D-Visumsantrag und Einreise in die Schweiz nach Heirat

Bereits jede zweite Ehe wird zwischen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit geschlossen. Binationale Partnerschaften und Familien gelten aber noch zu oft als Sonder- oder Problemfälle. Das muss sich endlich ändern!
rina
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D-Visumsantrag und Einreise in die Schweiz nach Heirat

Ungelesener Beitrag von rina »

Hallo zämä!

Ich werde in zwei Wochen meinen australischen Freund in Australien heiraten und das Konsulat hat uns ohne Erklärung u.a. mitgeteilt, er müsse sich danach für ein D-Visum bewerben. Nun habe ich aber in diesem Forum gelesen, dass Leute die einen Antrag auf ein D-Visa stellen, während dessen Bearbeitung (2-4 Monate) nicht einreisen dürfen. Ist das so? Wie sind eure Erfahrungen mit einem D-Visa?

Wir möchten unbedingt mitte Dezember in die Schweiz, da meine kleine Schwester ein Baby kriegt. Zudem habe ich in den nächsten Monaten noch etwas Zeit, da ich von Zuhause aus arbeiten kann. Danach werde ich einen neuen Job mit einem Pensum von üblicherweise über 55 Stunden pro Woche beginnen. Bin ziemlich verzweifelt, da ich mich sehr auf diese gemeinsame Zeit gefreut habe.

Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Wisst ihr ob es möglich ist, mit laufendem D-Visumsantrag mit einem Schengentouristenvisa einzureisen? Wie lange dauert es bis er einen B-Aufenthaltsausweis erhält?

Ich frage hier, da ich beim letzten Anruf auf der Botschaft äusserst unfreundlich abgeblockt wurde, mit der Begründung ich hätte schon mehrmals angerufen!! :evil: (dreimal, mit Abstand von jeweils über einer Woche, mit denselben Fragen die nie beantwortet wurden. Komisch dass die sich bei dem riesen Arbeitsaufwand den sie anscheinend haben, sogar noch an mich erinnern.. Für die sind es nur fünf Minuten, für mich ein äusserst wichtiger und langer Abschnitt meines Lebens.. Zudem bezahl ich die mit meinen Steuern und horrenden Gebühren. Naja, aufregen hilft wohl nicht.)

kibobo
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Re: D-Visumsantrag und Einreise in die Schweiz nach Heirat

Ungelesener Beitrag von kibobo »

Hallo Rina, Herzlich Willkommen im Forum!

Ich hoffe dass bald jemand anderes deinen Eintrag liest, ich habe leider noch nie von einem D-Visum gehört.
Bei uns wars so, dass wir nach der Heirat im Ausland die Hochzeit in der Schweiz anerkennen lassen mussten. Danach stellte ich einen Antrag auf Familiennachzug, damit mein Mann in die Schweiz einreisen konnte, in der Schweiz musste er sich dann innert kurzer Zeit auf der Gemeinde melden um die B-Bewilligung zu beantragen.
Falls die Botschaft nicht weiterhilft, und eure Hochzeit schon anerkannt ist in der Schweiz kannst du auf dem Migrationsamt deines Kantones nachfragen welche Formulare sie für die Bewilligung des Familiennachzuges benötigt.
Hoffe das hilft dir doch ein wenig weiter. Und ganz wichtig, ganz egal wie unfreundlich du behandelt wirst, selber immer schön scheissfreundlich bleiben... (und scheissfreundlich trotzdem ganz genau und klar fragen was du brauchst.)

Liebe Grüsse, Kibobo

John Doe
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Re: D-Visumsantrag und Einreise in die Schweiz nach Heirat

Ungelesener Beitrag von John Doe »

hallo rina,
willkommen!
braucht denn dein mann als australier überhaupt ein visum zur einreise in die schweiz bzw. schengen? gemäss dieser (http://www.bfm.admin.ch/content/dam/dat ... icht-d.pdf) liste müsste er doch davon befreit sein, zumindest für einen kurzen besuch zur geburt des babies? klärt doch das einmal ab.
viel glück und viele grüsse,
john doe
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rina
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Re: D-Visumsantrag und Einreise in die Schweiz nach Heirat

Ungelesener Beitrag von rina »

Vielen Dank euch beiden!

Ja ich bin auch verwundert über das D-Visa, zumal ein Antrag so lange dauert und mein Mann damit kein Recht hat hier zu arbeiten. Aber auch das Migrationsamt Bern hat mir wiederum ohne Erklärung mitgeteilt, dass er ein D-Visum brauche.

