die Scheidung nach Schweizer Recht durchziehen.
Ist der Partner ü Schweizer, gilt dasselbe.
Lebt das Paar im Ausland, muss mindestens 1 Partner seine Niederlassung in der Schweiz haben, um sich hier scheiden zu lassen.
Achtung:
Lebt z.B. eine Schweizer Frau von ihrem Mann getrennt und reicht hier die Scheidung ein, kann sie das tun, nach 2 Jahren Trennungszeit, ohne seine Einwilligung.
ABER: er muss davon wissen!
Und das ist jetzt sehr fies:
Das Schweizer Gericht muss schriftlich haben, dass der Ehemann weiss, dass die Frau die Scheidung will. Er muss nicht einwilligen. Aber er muss es wissen. Darum wird er angschrieben unter der Adresse, die die Frau angibt. Will ein Mann das aber nicht, z.b. wegen der Privilegien als Schweizer, oder um ihr zu schaden, verschwindet er ganz einfach.
Ich habe mit diversen Anwälten gesprochen, der Anwaltskammer und dem Gericht vor Ort hier in Basel. Es gibt unzählige Fälle, wo sich der Mann einfach nicht finden lassen will. Die Frau hat keine Chance.
Nach einiger Zeit wird der Mann ü ein Rechtshilfegesuch gesucht.
Das kann z.b. in Schwarzafrika problemlos 2 Jahre dauern!!!!
In Marokko 1 Jahr. Meine Briefe kommen in spätestens 2 Wochen an, aber diese Gesuche ü ü Bern, dann zum Auslandsgericht im jeweiligen Land. Dort muss die Polizei benachrichtigt werden, die den Mann dann sucht.
Das Gesuch liegt erst einmal laaaange auf dem Gericht, noch länger auf der Polizeistation, und der Mann will sich nicht finden lassen.
Korruption lässt ü.
Gleichzeitig werden hier alle Gemeinden angeschrieben, ob der Mann, wenn er ü wurde, irgendwo in der Schweiz lebt.
So wurde ü mein Ex-Mann gefunden, und ich wurde schnell geschieden.
Es gibt leider viele Fälle, wo die Frau hier einen neuen Mann hat, ein Kind bekommen hat, und immer noch z.B. im Kongo verheiratet ist.
Wenn nach ca. 2 Jahren nichts gehört wird vom Rechtshilfegesuch, wird die Scheidungsabsicht im Amtsblatt hier ausgeschrieben.
Meine beste Freundin war mit einem Kenyner verheiratet, wir waren gerade letzte Woche wieder beim Gericht. Es wird jetzt im Amtsblatt ausgeschrieben. Der Mann hat die Kinder ihr Leben lang mit dem Tod bedroht, so dass meine Freundin alles tat, was er wollte. Er konnte problemlos von Kenya aus der Tochter ein Todesdroh-SMS schicken, und sogar anrufen, als sie vor Gericht war. Hilft alles nichts. Solange er nicht unterschreibt, dass er WEISS, dass sie die Scheidung will, wird sie nicht geschieden.
Das Ganze dauert jetzt bei meiner Freundin 3 Jahre, und die Scheidung ist endlich abzusehen.
Man kann ü zum Mann reisen, wenn man die Mittel hat, und ihn vor die Botschaft schleifen, wo er das unterschreibt.
Aber wer mit dem Tod bedroht wird, macht das ü nicht. Der Mann meiner Freundin ist mit viel Geld abgehauen, hat eine neue Frau geheiratet, ist dort der "King", ü ihn steht viel zu viel auf dem Spiel, sie ü das wirklich nicht ü.

Es ist leider so: wenn es schief läuft, dann aber richtig.

Wenn es bei jemandem so weit ist, und im Ausland lebt: unbedingt zur Botschaft, um sich beraten zu lassen !

Flora

Keria
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Ungelesener Beitrag von Keria »

Nochmals meine Frage: Was ist, wenn das Paar im Ausland lebt und Kinder hat, ist es nicht ü, wenn der scheidungswillige Partner samt Kinder in die Schweiz reist, um sich scheiden zu lassen (ohne ü)?

