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AZ Aarau', 30.04.2020, «Es ist die Hölle»

Verfasst: Fr Mai 01, 2020 3:17 pm
von alte häsin
[flash=]Leute jammern auf hohen Niveau, binationale Paare warten nach der Heirat tw. 6-10 Monate auf den Familiennachzugl Dürfen wir vielleicht nach Corona auf mehr Verständnis hoffen, dass diese Wartezeiten zu lang sind? Bescheidene Frage von der IG Binational....
:cry:
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«Mein Lebenspart- ner lebt in der Schweiz, ich in Deutschland, es ist die Hölle!», schreibt eine Leserin, und eine andere Leserin ist am Telefon den Tränen nahe. «Das ist absolut unmenschlich, was die Behörden mit uns machen», sagt sie. «Man kann doch ein Paar nicht monatelang voneinander trennen.»
Der Bundesrat lässt die Hoffnung vieler Grenzpaare platzen: Ein Wiedersehen ist doch nicht so schnell möglich.Die Situation ist für Schweizer, deren Angehörige oder Partner in Deutschland leben, derzeit emotional hoch belastend. Seit die Grenzen seit Mitte März nahezu dicht sind, haben viele ihren Partner oder ihre Familie nicht mehr gesehen. Sie sind verzweifelt. Denn in die Schweiz einreisen können aktuell nur noch wenige. Und Ausnahmen erteilt der Bund nur, wenn eine «äusserste Notwendigkeit» nachgewiesen werden kann, wie es in der entsprechenden Weisung des Staatssekretariates für Migration (SEM) heisst.
Was unter diese Härtefallregel fällt, wird vom SEM laufend angepasst. Als Härtefall gilt beispielsweise, wenn die Kernfamilie getrennt voneinander lebt. Zur Kernfamilie gehören der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder. In diesem Fall erteilt das SEM – nach Einreichen geeigneter Nachweise – eine Ausnahmebewilligung.
Das SEM hat zudem, das hatte eine Nachfrage der AZ letzte Woche gezeigt, auch Paaren ohne Trauschein im Sinne der Härtefallregel Ausnahmebewilligungen erteilt.
«Ermöglicht wird auch der Besuch in der Schweiz, wenn es sich um eine vorbestehende Beziehung handelt und gegenseitige Besuche schon vor der Coronakrise stattgefunden haben», schrieb die SEM-Medienstelle letzte Woche in einer Antwort auf eine Anfrage der AZ. Um eine Ausnahmebewilligung zu erhalten, müsse die Partnerschaft «mit dafür geeigneten Belegen nachgewiesen werden» und ein Härtefall geltend gemacht werden. Von weiteren Einschränkungen war nicht die Rede.
Viele Paare machten sich nach diesen Aussagen Hoffnung, ihre Liebsten endlich wieder zu treffen. Einige gingen sogar direkt an den Zoll – und wurden «schnudrig abgewiesen», wie ein Leser schreibt. Paare meldeten sich ebenfalls bei der AZ, die ein Gesuch beim SEM eingereicht haben, aber keine Bewilligung erhalten haben. Andere warten seit über einer Woche auf eine Antwort.
Einreise nur bei einem zusätzlichen Härtefall
Diese Klarheit hat der Bundesrat am Mittwoch an der Medienkonferenz geschaffen – zuungunsten der Paare ohne Trauschein: Ausnahmebewilligungen für Grenzpaare gibt es auch in den nächsten Wochen nur in ganz speziellen Fällen. Die Einreise für den Konkubinatspartner sei «grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es liegt ein zusätzlicher Härtefall vor», sagte Mario Gattiker, Staatssekre-tär des SEM, vor den Medien. Als Beispiele nannte er gemeinsame Kinder oder eine schwere Krankheit. Mit anderen Worten: Die Schweiz wird die Härtefallregelung auch künftig restriktiv auslegen. Zwar gibt es ab dem 11. Mai 2020 Lockerungen beim Einreiseregime, «bei den privaten Reisen bleibt aber alles beim Alten», machte Bundesrätin Karin Keller-Sutter klar.