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pensionskasse für konkubinatspaare

Verfasst: Sa Okt 15, 2011 3:28 pm
von John Doe
wieder so ein urteil...

der mann stirbt, und weil sie nicht mindestens 5 jahre zusammengelebt hatten, sollte die frau keine rente bekommen.
das paar hätte zwar verschiedene wohnsitze, auch im in- und ausland gehabt, aber klar den willen zum zusammenleben.
ergo, doch eine rente.

Re: pensionskasse für konkubinatspaare

Verfasst: Sa Okt 15, 2011 3:29 pm
von John Doe
KANN DIESE ART DER ANERKENNUNG "DES WILLENS" ZUM ZUSAMMENLEBEN BITTE AUCH FÜR BINATIONALE PAARE GELTEN?!!!

Re: pensionskasse für konkubinatspaare

Verfasst: So Okt 16, 2011 6:32 pm
von alte häsin
ja es ist eben so: es kommt ganz auf die materie drauf an, was gilt und "a u s l än d e r " ist eben nie und nirgends s.e.x-y......

Re: pensionskasse für konkubinatspaare

Verfasst: Mo Okt 17, 2011 12:42 pm
von John Doe
:lol: :lol: :lol:
ja aber Schweizerinnen und Schweizer sind doch immer schweizerische Staatsangehörige, und vor dem Gesetz sind wir alle gleich?! oder etwa nicht???