Flora, du schreibst, lebt das Paar im Ausland, muss mind. ein Partner die Niederlassung in der Schweiz haben, damit sie in der Schweiz geschieden werden können. Meinst du nicht Wohnsitz (Niederlassung wird meines Wissens nach nur ü juristische Personen benutzt)? Wie kann ein Partner Wohnsitz in der Schweiz haben, wenn beide im Ausland wohnen (man kann gemäss Schweizer Recht nur einen Wohnsitz haben, glaube ich mich zu erinnern). Meiner Meinung nach kann ein Partner mit Kind nicht legal ü in die Schweiz kommen um dort Wohnsitz zu nehmen und sich dann scheiden zu lassen, ohne sich der ü schuldig zu machen. Bin aber nicht sicher, weisst du da mehr, Flora?

Liebe ü

Flora

Ungelesener Beitrag von Flora »

Also genau heisst das: man hinterlegt den Heimatschein und hat wieder einen Schweizer Wohnort. Dann bekommt man eine Bescheinigung, dass man Einwohner und steuerpflichtig ist in diesem Ort.
Das ist nun einmal unerlässlich bei einer Scheidung.
Ob es möglich ist, steht auf einem anderen Blatt.
Darum sage ich ja: unbedingt sofort zur Botschaft.
Wenn die Kinder in Gefahr sind, ist halt manchmal Grauzone angesagt.
Es gibt ja durchaus Länder, wo die Frau mit den Kindern ohne Einwilligung des Mannes ausreisen kann, um Ferien zu machen.
Wenn sie sich dann anmeldet, mit den Kindern, sollte sie das unbedingt niemals alleine ohne ü tun. Es gibt gottseidank kostenlose Rechtsauskunft, jedes Gericht hat Sprechstunden im Familiengericht. Braucht halt alles viel Zeit, muss aber unbedingt sein.
Wenn man glaubhaft versichern kann, dass die Kinder gefährdet sind, wie z.B. bei meiner Freundin, wird in den meisten Fällen geholfen.
Rein juristisch ist es ü sehr heikel, wenn dann der Mann die Frau wegen ü anzeigt.
Es ist aber so: wird die Ehe nach Schweizer Recht geschieden, bekommt meistens die Frau die Kinder zugesprochen. Es kann ihnen ja in den seltesten Fällen zugemutet werden, in ein Land ohne jegliche Infrastruktur ü zu kehren, gerade wenn die Beziehung zum Vater problematisch ist.
Familiengericht - Trennung beantragen, vorläufiges Sorgerecht bei der Mutter - Scheidung beantragen - Sorgerecht bei der Mutter beantragen.

Es braucht unglaublich viele Nerven und richtig gute Freunde und/oder Familie, dass man das alles unbeschadet durchsteht. Das aber steht dann auf einem anderen Blatt.
Flora

Keria
ModeratorIn
Beiträge: 279
Registriert: Di Mär 10, 2009 9:22 am

Ungelesener Beitrag von Keria »

Ok, du schaust das ganze aus der Sicht der ü die Kinder gefährlichen Fälle an, dann bewegt man sich als Mutter sicher in einer Grauzone, was die ü ü in die Schweiz anbelangt. Diese Fälle sind bestimmt ü alle Beteiligten sehr traumatisierend und es liegt mir fern, ü zu urteilen. Deshalb möchte ich jetzt auch ganz klar machen, dass was ich unten schreibe nicht ü die Fälle gilt, in denen das Kindswohl massiv gefährdet ist.

Flora hat geschrieben: Wenn man glaubhaft versichern kann, dass die Kinder gefährdet sind, wie z.B. bei meiner Freundin, wird in den meisten Fällen geholfen.
Rein juristisch ist es ü sehr heikel, wenn dann der Mann die Frau wegen ü anzeigt.
Es ist aber so: wird die Ehe nach Schweizer Recht geschieden, bekommt meistens die Frau die Kinder zugesprochen. Es kann ihnen ja in den seltesten Fällen zugemutet werden, in ein Land ohne jegliche Infrastruktur ü zu kehren, gerade wenn die Beziehung zum Vater problematisch ist.

Flora
Das erste Problem stellt sich schon hier. Die Frau hat ihre Kinder unrechtsmässig (nämlich ohne Einwilligung des Ehemannes zum dauerhaften Umzug der Kinder) in die Schweiz gebracht. Dass dies möglich ist, ist mir schon klar. Ich kann hier jederzeit mit meinem Kind ausreisen, umgekehrt kann auch mein Mann jederzeit mit dem Kind aus der Schweiz ausreisen, aber nur weil es möglich ist, ist es nicht legal. Die Kinder sollten gemäss Haagener Abkommen schnellstmöglich ü in das Land des ü und gewohnten Aufenthalts gebracht werden, die Gerichte dieses Landes sind ü die Sorgerechtzuteilung zuständig.

