Vaterschaft

kibobo
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Vaterschaft

Ungelesener Beitrag von kibobo »

Ein Artikel zu automatischer Aberkennung der Vaterschaft aufgrund Scheinehe-Urteil.

auf http://www.augenauf.ch/index.php?option ... &Itemid=35 im bulletin 66 seiten 6 und 7

verrückt was sie da wieder veranstalten wollen...

akos
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Re: Vaterschaft

Ungelesener Beitrag von akos »

Gerade in abetracht der "Menge" an Scheinehen, welche von den Behörden entdeckt werden (50 pro Jahr). In wievielen davon sind wohl gleichzeitig Kinder geboren worden? :roll: Man erlässt also Gesetze für eine Handvoll Leute. Sehr sinnvoll :roll:

Nun, ich kenne Leute, deren Aufenthalt ist nur durch die Vaterschaft gesichert. Sicher finde ich das nicht gut. Aber, gibt es denn nicht eher Männer, die ein Kind ohne Heirat zeugen, um einen gültigen Aufenthalt zu erhalten, als dafür extra eine Scheinehe einzugehen? Wieviel "Schein" ist an einer Ehe, wenn daraus Kinder entstanden sind? Haben die betroffenen Kinder keine Rechte?

Ist es in der Schweiz nicht so, dass die Rechte des Kindes geschützt werden müssen? So auch das Recht auf einen Vater? Wie lässt sich das vereinbaren?

John Doe
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Re: Vaterschaft

Ungelesener Beitrag von John Doe »

gute fragen, akos. die rechte des kindes auf lassen sich eben gerade NICHT mit diesen artikeln vereinbaren!!! es wäre noch halbwegs begreiflich, wenn bei einer verurteilung(!) wegen umgehungsehe schlicht das recht auf aufenthalt gestrichen würde, ähnlich wie in österreich, wo ein kind noch keine aufenthaltserlaubnis begründet (wobei ich nicht weiss, welche erfahrungen sie damit machen?). aber dass dem kind gleich der vater geklaut wird!!!? was steht denn dann in seinem geburtsschein und ausweisen? vater unbekannt? was ist mit unterhalt? der vater fein raus und die mutter muss klagen? scheinehe zieht ja nicht zwingend ausweisung nach sich... oder es bleibt sowieso an den sozialbehörden hängen?
bereits im vorfeld wurden diese bedenken von namhaften juristen unter anderem auch in der bundesversammlung geäussert!! leider wurde den einwänden in keinster weise rechnung getragen... die leidtragenden sind die kinder!
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
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John Doe
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Re: Vaterschaft

Ungelesener Beitrag von John Doe »

ach, es geht natürlich noch besser, wenn die mutter aus einem drittstaat kommt. dann verliert das kind nicht nur den vater, sondern auch sein schweizer bürgerrecht und die nationalität, und wird bequem mit der mutter abgeschoben... aus den augen, aus dem sinn, problem gelöst!(?!)
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Flora

Re: Vaterschaft

Ungelesener Beitrag von Flora »

Verstehe ich das richtig, dass auch Ehen als Scheinehen eingestuft werden, wenn die Familie jahrelang zusammen lebt?
Was geht da eigentlich in den Köpfen diese Leute ab?
Im Grossen und Ganzen gilt doch auch bei diesem Entwurf: nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird.
Ein intakt gelebtes Familienleben widerspricht ja per se dem Vorwurf der Scheinehe.
Thema Vater-Kind: dass jedes Kind einen Vater braucht, bestreite ich vehement. Nur ein Kind zu zeugen macht noch keinen zum Vater. Das können alle sich liebevoll um ihre Kinder kümmernden Männer bezeugen.
Wenn alle kriminellen Komponenten zusammen kommen:
- falsche Identität, kriminelle Vergangenheit im Herkunftsland, Beziehung nur eingegangen um das Ziel Aufenthalt zu erreichen, Kind nur gezeugt, um Aufenthalt zu sichern (ev. mehrere Kinder von mehreren Frauen ,sicher ist sicher...)
- so einen "Vater" braucht kein Kind

Flora

akos
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Re: Vaterschaft

Ungelesener Beitrag von akos »

Flora hat geschrieben: Kind nur gezeugt, um Aufenthalt zu sichern (ev. mehrere Kinder von mehreren Frauen ,sicher ist sicher...)
gibt es tatsächlich so skrupellose Menschen?

trotzdem. Die Frage bleibt, ob wir tatsächlich ein Gesetz brauchen, für solche Fälle. Sie sind doch immer noch die Ausnahme der Ausnahmen.

