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Gegen die Zeit!

Verfasst: Mi Okt 06, 2010 3:37 pm
von Shannon
Hallo @ all

Wir mussten heute zu dem Anwalt, er ist einer der ohne Kosten für Asylbewerber arbeitet. Also das Härtefallgesuch ist abgewiesen, das dachte ich mir aber schon. Ich habe damals im Januar zu seiner damaligen Anwältin gesagt das sie das nicht so schreiben kann. Mein Mann hatte vor Jahren eine Beziehung, das die Frau verheiratet war wusste er nicht. Eines Tages erfuhr er es und machte gleich Schluss weil sie ihn angelogen hatte. Er erfuhr dann das sie schwanger ist. Nach einigen Monaten sagten seine Freunde das sie die Frau mit einem Kinderwagen gesehen haben und das Baby sehe aus wie er. Er sah die Frau aus Zufall wieder und die sagte zu ihrem Kind: Das ist dein Vater. Sie wollte nicht den Kontakt aufleben lassen, weil sie ja verheiratet ist und sie ihre Ehe nicht gefährden wollte. Ich habe Fotos gesehen, der Knabe ist süss, aber eine Ähnlichkeit kann ich jetzt nicht feststellen. Es besteht also kein Beweis für die Vaterschaft, die Frau würde jederzeit bestreiten das sie was mit meinem Mann hatte.

Nun schrieb die Anwältin das der Kommission das man das Kindeswohl nicht umgehen kann. Mein Mann hat den Kleinen zweimal gesehen mehr nicht. Und im Gesuch stand, das die eine innige Beziehung haben. Das fand ich total falsch, es war gelogen und konnte nicht gut gehen. Lügen ist nie eine Lösung. Tja, es kam dann eine Aufforderung zum Vaterschaftstest als Beweis und die Kindsmutter wollten die auch befragen, was natürlich nicht ging. Stand auch so in der Begründung.

Egal, darum geht es nicht mal. Ich finde es einfach falsch so was zu machen. So und jetzt brauche ich eure Hilfe, weil ich nicht mehr weiss wo mir der Kopf steht!

Der Anwalt meinte, mein Mann müsse damit leben, dass er zurück muss um die Hochzeit abzuwarten. Dann sagte er noch, auch nach dem Ja Wort ist er nicht geschützt, auch dann kann man ihn problemlos ausschaffen. Solange bis ihm eine Bewilligung erteilt wird.

Ich habe mit dem Anwalt mehrmals telefoniert, damals sagte er was anderes. Er sagte nach dem Ja Wort hat er ein Bleiberecht um bei mir zu sein. Wegen der Bewilligung war es mir klar, das die nicht auf uns warten und dann alles hoppla schnell geht. Ein Kollege wartete allerdings zwei Wochen. Bis Ende Dezember müssen wir verheiratet sein. Der Anwalt kam viel zu spät und meinte dann er müsse jetzt seine Sachen weitermachen. Ich will mich nicht beklagen, es ist schön das es Beratungsstellen gibt die umsonst arbeiten, aber irgendwie fühlte ich mich nicht sehr gut beraten. Weil er eben was anderes sagte.

Wie war das bei euch? Musste jemand wieder in das Heimatland bis der Ausweis da war? Wie lange dauerte bei euch die Bewilligung? Einerseits sagte der Anwalt das man ihn nicht mehr bei einer Kontrolle mitnehmen konnte, weil er verheiratet ist, andererseits muss er aber befürchten quasi abgeschoben zu werden. Das ist mir zu hoch!

Es gibt einige Anwälte die spezialisiert sind auf Sans Papiers und die Rechte. Aber die kosten eben Geld. Immer dieses doofe Geld....sorry

Die Papiere müssen ja auf die Botschaft zurück, er rechnet mit einer Wartefrist von 6 Monaten. aha.....Ich sagte dann das ich bereits Kontakt hatte mit der Botschaft und diese meinten es gehe höchstens 2 Monate. Es hat auch eine Nummer von dort und ich fragte nach ob ich dort anrufen kann. Er meinte ich solle alles über das Zivilstandesamt machen, also das in Bern. Die geben aber Privatpersonen keine Auskünfte. Oh man.....

Gut, nachdem ich mich beruhigt habe, werden wir jetzt auf die Papiere warten. Die Übersetzung mit Beglaubigung ist bereit, die wartet nur auf die Papiere. Das Geld haben wir. Pass kommt auch und dann nix wie hin aufs Amt. Und eines kann ich euch heute schon sagen: Ich werde die in der Botschaft dort unten anrufen, wenn es sein muss jeden einzelnen Tag, damit die nicht auf die Idee kommen irgendwas zu verschlampen. ;) Nein im Ernst, da kenne ich nix, da kämpfe ich wie eine Löwin um ihre Kinder. Und wenn die dort unten nicht ankommen, werden die Ämter hier zur Rechenschaft gezogen, wenn es sein muss auf höchster Ebene die es gibt. Oder die Medien informieren. *scherz*

Ich frage mich auch was es denen bringt ihn dorthin fliegen zu lassen. Der Flug und das alles drum herum kostet einiges, es wäre in meinen Augen paradox. Wer soll das bezahlen?

