es muss ja auch nichts zum Voraus geleistet werden. Der Nachweis für eine Anmeldung für einen Sprachkurs setzt rein gar nichts voraus.alte häsin hat geschrieben:sprache und integration kann nicht zum voraus geleistet werden, sondern nur hier an ort und stelle im kontakt mit einheimischen (sofern die überhaupt bereit sind dazu). "verordnet" von oben hat noch nie die resultate gebracht, die man anstrebte.
Dass für eine Niederlassungsbewilligung gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, finde ich nur normal. Nach einer gewissen Zeit hier lebend wird es auch nicht schwer fallen, gewisse Integrationsleistungen nachweisen zu können. Und eben: hier niederlassen bedeutet: hier bleiben wollen. Da sollte man dann schon der Sprache mächtig sein.
Ich sehe hier lediglich, dass PartnerInnen von SchweizerInnen in Sachen Integration allen andern AusländerInnen gleichgestellt werden. Das befürworte ich, denn ich sehe nicht, inwiefern eine Eheschliessung den Spracherwerb oder allenfalls eine Integration garantiert. Niemand wird dadurch die Aufenthaltsbewilligung verlieren (und selbst wenn man halt länger das B behalten muss, ausreisen muss man noch nicht...)
Ich applaudiere niemandem. Ich finde es nur übertrieben, wenn man hier auf die Oberkrise macht, während gar nichts schlimmes passiert ist.Bumerangs kommen gerne zurück, also überlegt, wem ihr applaudiert!!!!!!!! es geht um politisches denken und nicht um wischiwaschi auch noch gut und nützlich.
Ich sehe jedenfalls nicht, dass jemandem der Schweizer Pass wieder entzogen würde durch die Änderungen, oder ähnlich schlimmes, von dem hier die Rede ist. Es könnte doch sein, dass "Gleichberechtigung" für irgend eine Seite auch Nachteile bedeutet. Das ist immer so. Nun hat es die Ehepaare getroffen. Und wer weiss, vielleicht ist ja der eine oder andere sogar froh darum.
Ich kann nur von mir reden:
Ich wäre froh gewesen, hätte ich einfach sagen können: lieber Mann, hier ist ein Sprachkurs obligatorisch. Und nicht: lieber Mann, ICH will, dass DU einen Sprachkurs machst. Das schöpft ungemein viel Konfliktpotential in binationalen beziehungen, die es eh schon schwer haben.
Ich wäre auch froh, könnte ich mich auf eine Integrationsvereinbarung berufen um meinem Mann zu sagen: schau, das ist so das Minimum was du leisten solltest. Jetzt bin ICH es, die die grenzen festlegt, Ich bin "schuld" wenn ich von ihm Integration verlange, ich muss den Kopf hinhalten. Und ich kann euch ehrlich sagen: das IST ein Problem in unserer Beziehung. Das liegt nicht mal unbedingt an dem fehlenden Integrationswillen meines Mannes, sondern vielmehr seinem Unwissen, wie gross denn überhaupt die Unterschiede sind, was den Menschen hier wichtig ist, etc.
Deshalb denke ich, dass das unsere Rechte in keiner Art und Weise beschneidet!
Im übrigen wurde ihm die Aufenthaltsbewilligung (B) nun zum dritten Mal verlängert, und das kommentarlos gleich auf 2 Jahre! Ich schätze, da er des französischen mächtig ist, auch einigermassen Deutsch versteht, dürfte es ihm nicht schwer fallen, auch die Niederlassungsbewilligung zu bekommen. Doch er hat was dafür getan. Und das erwarte ich auch von jedem anderen ausländischen Partner eines/r Schweizer/in.
Ich finde, man sollte sich auf das konzentrieren, was tatsächlich da ist: nämlich die unterscheidung zwischen "hochqualifizierten Fachkräften" (auch aus Drittstaaten wie Asiatische Länder), EU/EFTA-Angehörige, egal wie qualifiziert, und "allen anderen". DA besteht eine Diskriminierung.
Eine Diskriminierung ist auch, dass EhepartnerInnen eine "B-Bewilligung" bekommen, Arbeitsrechtlich den Schweizern zwar gleichgestellt sind, faktisch viele Arbeitgeber aber eine C-Bewilligung verlangen. Diskriminierend ist auch, dass viele Arbeitgeber nicht wissen, welche Rechte Ehepartner mit B-Bewilligung haben (kein Ausländerkontingent etc.).
Ich würde da sogar eine eigene Bewilligung vorziehen (z.b. B1 für Jahresaufenthalter und B2 für Ehepartner, damit der Unterschied offensichtlich von anfang an klar ist).