Kibono wie lange hat es denn bei euch gedauert, bis er den B-Ausweis gekriegt hat? Konnte er diesen mit dem Touristenvisa erhalten? oder ist er erst in die Schweiz eingewandert nachdem er den B-Ausweis erhalten hat? Ich von einem Paar gehört, das sich dann sogar entschieden hat auszuwandern, da der Antrag auf einen B-Ausweis zu lange gedauert hat und das Touristenvisa dazu nicht reichte. Er war Amerikaner, also auch nicht aus "einem Problemstaat"(aus Sicht des Migrationsamtes). ;-) das mit dem 'Stinkfreundlich' habe ich eigentlich raus, und war deshalb umso mehr überrascht, so behandelt zu werden.

John Doe, merci vielmal für den Link. Ich versteh aber nicht ganz, wie das gemeint ist. Bis jetzt wurden wir so informiert, dass er direkt am Flughafen automatisch ein Schengenvisum erhält, dass jeweils 3 Monate in einer Periode von 6 Monaten gültig ist. Falls er dies trotz hängigem D-Visumsantrag kriegt (dieser Antrag wird im Reisepass vermerkt, was dann dies auch immer bedeutet weiss ich nicht), müsste er wohl nach zwei Monaten den Schengenraum wieder verlassen. Falls er das D-Visum in Sydney abholen muss, dann wären dass 2000.- mehr für das Flugticket, zu den eh schon hohen Kosten, ganz zu schweigen von dem sinnlosen CO2-Ausstoss. :-/

Merci vielmal für eure Tips!

kibobo
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Re: D-Visumsantrag und Einreise in die Schweiz nach Heirat

Ungelesener Beitrag von kibobo »

habe jetzt schnell gegoogelt was dieses d-visum sein soll:

Das D beschreibt den Zweck, wofür das Visum beantragt wird:

aus: http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/the ... mular.html
Visumantragsformular für nationales Visum D
(für langfristige, bewilligungspflichtige Aufenthalte in der Schweiz ab 3 Monaten ; z. B. Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)

indemfall hatten wir wohl auch ein visum D, das wird nach der bewilligung des familiennachzugs ausgestellt und dient eigentlich nur der einreise in der schweiz. in der schweiz muss man sich dann sofort auf der gemeinde melden und die machen dann den aufenthaltsausweis b. diesen bekommt man dann so schnell sie ihn herstellen können, aber es ist eigentlich auf sicher. deshalb dauert es wohl mit dem D so lange. ich kam zuerst nicht draus, weil man bei uns nicht über den visa-typ gesprochen hat, sondern einfach über "familiennachzugs-antrag". wir mussten für diesen antrag x formulare abgeben bis die gesammelt waren dauerte es etwas mehr als ein vierteljahr, die überprüfung vom (kantonalen) migrationsamt dauerte bei uns ca 1 monat, dies sei aber oft auch länger. das migrationsamt gibt nach der überprüfung der zuständigen botschaft den auftrag das visa auszustellen und der gemeinde den b-ausweis machen zu lassen sobald er da ist.
so war es vor 3 jahren in der ostschweiz.

während dem warten auf den antrag hatten wir es nicht mit einem touristenvisum versucht. aber kurz davor, das wurde bewilligt und wäre auch bis zum nachzug gültig gewesen, trotzdem wurde es dann auf der botschaft für ungültig erklärt und er musste das neue visa bezahlen. benutzt hatte er das touri-visum nicht eher, weil er das geld für den flug noch nicht zusammengekriegt hatte.

also ich hoffe das reicht als erklärung, warum es so lange dauern kann. die wollen sicher sein, das alles in ordnung ist, BEVOR er überhaupt kommt. wenn er das d-visum hat, hat er auch den b-ausweis praktisch in der tasche und von wegen arbeiten musst du dir dann keine sorgen machen.

lg, kibobo

alte häsin
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Re: D-Visumsantrag und Einreise in die Schweiz nach Heirat

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

kibobo hat geschrieben: visum D, das wird nach der bewilligung des familiennachzugs ausgestellt und dient eigentlich nur der einreise in der schweiz. in der schweiz muss man sich dann sofort auf der gemeinde melden und die machen dann den aufenthaltsausweis b.
................
also ich hoffe das reicht als erklärung, warum es so lange dauern kann. die wollen sicher sein, das alles in ordnung ist, BEVOR er überhaupt kommt. wenn er das d-visum hat, hat er auch den b-ausweis praktisch in der tasche .....

lg, kibobo
gerne zitiere ich eine aussage einer person, die binational verheiratet ist und jetzt schwierigkeiten hat, da der/die Partner/in offenbar nur das aufenthaltsrecht anstrebte.
" In der Schweiz müsste es eine Beratungsstelle geben für Ehewillige, die im Ausland heiraten. Nur wenn in der Schweiz geheiratet, wird genauer hin geschaut, und ich finde das Vorgehen auch gut so.
Ich habe in der Ukraine geheiratet. Es wurde nie genauer gefragt."