Aber ja, falls es tatsächlich eine Scheinehe war, und das schliesst ja eigentlich ein gemeinsames Zusammenleben aus, auch wenn es vielleicht zu ### Kontakt und der zeugung von Kindern kam, braucht ein Kind eine solche Vaterfigur?
Problematisch finde ich eher, dass damit eigentlich die biologische Vaterschaft ausgeräumt wird. Denn bei der Vaterschaftsanerkennung geht es ja nur um den biologischen Vater, egal, ob die Eltern nun zusammen leben, er sich um das Kind kümmert oder nicht.
Es wäre viel sinnvoller, man würde die Vaterschaft belassen (auch zum Schutz von Mutter und Kind > Unterhalt kann auch von im Ausland lebenden Vätern eigefordert werden), aber im Falle einer Scheinehe keinen Aufenthalt gewähren wegen Vaterschaft. Das ist aber eigentlich mit der bestehenden Gesetzeslage bereits der Fall. Der Vater kann nämlich einen Aufenthalt nur gültig machen, falls er eine intakte Beziehung zum Kind nachweisen kann. Wenn er das Kind nur gezeugt hat, dann gilt das noch nicht als Aufenthaltsgrund! --> Somit wird damit auf der Seite des Vaters nichts neues erreicht, sondern es werden lediglich die Rechte der Mutter und der Kinder beschnitten.
Wir haben also ein Gesetzt zur Verschlechterung der Rechte einer Frau in Scheinehe und ihrer Kinder.
und man kann davon ausgehen, dass gerade in Fällen von Bezness die Frau ehrlich den Mann geheiratet hat, ihre Liebe durch das Kind bestätigt sah und sie steht danach vor dem Nichts, weil sie dem falschen Mann über den Weg lief. Zudem ist dies sogar ein Vorteil für den Mann, denn er kann ja nicht mehr auf Unterhalt verklagt werden!

Ich versteh die Welt nicht mehr!

John Doe
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Re: Vaterschaft

Ungelesener Beitrag von John Doe »

flora, ich denke, das verstehst du richtig :(
soviel ich weiss, ist sogar kürzlich ein schweizer kind gemeinsam mit der mutter nach afrika abgeschoben worden!
vielleicht ist es so, dass einige kinder besser fahren ohne ihren biologischen vater im alltag, das kann ich nicht beurteilen. aber jedes kind hat ein recht darauf zu wissen, wer seine biologischen eltern sind, und das sollte auch in den entsprechenden urkunden stehen. es gibt andere methoden, das kind falls nötig zu schützen. und es ist sehr wichtig, die eigene herkunft zu kennen, wenn es um die persönlichkeitsentwicklung geht.
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
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akos
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Re: Vaterschaft

Ungelesener Beitrag von akos »

ich kenne aber auch andere Beispiele. eine Mutter, die geschieden ist, und mit dem Kind noch in der Schweiz lebt. Der Vater hat zwar den schweizer Pass, ist aber ursprünglich auch Ausländer. Vermutlich um keine Alimente zahlen zu müssen, ist er ins Ausland (nicht in die Heimat) umgezogen.
Sie lebt grösstenteils vom Sozialamt und das Kind ist noch zu klein (jetzt vielleicht zweijährig) um hier sozial verankert zu sein. Trotzdem wird ihre Aufenthaltsbewilligung verlängert (weil das Kind durch den Vater das Bürgerrecht hat, darf es hier bleiben und damit auch die Mutter, das ist vermutlich die rechtslage). Mit dem Kindsvater haben sie kaum Kontakt.

Ich finde es sowieso beschämend (besonders für die Schweiz als Sozialstaat), wenn solche formellen Entscheide auf dem Rücken der unbeteiligten Kinder ausgetragen werden.

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