Naja, abwarten....und sich nicht aufregen. :)

Re: Gegen die Zeit!

Verfasst: Mi Okt 06, 2010 5:12 pm
von Flora
Liebe shannon
es ist schon so, dass es eigentlich vom Gesetz her vorgesehen ist, dass er ausreisen muss, dann heiraten, Nachzug beantragen und erst dann darf er wieder einreisen. Das ist aber im Normalfall einfach eine Formsache, das einzige, was - neben dem Geld - weh tut, ist die Zeit, die alles braucht.
Ich hätte da noch eine Juristin zur Hand, die sich auf binationale Paare spezialisiert hat. Melde dich doch bei mir, wenn es dich interessiert.
Ausser dem Geld - was wäre das Schlimmste, wenn er für 2 Monate oder so nach Hause müsste? Nur, um eure Lage besser zu verstehen.
Flora

Re: Gegen die Zeit!

Verfasst: Mi Okt 06, 2010 6:36 pm
von John Doe
was dagegen spricht, ist mindestens, dass das bundesgericht im 2009 entschieden hat, dass der arrêt metock auch in der schweiz anzuwenden sei!
http://www.unige.ch/droit/ceje/actualit ... rticle=655
die behörden werden alles versuchen, die heirat zu verzögern. es geht in dem urteil eigentlich darum, dass familienangehörige aus drittstaaten, speziell ehepartner, in ableitung von der personenfreizügigkeit ein RECHT darauf haben, eine aufenthaltsbewilligung zu erhalten, egal, wo die ehe geschlossen wurde und auch unabhängig davon, ob der drittstaater bereits irgendwo auf eu-gebiet einen gültigen aufenthalt hatte.
also wenn ihr es zwar schafft, vor ende jahr zu heiraten, aber die schweizer behörden trotzdem auf einer rückreise und familienzusammenführung bestehen, und dies aus welchen gründen auch immer für euch nicht in frage kommt, solltet ihr im prinzip euren wohnsitz z. b. nach deutschland verlegen können. von dort wär's ja da nicht so weit, um wieder in die schweiz zu kommen. es wäre wahrscheinlich nicht billiger und vielleicht auch nicht schneller, ihr wärt aber nicht getrennt, und je nach sicherheitslage in seiner heimatregion wäre dies vielleicht überlegenswert?
ich drück euch die daumen, dass es gut kommt!

Re: Gegen die Zeit!

Verfasst: Mi Okt 06, 2010 6:47 pm
von John Doe
oder aber, ihr nutzt die zeit für eure hochzeitsreise!
wenn dein verlobter/mann nicht freiwillig ausreist, und es tatsächlich zu einer abschiebung kommt, dann musst es wahrscheinlich du bezahlen, bevor er sein visum bekommt.
oder wenn es nicht mehr klappt mit heiraten vor dem 1.1.11, könntet ihr versuchen, das recht darauf zu erstreiten (was extrem viel länger dauern würde...). es wäre schon toll, wenn sich ein solches paar finden würde.

Re: Gegen die Zeit!

Verfasst: Mi Okt 06, 2010 8:17 pm
von Shannon
Hallo ihr beiden :)

@flora

Ich verstehe es nicht. Also es ist mir absolut unlogisch vom gesunden Menschenverstand her. Am Telefon sagte der mir, dass nach dem Ja Wort mein Mann nicht mehr ausgewiesen werden kann. Und auch bei einer Kontrolle nichts passieren wird. Und dann nach einigen Minuten sagt er genau das Gegenteil. Das er im schlimmsten Falle nach Hause müsste bis die Papiere ok sind, das leuchtet mir noch ein, auch wenn ich es eine Frechheit finde. grins Ich kann meine Rechte als Mensch und Schweizerin ausleben. Ich würde ihn wahnsinnig vermissen, aber ich wäre jetzt nicht in Lebensgefahr oder so. Man muss das schon real sehen. Ja, bezahlen darf man das Ticket selber, was auch wieder so ein Irrsinn ist. Wie soll jetzt einer so was bezahlen, wenn die Partnerin das nicht kann. Oder noch schlimmer: Was wenn jemand in seinem Heimatland verfolgt wird und nicht mehr dorthin zurück kann, ihm aber die Behörden nicht glauben. Das ist ein sehr interessanter Punkt und eines Tages wird es so einen Fall geben. Okay ich könnte mich wirklich an die Medien wenden, aber das Gesetz ist da, das wussten wir alle. Es ist einfach Mist weil es wahrscheinlich nur ganz knapp nicht reichen wird. Das hat er eben von seiner Afrikanischen Gemütlichkeit (ist jetzt etwas böse, aber ist doch so...gemütlichkeit ist eben nicht immer was feines)

@jd

Danke, aber ich kann kein Französisch, ich muss es mir schnell übersetzen lassen. Das Recht darauf einzuklagen, das ist auch ein netter Gedanke. Das gebe doch mal etwas Schwung in das Schweizer Land. ;) Ich muss einen anderen Anwalt finden. Einer der sowas durchsetzen könnte....

lg

Re: Gegen die Zeit!

