kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
kann jemand auskunft geben, wie ein kantonswechsel für drittstaater personen mit ausweis c abläuft? welche dokumente sind nötig? hängt dies davon ab, ob der ehepartne. mit umzieht oder nicht? braucht es einen strafregisterauszug? falls ja weshalb (bei der verlängerung am wohnort wird ja keiner verlangt). kennt sich jrmand konkret mit der stadt genf aus? habt ihr einen link dazu?
vielen dank für eure rückmeldungen!
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Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
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"Mit oder ohne Kopftuch bin ich doch dieselbe." - Ni pute, ni soumise.
Ici et ailleurs - c'est la misère qui fait partir les gens.
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Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
hab mit genau deiner frage keine erfahrung, aber:
wir haben zusammen den kanton gewechselt, als mein mann B -Ausweis hatte, und das war total unkompliziert. von daher kann ich mir schlecht vorstellen, dass es mit C-Ausweis komplizierter sein sollte.
an einen strafregisterauszug kann ich mich nicht erinnern, dass der neue kanton einen wollte. der einzige unterschied zu mir, an den ich mich erinnern kann, ist dass er mehr bezahlen musste.
ich glaube ich hatte zuerst an der neuen gemeinde angefragt, was sie denn genau brauchen, bevor wir uns bei der alten abgemeldet haben. weiss leider nicht, wie kooperativ, freundlich und ehrlich die Genfer da sind...
falls nur einer von euch umziehen will/soll und das probleme gibt: gaebe es auch probleme, wenn einer von euch den wohnort als wochenaufenthalt angeben koennte statt als festen wohnsitz?
lieber gruss, kibobo
wir haben zusammen den kanton gewechselt, als mein mann B -Ausweis hatte, und das war total unkompliziert. von daher kann ich mir schlecht vorstellen, dass es mit C-Ausweis komplizierter sein sollte.
an einen strafregisterauszug kann ich mich nicht erinnern, dass der neue kanton einen wollte. der einzige unterschied zu mir, an den ich mich erinnern kann, ist dass er mehr bezahlen musste.
ich glaube ich hatte zuerst an der neuen gemeinde angefragt, was sie denn genau brauchen, bevor wir uns bei der alten abgemeldet haben. weiss leider nicht, wie kooperativ, freundlich und ehrlich die Genfer da sind...
falls nur einer von euch umziehen will/soll und das probleme gibt: gaebe es auch probleme, wenn einer von euch den wohnort als wochenaufenthalt angeben koennte statt als festen wohnsitz?
lieber gruss, kibobo
Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
danke für die antwort und den tip. bin immer noch froh und interessiert an weiteren rückmeldungen. wenn ich mehr weiss, melde ich mich wieder.
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Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
ok, hab folgendes gefunden und versteh gar nichts mehr:
http://www.ge.ch/etrangers-confederes/f ... on-ue-aele
gilt das wirklich auch für permis c? beim letzten kantonswechsel mit damals noch b brauchte es das nicht!!
und ich (ch) müsse auch einen strafregisterauszug abliefern?!
http://www.ge.ch/etrangers-confederes/f ... on-ue-aele
gilt das wirklich auch für permis c? beim letzten kantonswechsel mit damals noch b brauchte es das nicht!!
und ich (ch) müsse auch einen strafregisterauszug abliefern?!
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Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
Also, ich weiss nicht wieviel Franz. ihr versteht. Aber so wie ich das sehe ist das ein Formular für einen Antrag (also bei erstmaliger Anmeldung in der Schweiz). Das C ist ja eine Niederlassungsbewilligung und keine Aufenthaltsbewilligung. Ich denke, das zählt hier also nicht. Ich würde ganz normal an der alten Adresse abmelden. Ihr kriegt dann eure Papiere und damit geht ihr euch (wie jede andere Person mit Niederlassungsbewilligung, die haben wir Schweizer nämlich auch
) auf der neuen Gemeinde anmelden.
schau mal diesen Link: http://www.ge.ch/etrangers-confederes/f ... on-ue-aele
Die Probleme sollte es nur geben mit der B-Bewilligung weil die viel mehr Einschränkungen hat. Aber in der Schweiz können so Sachen ja von Kanton zu Kanton verschieden sein.
So wie ich informiert bin wurde uns einfach gesagt, wenn wir umziehen und Kanton wechseln, so müssten wir das der Fremdenpolizei melden. Aber das tut man ja eh, wenn man sich am neuen Ort anmeldet.
schau mal diesen Link: http://www.ge.ch/etrangers-confederes/f ... on-ue-aele
Die Probleme sollte es nur geben mit der B-Bewilligung weil die viel mehr Einschränkungen hat. Aber in der Schweiz können so Sachen ja von Kanton zu Kanton verschieden sein.
