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c + wochenaufenthalt
Verfasst: Fr Jul 16, 2010 9:00 am
von John Doe
hallo zusammen,
weiss jemand, ob es für ausländer mit c-ausweis erlaubt ist, einen wochenaufenthalt/zweitwohnsitz in einem anderen kanton anzumelden?
Re: c + wochenaufenthalt
Verfasst: Fr Jul 16, 2010 12:23 pm
von akos
ähm, wieso nicht?
C ist eine Niederlassungsbewilligung. Für die ganze Schweiz. Wieviele Niederlassungen er hat ist glaubs nicht beschränkt...
sogar mein Mann (B mit Status verheiratet) dürfte, wenn es die Umstände erfordern, Wochenaufenthalter sein.
Re: c + wochenaufenthalt
Verfasst: Fr Jul 16, 2010 12:37 pm
von John Doe
gut gut, danke für die auskunft. arbeit wäre wohl ein guter grund, oder? könnten wir denn auch getrennte wohnsitze haben, oder gibt das probleme? müssten wir uns dann gerichtlich trennen lassen, obwohl wir gar nicht getrennt sind?
Re: c + wochenaufenthalt
Verfasst: Fr Jul 16, 2010 1:39 pm
von akos
nein, nein. umgekehrt.
Wenn ihr nicht mehr zusammen wohnt, dann kann man eine gerichtliche Trennung auch nachträglich geltend machen, von Tag des Auszugs an. (z.b. er zieht im Mai aus, im oktober macht ihr die offizielle Trennung, dann gilt die Trennungszeit von 2 Jahren ab Mai).
Aber man kann durchaus (mit gleichem Recht für alle ;-) ) verheiratet sein und sich z.b. nur am Wochenende sehen, schweizer Paare machen das ja auch.
Bei der B-Bewilligung, rsp. solang das mit der Scheinehen-überprüfung gilt, muss ein triftiger grund (z.b. Arbeit ;-) ) vorliegen, damit ein Partner anderswo übernachten kann, ohne in Scheinehenverdacht zu geraten. Frag mal bei eurem Amt nach.
Re: c + wochenaufenthalt
Verfasst: Fr Jul 16, 2010 2:19 pm
von John Doe
ok, danke.
Re: c + wochenaufenthalt
Verfasst: So Jul 25, 2010 5:16 pm
von alte häsin
akos hat geschrieben:ähm, wieso nicht?
C ist eine Niederlassungsbewilligung. Für die ganze Schweiz. Wieviele Niederlassungen er hat ist glaubs nicht beschränkt...
sogar mein Mann (B mit Status verheiratet) dürfte, wenn es die Umstände erfordern, Wochenaufenthalter sein.
fürs C ists wohl kein problem, wenn beide nicht am gleichen ort wohnen (mit trennung hat das nichts zu tun). hingegen dürften sozialunterstützungsbehörden schwierig tun.
JEDOCH ganz wichtig:
dies beeinträchtigt die einbürgerung! denn es wird argumentiert, der integrationseffekt der ehe sei nicht da, also keine erleichterte einbürgerung in dieser zeit.