Das zweite Problem ü mich: Die Frau wohnt freiwillig mit dem Ehemann in dessen Heimatland, sie mutet es sich selbst zu, in einem Land ohne jegliche Infrastruktur zu leben, und auch ihren Kindern. Dann kommt die Trennung, und plötzlich ist es der Frau nicht mehr zuzumuten, das verstehe ich nicht. Ich verstehe, dass die Frau ein ü hat, in ihr Heimatland ü, sie kann jedoch ihre Kinder nicht einfach mitnehmen. Im umgekehrten Fall ist dies immer klar. Ausländischer Mann heiratet Schweizer Frau, möchte nach der Scheidung in sein Heimatland ü, nimmt die Kinder mit unter dem Vorwand, Ferien zu machen, lässt sich in seinem Heimatland scheiden und kriegt die alleinige Sorge zugesprochen. Hier spricht man meist von ü, in den umgekehrten Fällen selten. Das stört mich, denn es steht jeder Frau offen, sich vor einer Auswanderung (insbesondere mit Kinder) ü zu informieren, wie ihre rechtliche Lage insbesondere im Hinblick auf eine ü nach Scheidung und auf die gemeinsamen Kinder ist.

Ich selber hätte hier kein Kind gekriegt, wenn ich mir nicht hätte vorstellen können, hier ü die nächsten 18 Jahre zu wohnen, auch ohne meinen jetzigen Partner. ü hat mich diese Vorstellung auch manchmal beängstigt (unterdessen nicht mehr). Deshalb kann ich auch Malaikas ü nach einer vom Mann unabhängigen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verstehen, mir ist das enorm wichtig, nämlich gerade im Hinblick auf eine Scheidung (ü kein Thema, wir haben erst gerade letzten Monat geheiratet, nach ein paar Jahren wilder Ehe).

Ich möchte hiermit nur diejenigen Frauen und Männer, welche eine Auswanderung planen, ermutigen, sich ü die Konsequenzen dieses Schrittes, insbesondere was die Kinder anbelangt, viele Gedanken zu machen und nicht einem Spontanimpuls zu folgen (obwohl's das bei mir auch war, allerdings damals ohne Kind).

Flora

Ungelesener Beitrag von Flora »

Da hast du absolut recht.
Aber auch wenn man/frau sich informiert - wenn der Gedanke gereift ist und man zusammen ins Land des Mannes gehen will, werden die Bedenken zur Seite geschoben. "Es wird schon eine Lösung geben" oder "Mein Mann ist/wird nie so". Und wenn es trotzdem einmal nicht mehr geht, wirds dann eben kompliziert.
Im Falle der gefährdeten Kinder habe ich es so formuliert, wie es hier am ü ist. Ob die Mutter dachte, sie könne in einem Land ohne Infrastruktur leben, ist eine Sache. Sind die Kinder dann aber in der Schweiz, wird sie kaum ein Richter in ein solches Land schicken, ohne seine Mutter.
Eine Scheidung ist immer schwierig ü die Kinder, die Mutter zu verlieren in den meisten Fällen das allerschlimmste.
ü gibt es ü, die den Namen nicht verdienen, und Väter, die sich gut um die Kinder ü. Das kann aber ein Richter hier nicht beurteilen, und er wird im Normalfall das Sorgerecht der Mutter zusprechen.

Es ist ü auch noch ein Unterschied, ob die Frau wieder in der Schweiz oder im Ausland leben will nach der Scheidung.
Aber vor allem in Afrika ist es ja absolute Frauensache, die Kinder zu betreuen. Oft, auch in Kenya, das ja als aufgeschlossen gilt, besucht der Mann die Frau nur in der Nacht, wenn er .... will.
Die Kinder sieht er ab und zu, lässt sich die Schulnoten zeigen und sagt, sie sollen Mama gehorchen. Klar gibt es auch engagierte Väter, immer mehr, v.a. wenn sie in Europa gelebt haben.
Aber die Gesellschaft v.a. in den Dörfern lebt nun mal so.
Wenn eine Schweizer Frau ihre Kinder dann bei einem afrikanischen Clan lassen will oder muss nach einer Scheidung, wachsen die Kinder ja nicht wirklich mit dem Papa auf. Sondern mit der Grossmutter und den Tanten.

In einem normalen gesunden Verhältnis ist die Mutter-Kind-Beziehung einfach am stärksten und ich finde es absolut furchtbar, wenn in konservativen arabischen Ländern die Kinder automatisch dem Vater zugeteilt werden. Auch dort haben sie selten viel mit der Kinderbetreuung und Erziehung zu tun.

