Aufenthalt in der Schweiz während überprüfung der Dokumente?
Verfasst: Di Okt 26, 2010 10:50 pm
Hallo zusammen
Ich bin beim googeln mal auf dieses Forum gestossen und ein bisschen die Beiträge verfolgt. Und hab gedacht, dass mir villeicht jemand von euch weiterhelfen kann.
Also ich bin seit 3 Jahren mit einem Mexikaner zusammen und wir haben uns entschieden zu heiraten, da eine Fernbeziehung auf die Dauer einfach nicht glücklich macht.... Er ist nun seit 2 Monaten in der Schweiz und vor ca. einem Monat haben wir die Dokumente beim Standesamt eingereicht. Sie befinden sich momentan beim der kantonalen Aufsichtsbehörde des Zivilstandsamt. Seine Aufenthaltsbewilligung läuf in 4 Wochen ab, doch wir möchten nicht, dass er noch einmal ausreisen muss. Hat jemand eine Ahnung wie wir da am besten vorgehen?
Die Behörden waren bis jetzt sehr freundlich, aber leider waren ihre Aussagen sehr unterschiedlich...
1. Besuch beim Amt für Migration in Solothurn:
Die nette junge Frau hat uns ein Formular gegeben, für die Aufenthaltsbewilligung Vorbereitung der Ehe, leider dauert die überprüfung ca. 4-6 Wochen und uns fehlt noch sein Strafregisterauszug aus Mexiko, der schwieriger zu bekommen ist als gedacht (Fingerabdrücke, Vollmacht, Geburtsurkunde im Original (leider momentan beim Standesamt, "Militärausweis (hat er dummerweise auch nicht;(
Ein paar Tage länger in der Schweiz bleiben um den Entscheid abzuwarten sei auch kein Problem wenn es aber länger ist muss er wieder ausreisen.
Nunja leider hat die Frau nicht einmal das Schengenabkommen gekannt was mich an ihrer Kompetenz zweifeln lässt.
2. Ehevorbereitungsverfahren Standesamt
Die Standesbeamtin hat so etwas erwähnt, wie dass sobald die Akten bei der Aufsichtsbehörde sind, ist es kein Problem mehr in der Schweiz zu bleiben.
3. Ein Bekannter von mir
Seine heutige Frau aus Costa Rica musste wieder für drei Monate aus der Schweiz, weil sie Visumverlängerung zu knapp beantragt haben. Die überprüfung der Dokumente durch das Standesamt hat 5 Monate gedauert.
4. Anruf bei Amt für Migration
Die Frau hat mir erklärt, dass mein Freund das Recht hat in der Schweiz zu bleiben, solange der Entscheid vom Zivilstandsamt hängig ist und wir einfach nach der Eheschliessung den Ehegattennachzug fordern, den er wiederum in der Schweiz abwarten kann.
Hat jemand von euch eine Ahnung auf welche Aussage ich mich da verlassen kann? Und wenn er einfach bleibt, wie mir von (4) empfohlen wurde, kann es dann nicht ein Problem geben mit dem neuen Gesetz, falls sich die überprüfung bis ins 2011 zieht(er würde sich dann ja irgendwie illegal im Land aufhalten)?
Also ich bin froh um jeden Tipp....
Merci im vorus
grüessli milu
Ich bin beim googeln mal auf dieses Forum gestossen und ein bisschen die Beiträge verfolgt. Und hab gedacht, dass mir villeicht jemand von euch weiterhelfen kann.
Also ich bin seit 3 Jahren mit einem Mexikaner zusammen und wir haben uns entschieden zu heiraten, da eine Fernbeziehung auf die Dauer einfach nicht glücklich macht.... Er ist nun seit 2 Monaten in der Schweiz und vor ca. einem Monat haben wir die Dokumente beim Standesamt eingereicht. Sie befinden sich momentan beim der kantonalen Aufsichtsbehörde des Zivilstandsamt. Seine Aufenthaltsbewilligung läuf in 4 Wochen ab, doch wir möchten nicht, dass er noch einmal ausreisen muss. Hat jemand eine Ahnung wie wir da am besten vorgehen?
Die Behörden waren bis jetzt sehr freundlich, aber leider waren ihre Aussagen sehr unterschiedlich...
1. Besuch beim Amt für Migration in Solothurn:
Die nette junge Frau hat uns ein Formular gegeben, für die Aufenthaltsbewilligung Vorbereitung der Ehe, leider dauert die überprüfung ca. 4-6 Wochen und uns fehlt noch sein Strafregisterauszug aus Mexiko, der schwieriger zu bekommen ist als gedacht (Fingerabdrücke, Vollmacht, Geburtsurkunde im Original (leider momentan beim Standesamt, "Militärausweis (hat er dummerweise auch nicht;(
Ein paar Tage länger in der Schweiz bleiben um den Entscheid abzuwarten sei auch kein Problem wenn es aber länger ist muss er wieder ausreisen.
Nunja leider hat die Frau nicht einmal das Schengenabkommen gekannt was mich an ihrer Kompetenz zweifeln lässt.
2. Ehevorbereitungsverfahren Standesamt
Die Standesbeamtin hat so etwas erwähnt, wie dass sobald die Akten bei der Aufsichtsbehörde sind, ist es kein Problem mehr in der Schweiz zu bleiben.
3. Ein Bekannter von mir
Seine heutige Frau aus Costa Rica musste wieder für drei Monate aus der Schweiz, weil sie Visumverlängerung zu knapp beantragt haben. Die überprüfung der Dokumente durch das Standesamt hat 5 Monate gedauert.
4. Anruf bei Amt für Migration
Die Frau hat mir erklärt, dass mein Freund das Recht hat in der Schweiz zu bleiben, solange der Entscheid vom Zivilstandsamt hängig ist und wir einfach nach der Eheschliessung den Ehegattennachzug fordern, den er wiederum in der Schweiz abwarten kann.
Hat jemand von euch eine Ahnung auf welche Aussage ich mich da verlassen kann? Und wenn er einfach bleibt, wie mir von (4) empfohlen wurde, kann es dann nicht ein Problem geben mit dem neuen Gesetz, falls sich die überprüfung bis ins 2011 zieht(er würde sich dann ja irgendwie illegal im Land aufhalten)?
Also ich bin froh um jeden Tipp....
Merci im vorus
grüessli milu