Verfasst: Mi Okt 06, 2010 9:41 pm
von akos
ich kann dir in deinem Fall nicht gut weiterhelfen, ich kenne die Rechtslage da zu wenig (und jetzt wird dann ja eh alles anders).

Ich wollte dir nur sagen: das eidg. Zivilstandesamt in Bern hat mir als Privatperson sehr breitwillig Auskunft gegeben! Ruf da doch mal an.

Was für Papiere fehlen euch denn noch? Der Pass und was brauchts denn noch? (ach ja, die Ledigkeitsbescheinigung, die wissen dort gar nicht was das ist :lol: die haben seinen Bruder als Zeugen unterschreiben lassen dafür. Aber es wurde jedenfalls akzeptiert.)
Wie ist es denn als sans-papier, kann er ordnungsgemäss in ein anderes europäisches Land gehen (seit dem Rückführungsabkommen darf man ja z.b. nur in 1 Land Asyl beantragen)? Ich würde am ehesten das in Betracht ziehen. Informiert euch doch z.b. mal, ob und wie (mit welchen Papieren) ihr in Deutschland, österreich oder Frankreich heiraten könntet. Vielleicht gäbe es da Möglichkeiten.

Re: Gegen die Zeit!

Verfasst: Mi Okt 06, 2010 10:10 pm
von kibobo
ich habe gehört, dass viele deutschland-afrikanische paare in dänemark heiraten wenns schnell gehen muss.

Re: Gegen die Zeit!

Verfasst: Mi Okt 06, 2010 10:41 pm
von Flora
Achtung¨! Das heisst für die Schweiz noch nicht, dass er hier bleiben kann. Er müsste auch dann ziemlich sicher zurück und dort warten, bis alles geprüft wird.
Flora

Re: Gegen die Zeit!

Verfasst: Do Okt 07, 2010 12:43 am
von Shannon
Leider geht das nicht mit einem anderen Land. Es ist wirklich zum schreien. Der Anwalt meinte so süffisant lächelnd das mein Mann kein Schengen Visum bekommt das sie ihn schon kennen.

Danke wegen dem Zivilstandesamt, dann rufe ich dort auch an. Wie gesagt ich verstehe die lange Dauer nicht. Mit viel gutem Willen wäre das in zwei Wochen erledigt. Aber der Wille muss da sein.

Danke für eure Ratschläge! :)

Re: Gegen die Zeit!

Verfasst: Mo Jun 06, 2011 8:57 pm
von John Doe
John Doe hat geschrieben:was dagegen spricht, ist mindestens, dass das bundesgericht im 2009 entschieden hat, dass der arrêt metock auch in der schweiz anzuwenden sei!
http://www.unige.ch/droit/ceje/actualit ... rticle=655
die behörden werden alles versuchen, die heirat zu verzögern. es geht in dem urteil eigentlich darum, dass familienangehörige aus drittstaaten, speziell ehepartner, in ableitung von der personenfreizügigkeit ein RECHT darauf haben, eine aufenthaltsbewilligung zu erhalten, egal, wo die ehe geschlossen wurde und auch unabhängig davon, ob der drittstaater bereits irgendwo auf eu-gebiet einen gültigen aufenthalt hatte.
also wenn ihr es zwar schafft, vor ende jahr zu heiraten, aber die schweizer behörden trotzdem auf einer rückreise und familienzusammenführung bestehen, und dies aus welchen gründen auch immer für euch nicht in frage kommt, solltet ihr im prinzip euren wohnsitz z. b. nach deutschland verlegen können. von dort wär's ja da nicht so weit, um wieder in die schweiz zu kommen. es wäre wahrscheinlich nicht billiger und vielleicht auch nicht schneller, ihr wärt aber nicht getrennt, und je nach sicherheitslage in seiner heimatregion wäre dies vielleicht überlegenswert?
ich drück euch die daumen, dass es gut kommt!
aus aktuellem anlass hole ich das wieder hervor!!

Re: Gegen die Zeit!

Verfasst: Di Jun 07, 2011 10:47 pm
von Shannon
ich danke dir j.d. das du den link hochgenommen hast!