Arbeit mit L-Bewilligung

Condor
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Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von Condor »

Ich habe diesen Herbst eine Frau hier in der Schweiz die aus Lettland stammt kennen gelernt.
Da ich mit einer Liebeslügnerin verheiratet war (siehe unter Bezness Liebes-Lügner), habe ich nun mit dieser mehr Glück.
Wir haben es sehr harmonisch und kommen gut aus. Sie arbeitete früher in Österreich im Haushalt und 3 Jahre in der Schweiz mit L-Bewilligung.
Nun hat sie seit dem November einen neuen Job als Raumpflegerin.
Schon mehrfach fragte ich, wenn ihre Chefin sie anmeldet beim Migrationsamt für Verlängerung des L-Ausweises oder Antrag auf B-Bewilligung. Immer wieder hinaus zögern und auch auf der Einwohnerkontrolle meldet sie sich nicht an.

Bin nun in einer dummen Lage. Sie kann sehr wahrscheinlich die L-Bewilligung nicht mehr verlängern und für die B- Bewilligung bestehen Kontingente

Wie gut sind die Chancen, dass sie eine B-Bewilligung bekommt? Werden diese Anfang Jahr vergeben?

Shannon
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Huhu Condor!

Ähm...*amkopfkratz* sie konnte mit einer L Bewilligung arbeiten. Und sie ist nicht gemeldet auf der Einwohnerkontrolle?

Also meines Erachtens müsste sie dies aber sein, weil die schicken dann immer einen Zettel wo steht das man die Bewilligung verlängern muss. Da muss sie zur Einwohnerkontrolle und wie sollte es auch anders sein, Geld für die Verlängerung bringen. Dann geht das zum Migrationsamt und der Ausweis kommt dann mit eingeschriebenen Brief.

Ich kann jetzt nicht nachvollziehen wieso sie nicht angemeldet ist, aber sie sollte dies schon machen. Nur wird dann leider eine Busse fällig wegen verspäteten Anmelden.

Irgendwo habe ich mal etwas wegen dem B Kontigent gelesen. Da beschwerte sich ein Mann aus Deutschland, dass er mit dem L ziemliche Probs hat. So wie ich mich erinnere ist es wirklich so, dass die Bewilligungen Anfang Jahr herausgegeben werden. Sie sollte sich mit dem Migrationsamt in Verbindung setzen.

lg

Condor
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von Condor »

Sie war schon angemeldet vor einiger Zeit. Als EU Bürgerin gibt es keine Stempel im Pass, wann eingereist und wie lange. Eine Busse kann es erst geben, wenn bewiesen ist, wie lange sie schon hier ist.

Bei einem Antrag auf die B-Bewilligung und diese abgelehnt wird,wegen zu hohem Kontingent, kann man auf eine Warteliste und bis auf weiteres die L-Bewilligung beantragen?
Es heisst die L-Bewilligung kann man auf max. 2 Jahre verlängern. Wie lange müsste man ausreisen bis man wieder Anrecht hat auf eine neue L-Bewilligung?

Shannon
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Als ich meinen Partner bei mir angemeldet habe, bekam ich eine Busse weil ich ihn zu spät gemeldet habe. Die fragen einfach und erwarten auch eine ehrliche Antwort. Einen Pass hat mein Partner auch keinen, aber den braucht es ja nicht. Zumindest in der Stadt Zürich ist es so, dass die wollen das man angemeldet ist.

Das mit der L Bewilligung ist nicht wirklich klar geregelt, finde ich. Die gibt es mit und ohne Beschäftigungserlaubnis. Grundsätzlich wenn sie ein Aufenthaltsrecht hat hier zu sein und Arbeit hat,n dann sollte doch auch nix gegen eine neue Bewilligung sprechen. Die vom Migrationsamt sind gar nicht so 'böse' wie ich immer dachte. Im Gegenteil: Die waren eigentlich am freundlichsten. Ich nehme an, dass die sicher dann auf eine L ausweichen würden. Warteliste weiss ich jetzt nicht. Goggle doch mal nach: Arbeiten in der Schweiz. Oder ich glaube die Seite heisst: Hallo Schweiz....oder so ähnlich.