Genau deshalb plädiere auch ich vehement, informiert euch vorher.

Keria, du scheinst das ja vorbildlich gelöst zu haben.

Flora

Valerian
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Ungelesener Beitrag von Valerian »

Flora hat geschrieben:In einem normalen gesunden Verhältnis ist die Mutter-Kind-Beziehung einfach am stärksten und ich finde es absolut furchtbar, wenn in konservativen arabischen Ländern die Kinder automatisch dem Vater zugeteilt werden.
Also zum ersten "nein" und zum zweiten "ja". Warum soll die Mutter-Kind-Beziehung automatisch stärker sein, als die Vater-Kind-Beziehung. Das hängt doch ganz vom Alter des Kindes und der stattgefundenen Sozialisation ab. Ich finde, dass man das Kind bei einer Trennung im Regelfall hälftig bei beiden Elternteilen lassen sollte oder im Zweifelsfall, bei dem, der persönlich besser geeignet ist, zB. durch Bildung, Familie, kulturelle Integration, finanzielle Möglichleiten und ganz wichtig - dem Willen sich um sein Kind zu sorgen. So, wie es heute ghandhabt wird, wird ein Kind schnell zum Spielball gegensätzlicher Interessen der Eltern - das sollte nicht sein, aber es ist so.

Zur binationalen Scheidung möchte ich noch etwas sagen. In der Regel ist in so einem Fall einer der Partner aus dem Ausland, möglicherweise aus einem Dritte Welt Land und der andere hat die Nationalität des Wohnortes, vermutlich der Schweiz in den meisten Fällen hier. Das ist von vorneherein ein ziemlich Ungleichgewicht. Daraus ergeben sich dann auch automatisch Probleme, die entweder gelöst werden oder zur Trennung und dann zur Scheidung ü.
Man muss sich bei einer solchen Partnerschaft einfach ü im klaren sein, dass ein Angleichungsprozess stattfindet, der den einen runter zieht und der anderen vielleicht zu einem Leben im ungewohnten Luxus verhilft. Wenn man das verstanden hat, ist es das Beste, die Heirat so lange hinaus zu schieben, bis man wenigstens auf einer gemeinsamen Werteebene angekommen ist - dazu gehören Sprache (!), was schon mehr ist, als nur verbale Kommunikation - Beruf - Vermögen. Und die beiden letzten Punkte klingen vielleicht ein wenig profan, aber in einer Beziehung mit jemandem, der ganz andere Ziele, als man selber verfolgt, kommen dann die Probleme auch ziemlich schnell.
Trotzdem kann ich nur jedem und jeder raten, schon bei der Heirat ü nachzudenken, wie die Welt im Fall einer Trennung und Scheidung aussieht. Manchmal kann die Vorsorge viel besser voraus wirken, als die Nachsicht später die Probleme beseitigen kann.

Ein ganz wichtiges Detail ist ein Ehevertrag. Hier sollte man wirklich haarklein alles festlegen, was irgendwann einmal zum Streit ü kann. Und damit man keinen Fehler macht, ist es perfekt, so einen Vertrag, der nicht mehr als 600,- CHF kosten muss, noch einmal von einem befreundeten und unabhängigen Juristen gegenlesen zu lassen.

Der Supergau bei einer Scheidung ü wohl kleine Kinder sein.Hier kann ich Euch wirklich sagen, dass es nicht mehr nur um Geld geht. Da steht dann nämlich die Frage nach dem Wertesystem in dem das eigene Kind aufwachsen soll im Vordergrund. Wer kann schon als Schweizerin zugucken, wenn der eigene Sohn oder die Tochter in einer fremden Sprache, fremden unverstandenen Kultur aufwächst. Das kann ziemlich wehtun - auch dem Kind.

Deshalb empfehle ich bei solchen Schritten - binationale Partnerschaft, Ehe, Kinder usw. - vorher alles in Ruhe durchzudenken und auch die unliebsamen Eventualitäten in betracht zu ziehen, um eine Scheidung, die immer eine persönliche Katastrophe ist, von Anfang an zu vermeiden.

lg Valerian

Flora

Ungelesener Beitrag von Flora »

