auch in der schweiz darf die polizei nicht jede gewalt anwenden, denn die gewaltanwendung muss verhältnismässig sein.
das thema entfernt sich langsam zu weit vom binationalen kern weg und sollte wohl abgeschlossen sein, denn die standpunkte werden sich nie decken, da helfen auch x antworten nichts.
Ausschaffungen nach Nigeria
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Re: Ausschaffungen nach Nigeria
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Re: Ausschaffungen nach Nigeria
Das ist wohl eine Frage der Bürokratie und des Prinzips.Shannon hat geschrieben: Eigentlich eine Ironie! Die Gefängnisse sind voll, der Staat muss für die Kosten aufkommen. Warum lässt man die nicht einfach arbeiten? Jedenfalls die, die nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, ausser das Ausländergesetz natürlich.
Denk mal an die Folgen eines solchen Vorgehens. Man wirft einfach seine Papiere weg, deklariert sich Sans-papier, geht durch die ganzen amtlichen Mühlen hindurch, bis es eines Tages heisst: wir können nichts tun, nehmen Sie doch bitte alle Annehmlichkeiten des Schweizer Staates. Sans-papiers sind tatsächlich ein Sonderfall, für die es keine so einfache Lösung gibt. Sie fallen durch das System hindurch, der Fall ist nicht vorgesehen. Und wenn sich die Fälle häufen, sind sie auch ein Problem. Sobald sich irgendwo im Ausländergesetz eine Lücke gibt, wird sie sofort ausgenutzt. Ich denke deshalb kann man hier nicht so einfach Ausnahmen machen.
Da bin ich mit dir einig.alte häsin hat geschrieben:auch in der schweiz darf die polizei nicht jede gewalt anwenden, denn die gewaltanwendung muss verhältnismässig sein.
das thema entfernt sich langsam zu weit vom binationalen kern weg und sollte wohl abgeschlossen sein, denn die standpunkte werden sich nie decken, da helfen auch x antworten nichts.