adoption?

John Doe
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adoption?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

coucou, hat jemand von euch erfahrung oder wissen, wie es abläuft bei einer adoption durch ein binationales paar? kann es sein, dass das eine land dem paar die adoption verbietet, obwohl sie im anderen land schon durch ist, und dass unter umständen nur die halbe familie in die schweiz zurückkehren kann?
ich weiss, tönt ein bischen abstrakt, ist aber sehr ernst gemeint!
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Babou
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Re: adoption?

Ungelesener Beitrag von Babou »

Für Leute, die in der Schweiz wohnen, wird ein Adoptionsverfahren in der Schweiz durchgeführt. So kann es sein, dass ein Kind nicht in die Schweiz einreisen kann, wenn das Verfahren nicht abgeschlossen ist.

Helfen diese Informationen weiter?

John Doe
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Re: adoption?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

ich habe eigentlich gemeint, wenn das paar im ausland lebt, vielleicht im land des partners? also zum beispiel irgendwo in afrika, dort lebt, arbeitet, etc. nehmen wir an, jemand aus der familie stirbt an aids, das zurückbleibende kind lebt bei der binationalen familie, sie wollen es adoptieren, nach den lokalen gesetzen geht das in ordnung. es ist ja auch im sinne der schweizerischen vermittlungsstellen, das die kinder wenn immer möglich in der familie bleiben, nur ist in diesem falle die familie eben binational...
das verfahren, so, wie es in der schweiz normalerweise durchgeführt wird mit vorbereitenden kursen, sozialstudie etc. kann ja gar nicht durchgeführt werden.
es könnte gut sein, dass sowas einmal auf uns zukommt! im forum der vermittlung habe ich aber nichts gefunden...
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Babou
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Re: adoption?

Ungelesener Beitrag von Babou »

Jedes Land hat seine eigenen Gesetze betr. der Adoption. Wenn eine binationale Familie im anderen Land ein Kind adoptiert, heisst dies nicht, dass die Schweiz dies übernimmt, aber verbieten kann sie es nicht.

Es hängt sicher auch davon ab, ob das Land das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert hat oder nicht. Die Gesetze und Formen der Adoption sind sehr unterschiedlich.

Wenn also ein Kind im Ausland adoptiert wird, stellt der CH-Elternteil einan Antrag in der Schweiz, damit die Adoption anerkannt und das Kind CH-Bürger wird. Das Verfahren in der Schweiz hängt nun davon ab, nach welcher Gesetzgebung etc. das Kind adoptiert wurde. Das kann auch Sozialberichte beinhalten. (sehr, sehr unkompliziert ........ hi, hi)

John Doe
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Re: adoption?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

deine antwort ist ungefähr genau so, wie ich es befürchtet hatte :lol:
ich meine, ein paar schweiz-togo zum beispiel. wenn das in der schweiz ein kind aus china adoptieren will, muss sich der mann im togo bewerben, die frau in der schweiz? und danach alles nach china? und wenn das jetzt eben im ausland, in togo, wäre - der mann kann das kind als togolese in togo nach den togolesischen gesetzen adoptieren, die schweizerin? und wollen wieder in der schweiz leben, dürfen dann aber nicht, weil sie zuerst diese langwierige prozedur machen müssen, und denn das kind unterdessen?? h**r* sch**ssg*s*tz*. ums kindswohl geht's da ja wohl auch nicht. vielleicht werd ich mich noch direkt bei der fachstelle informieren (nicht nur in deren forum) und dann hier berichten.
babou, arbeitest du in dem bereich?
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Babou
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Re: adoption?

Ungelesener Beitrag von Babou »

Nicht vergessen, wir haben noch verschiedene Kantone und diese haben einen gewissen Spielraum!!!

Ja, ich arbeite unter anderem in diesem Bereich.

Es ist sehr kompliziert und Du wirst keine einfache Antwort erhalten. Wenn Du eine konkrete Anfrage hast, wendest Du dich am besten an die Zentrale Behörde für Adoption in Deinem Wohnkanton.

Die ganze Gesetzgebung hängt vom Wohnort (Land), der Nationalität des Kindes und der Nationalität der Adoptiveltern ab. Alle Länder haben verschiedene Gesetze und Verfahren, die laufend verändert werden. Was heute gilt, muss morgen nicht mehr stimmen.

Babou
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Re: adoption?

Ungelesener Beitrag von Babou »

Grundsätzlich ist die Adoption ein Kindschutzverfahren und beinhaltet viele verschiedene Aspekte: psychologische, ethische, rechtliche etc. ein sehr komplexes und kontroverses Thema.