So wie ich informiert bin wurde uns einfach gesagt, wenn wir umziehen und Kanton wechseln, so müssten wir das der Fremdenpolizei melden. Aber das tut man ja eh, wenn man sich am neuen Ort anmeldet.
Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
ich seh gerade dass du doch den richtigen Link hattest.
Das Formular ist aber sehr unklar. Verstehst du gut Französisch? Dann würd ich mal in Genf anrufen.
Einerseits steht da Antrag auf einen Aufenthalt oder Verlängerung einer Bewilligung oder Arbeitgeberwechsel. Das betrifft euch mit C-Bewilligung alles nicht. Ich würd also ganz normal abmelden und neu wieder anmelden.
Soweit ich weiss bedeutet eine Niederlassungsbewilligung, dass man das Recht hat sich frei auf dem gesamten Gebiet der Schweiz nieder zu lassen. (Wohnsitz zu haben). Also nichts mehr mit Bewilligung und so. Man hat dieselben Pflichten wie jeder Schweizer Bürger: sich innerhalb 14Tagen ab- rsp. anzumelden. Nicht mehr oder weniger. Deshalb denke ich, das Formular gilt nicht für Leute mit Niederlassungsbewilligung.
Das Formular ist aber sehr unklar. Verstehst du gut Französisch? Dann würd ich mal in Genf anrufen.
Einerseits steht da Antrag auf einen Aufenthalt oder Verlängerung einer Bewilligung oder Arbeitgeberwechsel. Das betrifft euch mit C-Bewilligung alles nicht. Ich würd also ganz normal abmelden und neu wieder anmelden.
Soweit ich weiss bedeutet eine Niederlassungsbewilligung, dass man das Recht hat sich frei auf dem gesamten Gebiet der Schweiz nieder zu lassen. (Wohnsitz zu haben). Also nichts mehr mit Bewilligung und so. Man hat dieselben Pflichten wie jeder Schweizer Bürger: sich innerhalb 14Tagen ab- rsp. anzumelden. Nicht mehr oder weniger. Deshalb denke ich, das Formular gilt nicht für Leute mit Niederlassungsbewilligung.
Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
ja, das dachte ich eben auch! ABER meine andere hälfte war nochmals auf dem amt, und die verlangen tatsächlich einen strafregisterauszug, und für mich angeblichauch!!! hää?!?!
ich hab sowas noch nie gehört und bin darob ziemlich erschrocken! im auszug wird nicht eingetragen stehen, aber ich bin wirklich schockiert über das vorgehen!
ich hab sowas noch nie gehört und bin darob ziemlich erschrocken! im auszug wird nicht eingetragen stehen, aber ich bin wirklich schockiert über das vorgehen!
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Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
Nein, das glaube ich also nicht.
Du kriegst bei der abmeldung deinen Heimatausweis oder so (Niederlassungsausweis geht ja an die Gemeinde zurück). Damit gehst du zur neuen Gemeinde und meldest dich an.
Wo habt ihr nachgefragt? Normale Einwohnerkontrolle? Vielleicht haben sie gemeint du bist auch Ausländerin?
Also:
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
Art. 67 Kantonswechsel
(Art. 37 AuG)
1 Wird der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse in einen anderen Kanton verlegt, liegt bewilligungspflichtiger Kantonswechsel vor.
Als Schweizerin gilt die Bundesverfassung:
Art. 24 Niederlassungsfreiheit
1 Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen.
Also bei ihm mag es ja sein, weil er eine Bewilligung braucht für den Kantonswechsel. Du bist aber unabhängig von deinem Partner Schweizer Bürger und kannst tun was du willst. Nix mit Strafregisterauszug.
Frag doch dort wo er jetzt seine Bewilligung her hat, was er tun muss für den Kantonswechsel.
Du kriegst bei der abmeldung deinen Heimatausweis oder so (Niederlassungsausweis geht ja an die Gemeinde zurück). Damit gehst du zur neuen Gemeinde und meldest dich an.
Wo habt ihr nachgefragt? Normale Einwohnerkontrolle? Vielleicht haben sie gemeint du bist auch Ausländerin?
Also:
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
Art. 67 Kantonswechsel
(Art. 37 AuG)
1 Wird der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse in einen anderen Kanton verlegt, liegt bewilligungspflichtiger Kantonswechsel vor.
Als Schweizerin gilt die Bundesverfassung:
Art. 24 Niederlassungsfreiheit
1 Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen.
Also bei ihm mag es ja sein, weil er eine Bewilligung braucht für den Kantonswechsel. Du bist aber unabhängig von deinem Partner Schweizer Bürger und kannst tun was du willst. Nix mit Strafregisterauszug.
