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Re: Deutschtests und Familienzusammenführung

Verfasst: Mi Sep 18, 2013 10:43 pm
von Schmetterling
In der Schweiz sind wir ja nicht in der Situation, dass durch Sprachkenntnisse oder -tests Eheleute getrennt werden könnten. Daher sehe ich, zumindest in dem Bereich, hier auch keinen Handlungsbedarf.

Re: Deutschtests und Familienzusammenführung

Verfasst: Do Sep 19, 2013 6:00 am
von Shannon
es kann doch wirklich egal sein wie die paare miteinander reden. in der schweiz versteht man ja auch meistens französisch und englisch. deutsch lernen die meisten ja mit der zeit wenn sie hier leben. das ist doch genau so wie wenn ich nach amerika auswandern würde. das englisch kommt dann im täglichen leben.

gut, ein wortschatz in der betreffenden sprache zu haben ist sicherlich klug. damit der partner wenigstens auch mal alleine einkaufen kann oder so. ich besuchte drei jahre einen englisch kurs und verstehe die sprache so so la la. schreiben ist besser als verstehen was ja auch logisch ist. wenn man einen kurs besucht und danach wieder in der muttersprache spricht verlernt man die aussprache wieder. wie gesagt: das kommt mit der zeit.

ich finde es eh ziemlich krass das man eine bewilligung davon abhängig machen will. integration ist von beiden seiten übrigens wünschenswert. was nützt jemanden wenn er perfektes deutsch spricht, aber einfach keinen job findet weil er/sie eine andere hautfarbe hat?

Re: Deutschtests und Familienzusammenführung

Verfasst: Mi Okt 09, 2013 1:07 am
von leo
Schmetterling hat geschrieben:In der Schweiz sind wir ja nicht in der Situation, dass durch Sprachkenntnisse oder -tests Eheleute getrennt werden könnten.
Stimmt heute noch.

Aber noch immer ist das Ausländer- und Integrationsgesetz im Parlament hängig. Im Vorentwurf zu diesem Gesetz hatte das Bundesamt für Migration (BFM) eine dumme Idee: Die Aufenthaltsbewilligungen der Ehemänner der Schweizerinnen und die Aufenthaltsbewilligungen der Ehefrauen der Schweizer sollten von Sprachkenntnissen abhängig gemacht werden (Art. 42 neu). Wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden, hätte der Staat die Familien auseinander gerissen und den Ehepartner ins Ausland abgeschoben.

Zum Glück haben sich in der Vernehmlassung Leute dagegen gewehrt (Danke IG-Binational!). Das Schlimmste ist abgewendet, im neuen Entwurf ist Artikel 42 neu nicht mehr drin.

Aber ganz sicher darf man noch nicht sein. Es könnte das Gleiche wie beim Bürgerrechtsgesetz passieren. National- und Ständeräte können das Gesetz für binationale Familien verschlimmern.

Re: Deutschtests und Familienzusammenführung

Verfasst: Mi Okt 09, 2013 4:40 pm
von alte häsin
lieber leo, danke für die blumen.
ja leider wird die politische situation im moment alles zum schlechten (=verschärfungen) wenden.

jetz gopf, mer händ doch die politiker gwählt? werum schriibt niemer von alle öisne forenleserInnen en dütliche brief a sin stände-und nationalrot (mit allem aastand natürli)?

Re: Deutschtests und Familienzusammenführung

Verfasst: Fr Nov 08, 2013 10:23 pm
von Schmetterling
habe nun vermehrt gelesen, dass man bei einbürgerungen von sprachniveau A2 zu B1 erhöhen will als Anforderung?
Ist das so? Wie ist das geregelt?
(betrifft uns nicht, da mein Mann ja Französisch sozusagen als Muttersprache hat...)

Re: Deutschtests und Familienzusammenführung

Verfasst: Sa Nov 09, 2013 9:53 am
von John Doe
Ja, ist so, ämel im kanton bern ab nächstem jahr. Habe aber auch keinen text vorliegen. Ich denke, man könnte bei der örtlichen behörde die weisungen verlangen, nach welchen sie die einbürgerungsdossiers beurteilen. Aber immer im auge behalten, dass für partner von nicht unbedingt die gleichen bedingungen zutreffen.