Jedenfalls freue ich mich sehr für dich!!! Schön das du jemanden gefunden hast, mit dem du dich verstehst. Dunkle Tage hattest du wirklich genug und so gesehen ist das auch ein schönes Weihnachtsgeschenk.

lg

Condor
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von Condor »

@ Shannon
Wie hoch war die Busse?

Ich war heute auf der Gemeinde zur Anmeldung. Sie muss einen Arbeitsvertrag vorlegen. Ohne diesen gibt es nur eine Bewilligung zur Arbeitssuche und kostet 65.--.
Besser gleich die B-Bewlligung beantragen.
Es wurde schon gefragt, wie lange sie hier ist und deutlich darauf hingewiesen das sie nicht arbeiten darf. Sagte sie habe Probezeit und der Arbeitgeber will wissen, ob sie zur Zufriedenheit arbeitet.

Man muss auf Amtsstellen etwas schlagfertig sein.

Wenn ich denke das meine (Noch)- Ehefrau trotz längst abgelaufener Bewilligung immer noch hier aufhält ohne Adressangabe, nimmt man es auf der Einwohnerkontrolle nicht so genau.

Shannon
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von Shannon »

80.--, dazu kamen dann noch die Kosten für den neuen Ausweis und übliche Gebühren.

Zu schlagfertig darfst du aber auch nicht sein (werden), du willst ja etwas von denen und nicht sie von dir. Das Migrationsamt hat mich damals sehr überrascht, die Frau dort war super freundlich.

Ja, sie darf nicht arbeiten, wenn sie erwischt wird, sieht das nicht gut aus. Mein Partner hätte einige Möglichkeiten zum arbeiten, aber wir lassen das lieber.

Die Einwohnerkontrolle macht die Anmeldung beim Migrationsamt, alles andere ist denen wirklich egal. Deine EX wird sicher eines Tages in eine Kontrolle laufen und dann muss sie eine Nacht in einer Zelle verbringen, wenn sie wirklich ohne Papiere hier ist. Aber am nächsten Morgen wird sie sicherlich wieder gehen können, da die Gefängnisse überlastet sind. So könnte sie sich theoretisch lange Zeit hier aufhalten ohne eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen.

Ein ehemaliger Freund meines Partners müsste eigentlich schon lange aus der Schweiz ausgereist sein, er ist immer noch da. Vor kurzem habe ich per Zufall ein Urteil des Bundesgerichtes gelesen was seine Situation darlegte. Auch dieses kam zum Schluss das er ausreisen muss. Er hatte sich einige Delikte mit Drogen geleistet. Er hat nun einfach den Kanton gewechselt. ;)

John Doe
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von John Doe »

ach condor, warum suchst du dir nicht einfachere beziehungskonstellationen aus?
Schlafen ist eine Strategie gegen Hunger... :(
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Condor
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von Condor »

John Doe: Wenn ich so denke, dürfte ich keine Ausländerin mehr nehmen.
Aber auch mit Schweizerinnen ist es nicht einfach. Gegen die 50 werden die Ansprüche höher und man schaut etwas mehr.

Mir ist bewusst das meine Freundin unter Umständen keine Bewilligung bekommt, da sie aus einem EU-8 Land stammt wo die Schweiz seit Mai 2012 die Ventilklausel einführte. Nur ein Drittel aller Anträge bekommen eine Arbeitsbewilligung.

