Definition Ehe

Bereits jede zweite Ehe wird zwischen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit geschlossen. Binationale Partnerschaften und Familien gelten aber noch zu oft als Sonder- oder Problemfälle. Das muss sich endlich ändern!
Malaika

Definition Ehe

Ungelesener Beitrag von Malaika »

hallo,
wenn ich das Zivilgesetzbuch richtig verstehe, dann ist die Ehe eine rein wirtschaftliche Gemeinschaft, die dem Zwecke der gegenseitigen Unterstützung dient, bzw. den Staat von der Unterstützung entbindet. Dann verstehe ich aber auch nicht, was das ganze Traraa um Scheinehen bzw. Geldfluss für die Ehe soll? Es liegt ja an den Eheleuten, diese Unterstützung zu definieren, speziell erwähnt sind Einkommen, Vermögen, Kinderbetreuung, Haushalführung. Was meint ihr?

Keria
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Re: Definition Ehe

Ungelesener Beitrag von Keria »

Hallo Malaika

Die Ehe ist keine wirtschaftliche Gemeinschaft, die Wirkungen der Ehe, die Pflichten und Rechte der Ehepartner erstrecken sich auf viel mehr als nur die wirtschaftlichen Folgen dieser Gmeinschaft.

In der Verfassung steht das Grundrecht auf Ehe, jedoch wird Ehe nicht definiert. Vielmehr hängt die Definition, was eine Ehe ist, von den Wertvorstellungen des betreffenden Staats ab.

Um eine Ehe im Sinne der Schweizerischen Verfassung handelt es sich bei einem auf Dauer angelegtes Zusammenleben zwischen Mann und Frau in umfassender Lebensgemeinschaft.

Die Definition, was eine Ehe ist, unterscheidet sich in den unterschiedlichen Rechtssystemen und in den Definitionen spiegelt sich oft die Moralvorstellungen des betreffenden Staates wieder.

Als Scheinehe wird eine Ehe bezeichnet, die geschlossen wurde, um einem oder beiden PartnerInnen einen Vorteil zu verschaffen. Gewöhnlich wird von einer Scheinehe gesprochen, wenn es darum geht, mittels Heirat eine legale Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Dann handelt es sich eben nicht um eine Ehe im Sinne der Verfassung, da es sich erstens nicht um ein dauerhaftes Zusammenleben und auch nicht um eine Lebensgemeinschaft handelt und die Ehe wird in diesem Falle für etwas missbraucht. Darum geht es bei der Bekämpfung von Scheinehen.

Der Staat wird durch das Eingehen auf keinen Fall von seinen Fürsorgepflichten befreit, vielmehr erweitert sich die Fürsorgepflicht des Staats neu auch auf den ausländischen Ehegatten, welcher durch die Scheinehe eine Aufenthaltsbewilligung und evtl. auch die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten hat, denn dieser hat jetzt auch einen Anspruch auf Sozialhilfe, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Ich möchte hier anfügen, dass es sich oben nicht um meine persönliche Meinung handelt, sondern dies rechtliche Überlegungen sind, welche mir zum Thema in den Sinn kommen.

Liebe Grüsse

karibik
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Re: Definition Ehe

Ungelesener Beitrag von karibik »

Kompliment keria, du kannst super gut schreiben! Ich schliesse mich deiner Meinung an. Ausserdem kommt noch hinzu, dass weitere Familienmitglieder einfacher in die Schweiz einreisen und nicht wieder ausreisen.

akos
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Re: Definition Ehe

Ungelesener Beitrag von akos »

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