Welches Recht?

Bereits jede zweite Ehe wird zwischen Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit geschlossen. Binationale Partnerschaften und Familien gelten aber noch zu oft als Sonder- oder Problemfälle. Das muss sich endlich ändern!
Malaika

Welches Recht?

Ungelesener Beitrag von Malaika »

"Ich bin Schweizerin und möchte einen Mann aus Marokko heiraten. Wir lieben uns sehr, aber bevor ich ihn heirate, will ich mich nach meinen Rechten erkundigen. Wir haben vor in Marokko zu heiraten und wollen anschließend in der Schweiz leben. Welches Recht gilt dann ü uns und habe ich Nachteile zu ü?"

Flora

Ungelesener Beitrag von Flora »

Zu deinen Fragen habe ich gleich einige Gegenfragen:
warum heiratet ihr in Marokko? Wurde sein Besuchervisum abgelehnt?
Nach der Heirat in Marokko ü ihr in der Schweiz die Ehe registrieren lassen und einen Antrag stellen, dass er hierher kommen darf. In dieser Zeit muss der Mann aber in Marokko warten.
Wirst du konvertieren? Wenn ja - warum?
Es kommt darauf an, wo ihr leben wollt. Hier in der Schweiz hast du dieselben Rechte, wie wenn du mit einem Schweizer verheiratet wärst.
Allerdings: bei einer Scheidung - was ja niemand hofft - ü ihr nach Marokko. Es wird immer dort geschieden, wo die Ehe geschlossen wurde.
Möchtet ihr in Marokko leben, ist rein rechtlich auch nichts Böses zu ü.
Allerdings kommt es darauf an, wo ihr wohnt. Bei der Familie? Dann wird deren Interpretation gelten. Auf dem Land? Dann musst du dich weitaus mehr anpassen als in einer Grossstadt.
Wenn du Konkreteres wissen möchtest, stelle mir geziehlte Fragen, ich werde sie im Rahmen meiner Möglichkeiten beantworten.
P.S.
Ich habe einige Jahre in Marokko gelebt und darf sagen, dass ich mich mit den Gepflogenheiten recht gut auskenne.
Liebe ü
Flora
Liebe

Keria
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Registriert: Di Mär 10, 2009 9:22 am

Ungelesener Beitrag von Keria »

Hallo Flora

Ich habe eine Frage zum Ort der Scheidung. Ist es immer so, dass in dem Land, in welchem die Heirat vollzogen wurde, auch die Scheidung erfolgen muss? Wie ist es, wenn beide Partner Schweizer sind, kann dann eine im Ausland erfolgte Heirat nicht in der Schweiz geschieden werden, vorausgesetzt beide Partner haben Wohnsitz in der Schweiz?

Liebe ü

Malaika

Ungelesener Beitrag von Malaika »

und ich dachte immer, dass die scheidung am jeweiligen wohnort desjenigen ehepartners erfolgt, der die scheidung einreicht!

Flora

Ungelesener Beitrag von Flora »

Nein, malaika.
Wenn die Ehe in der Schweiz geschlossen wurde, muss mindest 1 Partner seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Das gilt auch, wenn die Heirat im Ausland geschlossen wurde und hier legalisiert wurde und man hier lebt.
Allgemein sind Scheidungen binational, wenn man im Ausland lebt, extrem kompliziert. Wurde man im Ausland verheiratet und lässt sich auch dort scheiden, untersteht man dem jeweiligen Land.
Das kann schon mal extrem bitter werden ü die Frau.
Schweizer-Schweizer ist ü kein Problem, egal wo sie geheiratet haben. Zumal sie in der Schweiz leben. Einfach zur Sprechstunde ins Gericht gehen und sich dort durchfragen.
Im Ausland empfehle ich, direkt zum Familiengericht zu gehen, wenn man nach ü Gesetz geschieden werden muss. Am Besten man nimmt eine einheimische Freundin mit und kämpft sich durch bis zum Gerichtspräsidenten.
Was mir in Marokko auch immer geholfen hat:
den Chef, hier Gerichtspräsident, fragen, was man braucht und IHN bitten, das aufzuschreiben.
Das hilft enorm, wenn man später an einen anderen gerät, der das Gegenteil behauptet. Es gibt nicht ü so tolle Merkblätter wie in der Schweiz.
Mein Tipp: wenn immer möglich, Heirat in der Schweiz. Wenns brennt, kann man immer ü und sich hier nach unserem Gesetz scheiden lassen.
Flora

Malaika

Ungelesener Beitrag von Malaika »

du, ich habe aber schon geschichten gehört, wo das paar im ausland gelebt hat, dann hat die eine person ihren wohnsitz in die heimat verlegt und dort die scheidung eingereicht.
falls jemand dazu ein richtiges juristisch abgesichertes merkblatt kennt, bitte melden!

Keria
ModeratorIn
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Registriert: Di Mär 10, 2009 9:22 am

Ungelesener Beitrag von Keria »

Bei der Frage gings mir halt darum, dass der Ort der Heirat egal ist, wenn der ausländische Partner ü ist und das Paar in der Schweiz lebt, solche Fälle gibt's hier sehr wahrscheinlich auch.

Wenn man in der Schweiz geheiratet hat und im Ausland lebt, kann man, sofern man Kinder hat, aber auch nicht einfach in die Schweiz ü und sich scheiden lassen, denn die Kinder bleiben an ihrem gewohnten Aufenthaltsort, solange nicht beide Elternteile der Ausreise zustimmen, ansonsten spricht man von ü, oder nicht?

Flora

Ungelesener Beitrag von Flora »

ich schreibe die Antworten unter dem Thema "Scheidung"
Flora

Malaika

Ungelesener Beitrag von Malaika »

Grundsätzlich schon, aber es haben ja nicht alle Staaten dieses Abkommen unterzeichnet, leider...

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