Automatisches gemeinsames Sorgerecht

Keria
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Re: Automatisches gemeinsames Sorgerecht

Ungelesener Beitrag von Keria »

Ich bin absolut dafür. Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern, dieses Recht wird am ehsten dadurch gewährleistet, dass beide Eltern am Sorgerecht beteiligt sind. In besonderen Fällen kann zugunsten des Kindeswohl natürlich von diesem Regelfall abgewichen werden.

sonnenblume
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Re: Automatisches gemeinsames Sorgerecht

Ungelesener Beitrag von sonnenblume »

Habe noch nie von diesen Absichten gehört. Verstehe beide Varianten, mit Vor- und Nachteilen.

Ich denke, es kommt wirklich auf die Umstände an und muss in jedem Fall individuell betrachtet werden. Ging die Ehe aus "normalen" Gründen (keine kriminellen Machenschaften dahinter) in die Brüche und das Kind wird wirklich von beiden Elternteilen geliebt und umsorgt, dann auf jeden Fall gemeinsame Sorge, zu "fairen" Teilen.

Der nicht da lebende Elternteil soll sich dann auch um die Erziehung (mit)sorgen und Betreuung übernehmen, wie es möglich ist.

Lügt er/sie das Kind aber nur an, will nichts von ihm wissen und kommt seinen Verpflichtungen in keinster Weise nach, dann auf keinen Fall die gemeinsame Sorge!

Gemeinsame Sorge bedeutet für mich, dass beide Elternteile ihre Verantwortung übernehmen, unabhängig davon, was zwischen ihnen ist/war. Tun sie dies nicht, dann ist es besser, derjenige Teil, bei dem das Kind auch lebt und wohnt und von dem es geliebt wird, hat die alleinige Sorge.

Alleinige Sorge bedeutet noch nicht, dass das andere Elternteil total ausgeschlossen wird. Bei Interesse gibt es ja auch das Besuchsrecht. Falls dies vom anderen Teil nicht ausgeübt werden will oder er/sie sich nie an Vereinbarungen hält und es nur ständig zu Enttäuschungen kommt, dann meiner Meinung nach besser keinen Umgang, als schlechten Umgang und viel Herzschmerz jedes Mal.

Früher dachte ich auch immer, es sei besser, auch bei unverheirateten Paaren, der Vater habe automatisch auch das Sorgerecht und nur wenn man es nicht will, dann muss man sich rühren. Heute denke ich, nein, es ist eine gesunde Vorsichtsmassnahme und hat schon seine Berechtigung, dass die Mutter vorerst das alleinige Sorgerecht erhält. Wenn dann alles geregelt ist, wie die Betreuung aussehen soll, zu welchen finanziellen Teilen sich wer verpflichtet, dann kann gerne die gemeinsame Sorge beantragt werden.

Flora

Re: Automatisches gemeinsames Sorgerecht

Ungelesener Beitrag von Flora »

Keria, und genau hier liegt doch das Problem! Wer soll denn festlegen, wann von diesem Regelfall abgewichen wird? Aufgrund welcher Voraussetzungen?
Wie jetzt hier hoffentlich alle wissen, sagen Väter, die Böses im Sinn haben, niemals das, was sie wirklich denken, sondern nur das, was ihnen gerade nützt.
Und wenn ein Kind hilft, den Aufenthalt zu sichern, werden sie alles daran setzen.
Und schon wieder ein Problem mehr für binationale Paare, die darunter leiden müssen, weil Beznesser ihre Kinder für ihre Zwecke missbrauchen.

Es gibt so viele Frauen und Männer, die alles über die Kinder austragen, wie soll man die Kinder schützen?

Wer soll das überprüfen? Sie sind ja nicht einmal imstande, eine gefakte Ehe von einer richtigen zu unterscheiden. Wie wollen sie dann herausfinden, ob ein Erzeuger auch wirklich ein richtiger Vater ist?
Das ist mir schleierhaft.
Flora

Keria
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Re: Automatisches gemeinsames Sorgerecht

Ungelesener Beitrag von Keria »

