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Hat die Masseneinwanderungsinitiative negative Folgen?

Verfasst: Mo Feb 10, 2014 11:48 am
von Honigsalat
Hallo Zusammen

Über das gestrige Abstimmungsergebnis bin ich beschämt und schockiert... Aber nun zu meiner eigentlichen Frage, vielleicht kann mir das jemand genauer erklären.

Die neuen Gesetze laut Initiativgext:

Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

Was ist nun mit Drittstaatler oder auch EU Ausländer die mit einem Schweizer/in verheiratet sind und z.b. schon viele Jahre hier leben, ein festes Arbeitsverhältnis haben? Wird denen plötzlich die Arbeit "gestrichen"?.
Kann es sein das dann einfach jemandem den C Ausweis weggenommen wird, weil das Kontingent nicht mehr passt, obwohl dieser schon viele Jahre hier ist?
Muss man nun befürchten, bloss weil ein Kontingent nicht passt, das hier lebende Ausländer die mit CH Partner verheiratet sind, ausgewiesen werden?

Oder verstehe ich da was komplett falsch?

Re: Hat die Masseneinwanderungsinitiative negative Folgen?

Verfasst: Di Feb 11, 2014 12:16 am
von leo
Ja, die Masseneinwanderungsinitiative hat negative Folgen.

Im Moment ist erst der Text der Bundesverfassung vorhanden. Die Gesetze sind noch nicht an die Bundesverfassung angepasst. Wie die Gesetze dann im Detail genau aussehen werden, ist noch nicht bekannt.

Ich nehme an, dass sich die Höchstzahlen und Kontingente nur auf die Zuwanderung beziehen. Ich rechne deshalb nicht damit, dass bestehende Arbeitsbewilligungen aufgehoben werden. Ich rechne auch nicht damit, dass Niederlassungsbewilligungen (Ausweise C) entzogen werden. Auch nicht, dass Ehepartner von Schweizern ausgewiesen werden.

Ich erwarte aber andere negative Folgen:
  • - Binationale Paare CH/EU bekommen Probleme, wie sie früher nur Paare CH/Drittstaat kannten
    - Generell familien- und kinderfeindliche Arbeitsverhältnisse für ausländische Arbeitnehmer
    - Menschenrechtsverletzungen, falls auch die Familienzusammenführung zu Schweizern unter das Kontingent fällt (hoffentlich gelingt es, dies zu verhindern).
Entscheidend wird das an die Verfassung angepasste Gesetz sein.

Re: Hat die Masseneinwanderungsinitiative negative Folgen?

Verfasst: Di Feb 11, 2014 12:41 pm
von alte häsin
leo hat geschrieben:Ja, die Masseneinwanderungsinitiative hat negative Folgen.
Ich erwarte aber andere negative Folgen:
  • - Binationale Paare CH/EU bekommen Probleme, wie sie früher nur Paare CH/Drittstaat kannten
    - Generell familien- und kinderfeindliche Arbeitsverhältnisse für ausländische Arbeitnehmer
    - Menschenrechtsverletzungen, falls auch die Familienzusammenführung zu Schweizern unter das Kontingent fällt (hoffentlich gelingt es, dies zu verhindern).
Entscheidend wird das an die Verfassung angepasste Gesetz sein.
letztere folge müsste doch als diskriminierung von schweizer bürgerInnen angesehen werden? (ist sowieso gegen EMRK 8 )
das kann doch auch von innerschweizern und sonstigen landbewohnern
verstanden und abgelehnt werden, oder nicht?

Re: Hat die Masseneinwanderungsinitiative negative Folgen?

Verfasst: Di Feb 11, 2014 3:41 pm
von Honigsalat
Na hoffentlich nimmt man die SVP bei Wort:
Die SVP will derweil nichts von einer Diskriminierung der bereits ansässigen ausländischen Wohnbevölkerung wissen. «Die Kontingente werden in Bezug auf neue Zuwanderer angewendet», sagt Silvia Bär, stellvertretende Generalsekretärin der Partei. Die Initiative wolle nichts anderes, als dass zuerst auf dem inländischen Arbeitsmarkt gesucht werden müsse, dass man also nur weitere Ausländerinnen und Ausländer aus dem Ausland anstellen könne, wenn die Arbeitgeber im inländischen Markt nicht fündig wurden.
Quelle: http://www.suedostschweiz.ch/zeitung/sv ... er-leben-0

Re: Hat die Masseneinwanderungsinitiative negative Folgen?