John Doe
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von John Doe »

also lieber Condor, eine Frau "nimmt" man nicht, man umwirbt sie und versucht sie zu gewinnen. ;)
ich glaube, du hast mich etwas missverstanden. du darfst natürlich dich in eine ausländerin verlieben, und ich wünsche dir, dass es klappt! ich meinte nur, dass du aus einer bezness-beziehung, wo's ihrerseits nur um die papiere und geld ging, kommst. und dass du daher doppelt so gut auf dich aufpassen musst. es gibt ja auch ganz viele schweizerinnen und ausländerinnen mit geregeltem aufenthalt, aber du findest dich bereits wieder in einer beziehung, wo die papiere fehlen. du schreibst ja selber, dass du dich in einer dummen lage befindest, weil die frau die verlängerung der aufenthaltsbewilligung sowie anmeldung bei den behörden immer wieder hinauszögert. warum nimmt sie dies nicht an die hand bzw. hat dies vor ablauf der alten bewilligung getan? das scheinen mir nicht die besten voraussetzungen für ein dauerhaftes gemeinsames glück. braucht sie hilfe, und welche? was, wenn es mit der verlängerung nicht klappt? willst du sie dann heiraten?
sorry, ich bin saumüde, ich hoffe, dass meine worte so rüberkommen, wie ich es meine, und nicht, dass sie verletzend sind oder dich wütend machen oder so.
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Condor
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von Condor »

Heiraten werde ich nie wieder. Wenn sie keine Bewilligung bekommt, wird das so akzeptiert.
Das hätte ich schon bei meiner Bezness Ehefrau machen müssen und sie ziehen lassen. Hätte einiges an Ärger und Ausgaben erspart.

Condor
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von Condor »

Nun wurde alles ordnungsgemäss bei der Einwohnerkontrolle angemeldet.

Im Gesetz Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
steht unter Erneuerung: Kurzaufenthaltsbewilligungen dürfen erst nach einjährigem Unterbruch ein weiteres Mal erteilt werden (Art. 32 Abs. 4 AuG). Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn es sich beispielsweise um eine jährlich wiederkehrende Tätigkeit handelt.

Frage: Gilt Kantonswechsel als Neu oder eine Verlängerung eines bestehenden Gesuchs?
Tauschen Kantone untereinander Daten aus, wem sie eine Bewilligung gegeben haben?

Shannon
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von Shannon »

Die Gesetze können so oder so angesehen und angewandt werden. Die Bewilligung L Kurzaufenthalt bekommt der ausländische Partner für die vorbereitung der Heirat. Diese ist dann nur drei Monate gültig und kostet natürlich jedes Mal etwas für die Verlängerung.

Wenn du nun schreibst, dass diese erst nach einem einjährigen Unterbruch neu erteilt werden kann, mag ich das fast nicht glauben. Ich weiss jetzt nicht wie die Chancen stehen mit einer L Bewilligung einen Job zu bekommen, aber mit einem festen Arbeitsvertrag hat deine Freundin sicher gute Chancen. Also nach dem gesunden Menschenverstand gesehen. ;)

Die Kantone tauschen sich untereinander sehr gerne aus. Die Migrationsämter sind miteinander verbunden. Hat sie denn jetzt aktuell einen gültigen Ausweis?

Condor
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von Condor »

Das mit 1 jährigem Unterbruch sah ich in der Verordnung. Auch das Inländer bevorzugt werden. Der Arbeitgeber müsste zuerst beim RAV nachfragen, ob die Stelle durch innländisches Personal besetzt werden kann.

Einen Arbeitsvertrag hat sie und arbeitet seit November.
Auf der Gemeinde wurde gesagt das sie nur eine L-Bewilligung erhält, weil sie nur in Teilzeit arbeitet.
Wir müssen abwarten. Wir sind zuversichtlich, da sie aus einem EU Land stammt, sich gut integriert hat und die deutsche Sprache beherrscht inklusive Dialekt.

Condor
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von Condor »

Heute kam vom Einwohneramt die B-Bewilligung bis 2017. Es wurde nichts mehr weiter gefragt.
Mit dem B Ausweis kann man besser eine Stelle wechseln und ist nicht zeitlich begrenzt. :P

John Doe
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Re: Arbeit mit L-Bewilligung

Ungelesener Beitrag von John Doe »

ah, super für euch, dann könnt ihr's jetzt etwas ruhiger nehmen!
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