Ich gebe dir vollkommen recht.
Nur, das Problem besteht darin, dass die Paare ja nicht die Möglichkeit haben, sich kennen zu lernen, wenn einer aus einem 3.Welt-Land kommt.
Wenn dann der Schweizer Part richtig verliebt ist oder liebt, denkt er nie im Leben daran, dass er/sie einmal so beschissen werden könnte von dem geliebten Menschen. Dazu kommt meistens das Sprachproblem. Die Schweizer/innen können meistens französisch oder englisch, die Immigranten aber nur rudimentär. Und wenn man auch ü ü Kindererziehung redet, verspricht der Eingereiste alles, damit es schnell zur Hochzeit kommt.
Wie man das alles lösen könnte im Sinne der Kinder, die hier aufwachsen und dereinst auf Lehrstellensuche sind (!), - keine Ahnung. Irgendwie reine ü, oder?
Flora

Malaika

Ungelesener Beitrag von Malaika »

Hei hallo Flora,
ich widerspreche Dir! Ich kenne sehr viele AusländerInnen in der Schweiz, und die sprechen alle perfekt Französisch oder Englisch oder Deutsch, auch wenn es keineswegs Muttersprache ist, besser als manche SchweizerIn, die das nur in der Schule gelernt hat! Du kannst doch nicht einfach so pauschale Aussagen machen!? Ich denke, sehr oft geht das Sprachenproblem auch von der schweizerischen Seite aus, wenn ich zum Beispiel nach Lausanne gehe und in einem Geschäft etwas auf Deutsch fragen will, ist die Antwort meist "je ne parle pas allemand". Aber von ImmigrantInnen erhalte ich sehr gute Antworten, auch wenn grammatikalisch nicht perfekt, aber wer von uns spricht schon perfekt? Und zwar quer durch alle Bildungsschichten! Ich behaupte mal, wer es von Afrika hierher schafft, kann entweder französisch oder englisch. Und wenn wir uns in einen ausländischen Partner verlieben, ja, dann muss sich nicht nur der als Gast hier anpassen, sondern auch wir ü uns anstrengen und eine gemeinsame Sprache sprechen (lernen)!

Das richtig-Kennenlern-Problem wäre ganz einfach zu lösen, nämlich mit einer Gesetzgebung, die Kennenlernen ermöglicht, ohne Heiratszwang...

Mann kann Ehevorbereitung machen, in Gruppen oder privat. Als SchweizerIn kann man in das Land des Partners reisen und die (Erziehungs)Kultur beobachten. Es gibt die Möglichkeit eines Ehevertrags, wie Valerian schreibt. Vielleicht sollte der obligatorisch sein? Ich denke da durchaus auch an mono-nationale Paare. Bei denen ist das Leid und der Streit um die Kinder keineswegs kleiner.

Ich sehe auch ü keinen Zusammenhang mit der Lehrstellensuche?! Kannst du mir den mal erklären?

Keria
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Beiträge: 279
Registriert: Di Mär 10, 2009 9:22 am

Ungelesener Beitrag von Keria »

Ich kann aus meinem eigenen Bekanntenkreis (Schweiz) auch nur bestätigen was Malaika schreibt. Die ausländischen Personen sprechen die Fremdsprache meist besser als die SchweizerInnen, da sie auf Englisch oder Franzöisch die Matura gemacht haben (in vielen Afrikanischen Ländern ist die Amstsprache Französisch oder Englisch) und oftmals auch in dieser Sprache oder sogar auf Deutsch in der Schweiz studiert haben. Sprachkenntnisse haben meiner Meinung nach wenig mit der Nationalität sondern eher mit dem Bildungsstand zu tun.

Flora

Ungelesener Beitrag von Flora »

Das richtig-Kennenlern-Problem wäre ganz einfach zu lösen, nämlich mit einer Gesetzgebung, die Kennenlernen ermöglicht, ohne Heiratszwang...

ja eben, genau das meine ich ja!

Ich habe ü auf Valerian geantwortet, der Probleme dieser Erziehung ansprach. Er spricht nicht von gut gehenden Beziehungen, wo beide Partner miteinander nicht nur reden, sondern auch diskutieren können.

ü gibt es Paare, bei denen nicht nur die Kommunikation stimmt.
Aber davon spricht Valerian nicht.

Und genau so viele Afrikaner, die du kennst, die GUT französisch und englisch sprechen, kenne ich diejenigen, die eben nur rudimentär sprechen. Auch in Beziehungen, die funktionieren, sehe ich das. Die Kommunikation spielt sich in so einfachem Rahmen ab, dass Missverständnisse vorprogrammiert sind und es einfach schneller zu Streitereien kommt. Das ist, wie Valerian sagte, gerade ü kleine Kinder sehr schwierig.

