Heiraten mit Sans-Papiers (VERBOTEN!)

Bereits jede zweite Ehe wird zwischen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit geschlossen. Binationale Partnerschaften und Familien gelten aber noch zu oft als Sonder- oder Problemfälle. Das muss sich endlich ändern!
John Doe
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Heiraten mit Sans-Papiers (VERBOTEN!)

Ungelesener Beitrag von John Doe »

so. dieses himmeltraurige thema, das in der schweiz leider sämtliche menschenrechte verwässert, sollte hier auch einen platz haben. wenn ihr wollt, könnt ihr mir eure geschichten schicken, und ich stelle sie dann hier ein, damit eure anonymität gewährleistet ist.
es geht nicht an, dass der schweizer staat ganz in nazi-manier bestimmt, wer als ehepartnerkandidat in frage kommt und wer nicht. das beschneidet in extremster weise die menschenrechte von uns schweizerinnen und schweizern!!!

PS: wichtig ist, dass in euren beiträgen keine persönlichen kommentare und wertungen abgegeben werden. wir wollen nur die TATSACHEN sprechen lassen, und die sind (leider!) genug deutlich...
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
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John Doe
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Fall 1: Stadt Zürich

Ungelesener Beitrag von John Doe »

25.5.11 gingen mein Verlobter (Sans Papiers aus Angola) und ich auf die Polizeiwache Urania in Zürich. Wir wollten dort Anzeige erstatten gegen einen Angolanischen Mann mit Schweizer Pass, der meinem Verlobten gefälschte Papiere verkauft hat und er daher verhaftet wurde.

Wir wurden getrennt, es hiess, das mein Verlobter in einem anderen Raum zur Sache befragt werde. In dieser Zeit hat man ihn schon in eine Zelle gesperrt, die sich unten bei der Polizeiwache befinden. Er musste sich nackt ausziehen und hatte so zu verbleiben in seiner Zelle, nach einer halben Stunde bekam er die Kleider wieder. Es war ein sehr heisser Tag, er bat um einen Schluck Wasser, das man ihm nicht gegeben hat. Er bat um eine Kopfschmerztablette, auch die gab man ihm nicht. Eine Toilette hatte es auch nicht in der Zelle.

Gegen 22 Uhr wurde er mit Handschellen in die Kaserne überführt, die Handschellen waren zu stark angebunden, es tat ihm am Handgelenk weh. Er sagte, das diese ihn schmerzen, die zuständige Beamtin meinte, es interessiere sie nicht.

In der Kaserne kam er in eine Zelle mit einem Bett, Toilette und konnte dann auch Wasser trinken. Er hatte Hunger und immer noch Kopfschmerzen. Er bekam weder etwas zu essen noch eine Kopfschmerztablette.

Er durfte keinen Anwalt anrufen, es wurde ihm verwehrt einen Anwalt der ersten Stunde anzurufen. Und er musste etwas unterschreiben, da hat er sich geweigert, er verlangte nach einem Anwalt, er unterschreibe dies erst nachher. Er war nackt in der Zelle, als er dies hätte unterschreiben müssen.

Er hat nur die Entlassungspapiere unterschrieben, dass er sein Eigentum wieder bekommen hat.

Und dies nur weil ein Sans Papiers sich mit seiner Verlobten auf einen Polizeiposten gewagt hatte, um ein Vergehen anzuzeigen. Sollte mein Verlobter jemals ein Verbrecher oder eine solche Tat sehen, wird er nicht helfen, auch wenn er damit Personen helfen würde. Denn in dem Moment, wo er sich auf der Wache befindet, wird er verhaftet weil er illegal ist.

So....und nun möchte ich wirklich zu gerne wissen, ob das Schweizerstandart ist und ob man diese Verletzungen der Menschenrechte nicht irgendwo anzeigen kann.

Mein Verlobter steht euch gegenüber sehr gerne für Fragen zur Verfügung.

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PS: Für Fragen zu diesem Fall könnt Ihr Euch an mich (John Doe) wenden, ich werde sie dann weiterleiten.
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alte häsin
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Re: Heiraten mit Sans-Papiers (VERBOTEN!)