Verfasst: Di Feb 11, 2014 5:51 pm
von John Doe
öhm, das war doch auch schon bisher so?!
es ist mir richtig verleidet seit dem abstimmungsresultat.

Re: Hat die Masseneinwanderungsinitiative negative Folgen?

Verfasst: Di Feb 11, 2014 8:25 pm
von leo
Negative Folgen:
- Menschenrechtsverletzungen, falls auch die Familienzusammenführung zu Schweizern unter das Kontingent fällt (hoffentlich gelingt es, dies zu verhindern).
alte häsin hat geschrieben: letztere folge müsste doch als diskriminierung von schweizer bürgerInnen angesehen werden?
(ist sowieso gegen EMRK 8 )
Einerseits enthält die Verfassung neu „die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen“. Andererseits steht in der Verfassung „Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet“. Dies beinhaltet auch das Recht auf Familienzusammenführungen zu Schweizerinnen und Schweizern.

Doch welche Verfassungsbestimmung hat Vorrang? Was ist wichtiger, intakte Familien oder der freie Sitzplatz im Pendlerzug?

Wie dieser Gegensatz schliesslich vom Gesetz geregelt wird, wage ich nicht vorauszusagen. Manchmal gehen die Rechte binationaler Familien vergessen. Die Behörde teilt mit: "Der Ehepartner darf nicht kommen, das Kontingent ist ausgeschöpft", das sind keine schönen Aussichten. Wer sich ohne gesetzlichen Schutz nur auf die EMRK 8 berufen kann, hat schlechte Karten.

Re: Hat die Masseneinwanderungsinitiative negative Folgen?

Verfasst: Do Feb 13, 2014 8:28 am
von John Doe
vielleicht sollten wir ein binationales protestlager vor dem bundeshaus organisieren, solange die beratungen etc. noch laufen und man das allenfalls positiv beeinflussen könnte. welche politiker wären für das anliegen, wenigstens für binationale schweizer familien eine ausnahme zu machen, am zugänglichsten? hat die ig schon eine stellungnahme verfasst oder ist dies geplant?

Re: Hat die Masseneinwanderungsinitiative negative Folgen?

Verfasst: Mo Feb 17, 2014 2:38 pm
von alte häsin
John Doe hat geschrieben:vielleicht sollten wir ein binationales protestlager vor dem bundeshaus organisieren, solange die beratungen etc. noch laufen und man das allenfalls positiv beeinflussen könnte. welche politiker wären für das anliegen, wenigstens für binationale schweizer familien eine ausnahme zu machen, am zugänglichsten? hat die ig schon eine stellungnahme verfasst oder ist dies geplant?
nö, noch nicht wirklich, aber frau meier-schatz, und alle die sich für familien einsetzen (resp würden mit taten und nicht mit worten).
jede/n politiker/in ansprechen, den du/ihr/jede/r von euch kennt!
es gibt ja auch binationale zB bäumlin/ZH etc

und vergesst das BüG nicht ob dem gestürm!

Re: Hat die Masseneinwanderungsinitiative negative Folgen?

Verfasst: Di Feb 18, 2014 5:35 pm
von John Doe
weisst du, ich habe einfach keine energie, um "jeden politiker anzusprechen"... es ist doch immer nur blabla, und dann kommts für die binationalen schlecht raus.
ich habe auch im moment keinen kopf, um mir eine intelligente argumentation auszudenken. stellt doch leo an, um so etwas aufzusetzen. dann bring ichs bei travail suisse vorbei. ansonsten kenn ich leider niemanden.
aber da das neue ausländergesetz nochmals neu überarbeitet wird, sollten wir es schon noch einmal probieren, dass die rechte von binationalen SCHWEIZER-INNEN (auf zusammenleben etc.) darin explizit als ausnahme erfasst werden. alles andere nützt schlicht nichts.

Re: Hat die Masseneinwanderungsinitiative negative Folgen?

Verfasst: Fr Feb 21, 2014 6:54 am
von alte häsin
John Doe hat geschrieben: dann bring ichs bei travail suisse vorbei. ansonsten kenn ich leider niemanden.
aber da das neue ausländergesetz nochmals neu überarbeitet wird, sollten wir es schon noch einmal probieren, dass die rechte von binationalen SCHWEIZER-INNEN (auf zusammenleben etc.) darin explizit als ausnahme erfasst werden. alles andere nützt schlicht nichts.
sobald wir etwas schlaues haben, veröffentlichen wir es hier zum gebrauch, travail suisse und anderes.