Frag doch dort wo er jetzt seine Bewilligung her hat, was er tun muss für den Kantonswechsel.
Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
ja, morgen dann ;) danke sowieso!
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Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
wie lange dauert die erteilung des ausweises im neuen kanton??? sie haben in genf angeblich zuwenig personal, um den antrag zu bearbeiten...
wie waärs denn umgekehrt, wenn ich den kanton alleine wechsle, gibt das dann auch probleme mit dem ausweis.
wie waärs denn umgekehrt, wenn ich den kanton alleine wechsle, gibt das dann auch probleme mit dem ausweis.
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Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
also, wenn jemand neu in die CH kommt, dann kriegt er seinen ausweis sofort. er/sie muss sich ja ausweisen können. entweder pass/visum oder ausweis.
Muss er den alten Ausweis abgeben, wenn er umzieht?
Ansonsten würd ich die einfach machen lassen, antrage stellen, umziehen, abwarten. Kannst ja nix für, dass die so langsam sind. Und denen mal Dampf untern Arsch machen. Wenn sie zuwenig Personal haben, müssen sie eben welches einstellen. Sie stellen die Regeln auf, müssen es aber auch umsetzen können. Kann ja nicht sein, dass er ein "sans-papier" ist, nur weil die nicht schnell genug sind.
Im KT. Bern gibt's neu sogar Ausweise in Kreditkartenformat. Aber den Papierausweis haben sie ihm am Tag seiner Anmeldung gleich gemacht.
Muss er den alten Ausweis abgeben, wenn er umzieht?
Ansonsten würd ich die einfach machen lassen, antrage stellen, umziehen, abwarten. Kannst ja nix für, dass die so langsam sind. Und denen mal Dampf untern Arsch machen. Wenn sie zuwenig Personal haben, müssen sie eben welches einstellen. Sie stellen die Regeln auf, müssen es aber auch umsetzen können. Kann ja nicht sein, dass er ein "sans-papier" ist, nur weil die nicht schnell genug sind.
Im KT. Bern gibt's neu sogar Ausweise in Kreditkartenformat. Aber den Papierausweis haben sie ihm am Tag seiner Anmeldung gleich gemacht.
Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
mein mann hat beim kantonswechsel in bern drei monate lang auf seinen ausweis (kreditkartenformat) gewartet, weil sie in der fabrik bei der produktion probleme hatten, so wurden wir informiert.
in dieser zeit war er mit dem ausweis vom alten kanton unterwegs, was dann bei einer polizeikontrolle um die 20 minuten dauerte bis die vom alten kanton bis zur aktuellen wohngemeinde sich durchtelefoniert hatten um bestätigt zu bekommen dass er tatsächlich hier wohnt und alles rechtens ist.
bei der verlängerung gings dann aber sehr schnell, also vermutlich hat die fabrik das problem wieder im griff.
in dieser zeit war er mit dem ausweis vom alten kanton unterwegs, was dann bei einer polizeikontrolle um die 20 minuten dauerte bis die vom alten kanton bis zur aktuellen wohngemeinde sich durchtelefoniert hatten um bestätigt zu bekommen dass er tatsächlich hier wohnt und alles rechtens ist.
bei der verlängerung gings dann aber sehr schnell, also vermutlich hat die fabrik das problem wieder im griff.
Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
siech, 3 mönet??!! das isch ja hennnnnnelang!!
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Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
... der Kantonswechsel ist immer noch nicht vollzogen... 4 Monate!!!
Kann es sein, dass die Behörden einen Ausweisungsgrund suchen? Wir könnten ja getrennt sein? Oder Schulden haben? Oder sonst Böse sein? Was ist denn in dem Fall der Vorteil einer Niederlassungsbewilligung, wenn man nicht mal den Wohnort wechseln kann?
Kann es sein, dass die Behörden einen Ausweisungsgrund suchen? Wir könnten ja getrennt sein? Oder Schulden haben? Oder sonst Böse sein? Was ist denn in dem Fall der Vorteil einer Niederlassungsbewilligung, wenn man nicht mal den Wohnort wechseln kann?
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Re: kantonswechsel mit niederlassungsbewilligung
habt ihr echt probleme, obwohl er eine Niederlassungsbewilligung hat? Die erlaubt ihm doch eh das freie Niederlassen in der ganzen CH, ohne diesen Kantonswechsel-Antrag etc. Also, so bin ich informiert.
Es ist und bleibt so: jeden Tag einmal anrufen und fragen, ob es jetzt erledigt sei.
Es ist und bleibt so: jeden Tag einmal anrufen und fragen, ob es jetzt erledigt sei.