Und ja klar, auch in Mono-nationalen Beziehungen besteht ein Missverständnis auf der sprachlichen Ebene. Das ist ja gerade die Arbeit der Eheberatung: den einzelnen Partner ü, was der andere eigentlich meint.

Wenn dann im schlechtesten Fall (wieder wie bei Valerian angesprochen), nur die afrikanische Kultur weitergegeben wird, wird es um so schwieriger, wenn die Kids in der Pubertät sind, sowieso alles sämtliche Rahmen sprengt, sie dem harten Kampf um die Lehrstellen ausgesetzt sind, mit oft ungewohnten Namen und dunkler Hautfarbe, das ist nicht einfach. Wenn dann nur eine Elternhälfte fähig ist, aktiv zu ü,
wenn immer nur die schweizerische Elternhälfte mit Lehrern etc. spricht, die andere Hälfte nur zu hause sitzt und sich in Heimatmusik vergräbt, sich nur mit Heimatkollegen abgibt, ist es ü diese Kids wirklich schwierig, eine Identität zu finden.
Das ist es sowieso, bei Alleinerziehenden ist auch nur eine Elternhälfte da, das weiss ich auch.

Valerian, ich tu dir hoffentlich nicht unrecht:
aber du sprichst ja kaum von den afrikanisch-schweizerischen Ehepaaren, die gut funktionieren und in denen beide sich um die Kinder aktiv ü, damit diese in dieser Gesellschaft integriert sind ?

Wenn ich dich falsch verstanden habe, korrigiere mich bitte.

Flora

Valerian
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Registriert: Di Apr 14, 2009 8:47 pm

Ungelesener Beitrag von Valerian »

Liebe Flora,
im Zusammenhang mit "Scheidung" spreche ich ü von nicht gut laufenden Beziehungen. Und heutzutage, wo bei gleichnationalen Paaren schon genug Konfliktpotential existiert, ist das bei binationalen Paaren umso mehr. ü muss man sich einfach im Klaren sein.
Ich glaube aber auch, dass die heutige Welt solche Paare braucht und es nichts schöneres gibt, als eine dauerhaft funktionierende Liebe zweier sehr unterschiedlicher Menschen. Offen gesagt, arbeite ich auch noch daran, evtl. die Probleme mit meiner Frau wieder aus der Welt zu schaffen. Aber das ist in der jetzigen Phase unglaublich schwierig. Du kennst ja die Story. Wenn sich da ein Problem aufgebaut hat, das wirklich massiv ist, braucht es seine Zeit und die spielt gleichzeitig gegen einen - andere Probleme kommen dazu - naja.
Deshalb habe ich geschrieben, dass es sehr wichtig ist, alle irgendwie vorhersehbaren Probleme zu lösen, bevor es zu spät ist, man den Bund ü Leben geschlossen hat und vielleicht noch Kinder da sind. Frau/Mann sollte sich eben nie blauäugig in eine Beziehung ü - man muss auch nicht alles planen. Aber es ist sehr wichtig die Realität nicht aus den Augen zu verlieren und die eigene Selbständigkeit und Souveränität zu bewahren.
Ich habe von einer deutschen Frau gehört, die einen tunesischen Mann nach seinem Landesrecht geheiratet hat. Die war einfach verliebt. Deshalb hat sie dann auch gleich ihren Job geschmissen und hat ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben, um ihrem Traum entsprechend mit ihm in Tunesien ü zu werden. Das endete dann so, dass er anfing sie einzusperren und sie geschlagen hat. Sie hat sich dann an die deutsche Botschaft gewandt, die aber auch nichts machen konnte, weil sie keinen deutschen Pass mehr hatte. Ich weiss zwar nicht, wie die Geschichte ausgegangen ist aber so ein Erlebnis prägt in jedem Fall das Leben - danach ist man einfach anders als vorher.
lg Valerian

Flora

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So viel zum Thema Nationalität annehmen...

Flora

Malaika

Ungelesener Beitrag von Malaika »

hi flora, ich nehme an, dass du hier unter anderem bezug nimmst auf die andere diskussion zum thema nationalität annehmen. einen wichtigen punkt hast du aber ü: die deutsche frau musste ihre angestammte nationalität aufgeben, da deutschland meistens keine ü anerkennt. ob's ihr geholfen hätte, weiss ich nicht, aber ich wollte das nur mal festhalten.

Flora

Ungelesener Beitrag von Flora »

Ich war der Meinung, das war ü, heute nicht mehr. Ich werde mich erkundigen.
Flora

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