pensionskasse für konkubinatspaare
Verfasst: Sa Okt 15, 2011 3:28 pm
wieder so ein urteil...
der mann stirbt, und weil sie nicht mindestens 5 jahre zusammengelebt hatten, sollte die frau keine rente bekommen.
das paar hätte zwar verschiedene wohnsitze, auch im in- und ausland gehabt, aber klar den willen zum zusammenleben.
ergo, doch eine rente.
der mann stirbt, und weil sie nicht mindestens 5 jahre zusammengelebt hatten, sollte die frau keine rente bekommen.
das paar hätte zwar verschiedene wohnsitze, auch im in- und ausland gehabt, aber klar den willen zum zusammenleben.
ergo, doch eine rente.