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

personen, die es betrifft, sollen sich melden bei untenstehenden stellen, unbedingt!!!!!! damit eine dokumentation und statistik darüber entsteht. (gilt auch für alle anderen, die sich noch melden)

hilfe gibts wohl nur moralische......

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bei der
Ombudsstelle Zürich,
Stadt Zürich
Beauftragte in Beschwerdesachen - Ombudsfrau
Oberdorfstrasse 10
8001 Zürich
Telefon 044 261 37 33
Fax 044 261 37 18
Öffnungszeiten:
von Montag bis Freitag jeweils: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

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SOS Rassismus Deutschschweiz

Der Verein SOS Rassismus Deutschschweiz setzt sich für die Förderung der Menschenrechte und gegen die rassistische Diskriminierung in der Deutschschweiz ein. Als eine Informations- und Triagenstelle erbringt unser Verein Beratungsleistungen für Opfer rassistischer Diskriminierungen – insbesondere für jene aus Schwarzafrika. Dazu vernetzt er sich mit anderen Institutionen, die in der Deutschschweiz im Bereich der Rassismusbekämpfung tätig sind. Ausserdem dokumentiert er die Stellen rassistischer Vorfälle und informiert die breite Öffentlichkeit darüber. Und nicht zuletzt wirkt er aktiv in der Organisierung und Durchführung von verschiedenen Veranstaltungen mit, welche die Förderung der persönlichen Kompetenzen der Zielgruppe sowie die Aus- und Weiterbildung der freiwilligen MitarbeiterInnen dienen.

Kontakt:
SOS Rassismus Deutschschweiz
Rosengartenstrasse 1
8037 Zürich
telefon: 043 366 98 16
e-mail: info@sos-rassismus.ch
Homepage www.sos-rassismus.ch

++++++++++++++++++++++

bei der Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht
Zentralsekretariat
Maulbeerstrasse 14
3011 Bern
Tel. 031 381 45 40

Mailadressen:
info@beobachtungsstelle.ch
sekretariat@beobachtungsstelle.ch

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bei der EKR
Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR
Schwanengasse 2
CH-3003 Berne
ekr-cfr@gs-edi.admin.ch
www.ekr.admin.ch
Tel.: +41 31 324 12 93
Fax: +41 31 322 44 37

Beratungsarbeit der EKR

Personen, die sich rassistisch diskriminiert fühlen, deren Bekannte und Verwandte aber auch Zeuginnen und Zeugen von rassistischen Vorfällen sowie Anlauf- und Beratungsstellen wenden sich häufig an die EKR mit der Bitte um Unterstützung. Täglich gelangen durchschnittlich zwei Fälle an die Kommission. Rund 40 % der Beratungsanfragen können mit einer Information beantwortet werden, ca. 50 % werden an eine Anlauf- und Beratungsstelle weitergeleitet. Die restlichen 10 % behandelt das Sekretariat der EKR.

Jeder gemeldete Vorfall wird vom Sekretariat der EKR entsprechend der Schilderung der Rat suchenden Person oder Institution erfasst. Falls notwendig, bittet die mit dem Fall betraute Fachkraft weitere Personen und Institutionen um eine Stellungnahme zum Sachverhalt. Danach wird nach einer ersten internen Analyse gemeinsam mit der betroffenen Person entschieden, ob der Fall an eine private Anlauf- und Beratungsstelle, an eine kantonale oder städtische Ombudsstelle oder an eine andere Institution weitergeleitet werden soll.
Redaktion
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der infoletter ist für mitglieder der IG Binational inbegriffen

Shannon
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Re: Heiraten mit Sans-Papiers (VERBOTEN!)

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Wie du sagtest Alte Häsin Hilfe gibt es nur moralische....naja immerhin etwas. :)

In den nächsten Tagen haben wir 10 Jahre Sans Papiers in der Schweiz, ich kann leider nicht sagen, feiern wir. Was mit diesen Menschen geschieht ist so himmeltraurig, dass ich manchmal den ganzen Tag weinen könnte.

Jemand wollte mich nach diesem Drama trösten uns sagte: In anderen Ländern ist es noch schlimmer......ja, aber wir leben hier in der Schweiz! Und: Er kommt ja wieder.......okay, aber es sind einige Stunden, die er nicht bei mir ist....

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