John Doe
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Re: adoption?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

ah gut, dann weiss ich jetzt, an wen ich mich wenden kann, falls es nochmals akut werden sollte! im moment gibt es eine andere lösung für das kind. :)
und, das land, um das es geht, hat das abkommen NICHT unterschrieben. was bedeutet denn das?
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Babou
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Re: adoption?

Ungelesener Beitrag von Babou »

Wenn das Abkommen nicht unterschrieben ist, bedeutet das, dass es normalerweise komplizierter wird, da noch mehr Unbekanntes dazu kommt.

Bitte denke daran, es gibt keine schnellen Lösungen im Bezug auf eine Adoption und je älter das Kind wird, je mehr Beziehungsabbrüche es erlebt, desto schwieriger wird es, sich in einer neuen Familie einzuleben.

John Doe
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Re: adoption?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

ich weiss. danke für deine anmerkungen.
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Babou
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Re: adoption?

Ungelesener Beitrag von Babou »

Danke fürs genaue lesen! Es ist mir ein Anliegen, dass im Bereich Adoption und Kindschutz sorgfälltig überlegt wird.

John Doe
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Re: adoption?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

hier ein paar infos, die ich inzwischen gefunden habe:

http://www.ch.ch/private/00029/00036/00 ... ml?lang=de

Im Ausland vorgenommene Adoption
Wenn es sich um eine auf das Haager Übereinkommen gestützte internationale Adoption handelt, so wird die im Ausland ausgesprochene Adoption in der Schweiz in erleichterter Weise anerkannt. Eine Beistandschaft wird angeordnet, um den Eltern und dem Kind Betreuung und Unterstützung anzubieten. Diese Beistandschaft dauert maximal 18 Monate. Ausserhalb des Anwendungsbereichs des Haager Übereinkommens kann eine Adoption, die im ausländischen Wohnsitz- oder Heimatstaat der Adoptiveltern vorgenommen worden ist, von Ausnahmen abgesehen in der Schweiz anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden. In den anderen Fällen ist es erforderlich, im Normalfall am Heimatort (-gemeinde) des adoptierenden Paars oder der adoptierenden Einzelperson, eine neue Adoption aussprechen zu lassen. Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen, die eine im Ausland vorgenommene Adoption anerkennen lassen möchten, können den «Ratgeber für Auslandschweizer» (S. 116) zur Information beiziehen.
Information und Beratung
Offiziell genehmigte Adoptionsvermittlungsstellen geben detaillierte Informationen über das Vorgehen, die Voraussetzungen und die Verwaltungskosten der Adoption ab. Die Internetseite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) bietet eine Liste der Vermittlungsstellen an.



Aus dem Ratgeber, S. 116:
Adoption
Als Auslandschweizer können Sie ein Kind in Ihrem Wohnsitzstaat adoptieren. Falls das
unmöglich oder unzumutbar sein sollte, kann eine Adoption an Ihrem schweizerischen
Heimatort durchgeführt werden.

Adoptionen in der Schweiz erfolgen nach schweizerischem Recht. Unter Umständen werden zusätzlich auch die Voraussetzungen Ihres Wohnsitz- oder Heimatstaates berücksichtigt.
Die Schweiz kennt die Volladoption. In anderen Ländern existiert teilweise (zusätzlich) die einfache (schwache) Adoption. Mit der Volladoption erlangt das Kind die Stellung eines ehelichen Kindes des Adoptierenden, während das ursprüngliche Kindesverhältnis zu seinen leiblichen Eltern erlischt. Für eine einfache (schwache) Adoption ist dagegen charakteristisch, dass gewisse Rechtsbeziehungen mit den leiblichen Eltern bestehen bleiben, dass das Kind nur teilweise in die Adoptivfamilie integriert wird oder dass die Adoption jederzeit widerrufen werden kann.
Im ausländischen Wohnsitz- oder Heimatstaat der Adoptiveltern ausgesprochene Adoptionen können grundsätzlich in der Schweiz anerkannt und in die schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen werden. Dabei behält eine im Ausland ausgesprochene Adoption ihre Wirkungen bei, das heisst, eine einfache Adoption wird nicht automatisch in eine schweizerische Volladoption umgewandelt.


Zudem habe ich von babou noch den Link zu folgendem Dokument bekommen, der die Rechtswirkungen von verschiedenen Arten von Adoption in vielen Ländern beleuchtet, "Adoptionswirkung und Länderliste". Der Bezug ist zwar auf DEUTSCHLAND, aber ich denke, dass es auch Anhaltspunkte für die Schweiz gibt, die Einschätzung dürfte relativ ähnlich sein. Natürlich muss man sich im konkreten Fall immer bei den entsprechenden Behörden informieren!!!
http://pfad.wordpress.com/2009/04/14/bu ... nderliste/
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