denkt daran, ihr lieben heiratswilligen, eine heirat hat immer zwei seiten und ist mit risiko behaftet.
ich würde zwar nie eine "amtliche beratung" verordnet bekommen wollen, aber vielleicht sind einige CHs zu gutgläubig???
Redaktion
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der infoletter ist für mitglieder der IG Binational inbegriffen

safe
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Re: D-Visumsantrag und Einreise in die Schweiz nach Heirat

Ungelesener Beitrag von safe »

Liebe rina

Herzlich Willkommen im Forum!
Leider kann ich dir auch keinen wirklich guten Rat geben, da wir in der Schweiz geheiratete haben (mein Mann, aus einem Nicht-EU/EFTA Staat stammend) kam damals mit einem Ehevorbereitungssvisa (L-Visum gültig für 9 Monate) in die Schweiz.

Was spricht denn dagegen, wenn er mit dem 3-Monats Visum in die Schweiz einreist und ihr versucht, die Heirat in diesen drei Monaten hier zu organisieren? Dann könntet ihr direkt nach der Heirat das B-Visum beantragen (da die Heirat ja so in der Schweiz offiziell ist). Vorraussetzung ist natürlich, dass er alle benötigten Unterlagen mitbringen müsste (da müsstest du dich vorgängig bei Standesamt in der CH informieren, was er alles braucht). Oder mache ich da einen Denkfehler?

kibobo
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Re: D-Visumsantrag und Einreise in die Schweiz nach Heirat

Ungelesener Beitrag von kibobo »

gerne zitiere ich eine aussage einer person, die binational verheiratet ist und jetzt schwierigkeiten hat, da der/die Partner/in offenbar nur das aufenthaltsrecht anstrebte.
" In der Schweiz müsste es eine Beratungsstelle geben für Ehewillige, die im Ausland heiraten. Nur wenn in der Schweiz geheiratet, wird genauer hin geschaut, und ich finde das Vorgehen auch gut so.
Ich habe in der Ukraine geheiratet. Es wurde nie genauer gefragt."

denkt daran, ihr lieben heiratswilligen, eine heirat hat immer zwei seiten und ist mit risiko behaftet.
ich würde zwar nie eine "amtliche beratung" verordnet bekommen wollen, aber vielleicht sind einige CHs zu gutgläubig???
bei uns ging zwar alles in den vorhergesagten fristen und eigentlich ohne probleme. dennoch würde ich es nicht unterschreiben, dass nicht hingeschaut wird, wenn man im ausland heiratet. also ich wüsste echt nicht, was sie noch besser kontrollieren sollten, es ist so schon mehr als nervenaufreibend.
beratung: die kann sich ja jeder heiratswillige vor der hochzeit selber holen. ich wurde jedenfalls damals in st.gallen von der binational beratungsstelle gut beraten. das meisste wusste ich zwar vorher schon, aber z.b. die broschüre mit den fragen die man vor der heirat untereinander klären soll und eine andere broschüre zur heirat allgemein wo finanzen etc erklärt sind fand ich sehr hilfreich.

Schmetterling
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Re: D-Visumsantrag und Einreise in die Schweiz nach Heirat

Ungelesener Beitrag von Schmetterling »

Also, wir haben im Ausland geheiratet, ich wusste aber nicht, dass er ein spezielles Visum hatte für die Einreise. Es war für 3 Monate gültig, wir gingen am Montag zum Amt und bekamen auch gleich den Ausländerausweis (damals noch in papierform).

In eurem Fall wäre es aber vermutlich nicht schwierig, ein Touristenvisum zu erhalten. Und dann kannst du den Familiennachzug gleich hier in der Schweiz beantragen, wenn er hier ist. Bei uns war es so, dass wir keine Chance auf die erteilung eines Touristenvisum hatten und gleich den Familiennachzug beantragen mussten. Das heisst vorübergehend keine Arbeitsbewilligung für ihn (du als Schweizerin hat immer das Recht hier zu sein und hier zu leben, unabhängig von allen offenen Anträgen für deinen Partner), aber das übersteht ihr schon.
Die erteilung des B-Ausweises geht schnell, der Antrag auf Familiennachzug etwas länger. Aber Australien ist ja nicht so extrem exotisch. Sicher musst du alle Papiere übersetzen lassen, das kostet Zeit und Geld. Dann wird nur geprüft, ob ihr nach schweizer Recht auch verheiratet sein dürft (beide ledig, volljährig etc.) und die Ehe wird hier anerkannt. Der Familiennachzug ist dann reine formsache, wenn die Ehe in der Schweiz anerkannt wurde, wird dem zugestimmt, sofern dein Mann nie straffällig wurde und ihr eine angemessene Wohnung und ein Einkommen nachweisen könnt.

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