Der Regelfall gemeinsame elterliche Sorge bei der Scheidung verhindert viele Streitigkeiten. Zurzeit muss der Richter zwingend die elterliche Sorge einem Elternteil zuteilen, denn die gemeinsame elterliche Sorge ist nur dann möglich, wenn beide Elternteile diese gemeinsam beantragen bei der Scheidung. Neu kann der Richter die gemeinsame elterliche Sorge anordnen, wenn nichts dagegen spricht. Vor Gericht haben beide Elternteile die Möglichkeit, ihre Gründe, die gegen die gemeinsame elterliche Sorge sprechen, vorzutragen. Ja Flora, so schlimm das sich jetzt anhört, aber es ist nun mal so, dass das Gericht nicht in die Köpfe der Menschen sieht und auch Fehlentscheidungen trifft. Auch Mütter haben nicht immer nur das Kindeswohl vor Augen und tragen auf dem Rücken der Kinder Konflikte aus, welche dort nichts zu suchen haben. Die Väter generell zu benachteiligen, weil es Betrüger gibt, die das System ausnutzen, darf meiner Meinung nach nicht sein.

Liebe Grüsse

safe
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Re: Automatisches gemeinsames Sorgerecht

Ungelesener Beitrag von safe »

Natürlich wird es auch mit dieser neuen Regelung fehlerhafte Entscheidungen geben. Die gibt es aber auch mit der alten. Es muss schlussendlich individuell von Fall zu Fall entschieden werden. Dazu braucht es aber vorgegebene gesetzliche Rahmenbedingungen. Und ich finde die Entscheidung, GRUNDSÄTZLICH beiden Elterneilen das Sorgerecht zu gleichen Teilen zuzusprechen, die beste Voraussetzung dafür. Man geht ja auch eine Partnerschaft ein mit dem Vertrauen und dem Vorhaben, das Kind gemeinsam aufzuziehen (jedenfalls sehe ich das so).

Falls ich die Frage in einer Beziehung, ob ich mein Kind dem Kindsvater anvertrauen kann, nicht mit Sicherheit beantworten kann, so ist das für mich ein Punkt, diese in Frage zu stellen. Und darüber sollte man sich vor einer Eheschliessung gedankenmachen (resp. bevor ein Kind entsteht). Egal ob bi-national, mono-national oder wie auch immer national.

Mit ist klar, dass es bei einer bi-nationalen Beziehung schwierig werden kann, gerade wenn der Partner/die Partnerin nach der Trennung zurück in sein/ihr Heimatland will. Aber deshalb ein Gesetz befürworten, das automatisch der Mutter das Sorgerecht zuteilt??? Das finde ich falsch. In diesem Falle sollte klar im Sinne des Kindes entschieden werden.


Wünsche allen einen schönen Sonntag

Liebe Grüsse

Safe

Keria
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Re: Automatisches gemeinsames Sorgerecht

Ungelesener Beitrag von Keria »

Nein, das Sorgerecht wird nicht automatisch der Mutter zugeteilt.

In der Mehrzahl aller Scheidungen entscheiden die Eltern einvernehmlich, wer das Sorgerecht über die Kinder haben wird. Dies wird auch in Zukunft so sein. Dabei ist's nicht so, dass die Eltern zwingend die gemeinsame elterliche Sorge vereinbaren müssen, falls keine Gründe dagegen sprechen. Sie können frei wählen.

Bei einer Minderheit können sich die Eltern nicht einigen, dann entscheidet das Gericht. Und bei diesen Fällen ist es nicht so, dass der Richter sich kurz beide Seiten anhört und dann entscheidet. Eine Fachperson schreibt nach eingeheder Beschäftigung mit beiden Elternteilen und den involvierten Kindern, Befragungen von Lehrern und anderen Vertrauenspersonen, Besuchen bei den Elternteilen etc. ein Gutachten, anhand welchem der Richter die Entscheidung trifft. Auch in Zukunft wird in problematischen Fällen sicher nicht einfach die gemeinsame elterliche Sorge angeordnet, sondern die streitigen Fälle eingehend prüfen.

Ansonsten bin ich der Meinung von Safe, wer Kinder kriegt, soll sich vorher überlegen, ob man mit dem betreffenden anderen Elternteil die nächsten 18 Jahre lang gemeinsam Eltern sein möchte oder nicht. Bei binationalen Paaren finde ich wichtig, dass sich beide Personen darüber im klaren sind, welche rechtlichen Folgen die gemeinsame Elternschaft hat, insbesondere auch im Falle einer Trennung/Scheidung.

Deutschland hat übrigens gute Erfahrungen gemacht mit der geteilten elterlichen Sorge.

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