Darf er das?

Hast du im Zusammenhang mit deiner binationalen Partnerschaft / Familie etwas erlebt, das dich gefreut oder geärgert hat? Hier kannst du Dampf ablassen und deine Freude teilen.
John Doe
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Darf er das?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

Walter Roderer und seine junge Frau, dürfen sie das? Sie dürfen, aber mich nervts. wie wär's wenn sie nicht nur in thailand geheiratet hätten, sondern sie auch noch eine thailänderin wäre? dann würden alle schreien bezness! oder wenn er eine sie wäre und er viel jünger? SCHEINEHE! zumal sie weder gemeinsam wohnen noch ### haben noch sonst irgendwas. platonische liebe, pfff. kann dann bitte bei uns binationalen auch niemand so genau hinschauen? danke!
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akos
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Re: Darf er das?

Ungelesener Beitrag von akos »

Andere Frage:
Was können wir tun?
Dürfen wir nicht uns bei der Polizei/Fremdenpolizei melden wegen Verdacht auf Scheinehe? Soweit ich weiss kann solche meldungen jedermann/frau machen. Und die Polizei ist verpflichtet dem nach zu gehen. Ich glaube Flora hat mal in einem andern Thread etwas dazu geschrieben.

John Doe
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Re: Darf er das?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

naja, ich weiss nicht, ob wir etwas tun können und auch nicht, ob wir etwas tun sollen, denn es ändert ja nichts FÜR uns binationale, oder? ich weiss jetzt nicht gerade, was flora geschrieben hatte? könnten wir denn den herrn roderer und seine frau wenigstens als präzedenzfall benutzen?
ganz persönlich ist es mir eigentlich egal, wenn die beiden einander freiwillig heiraten wollen und dabei glücklich sind, herzlichen glückwunsch! stört mich nur, dass hier offensichtlich andere massstäbe gelten als für uns normalsterbliche binationale, weil es sich um prominente schweizer handelt. ich will auch heiraten dürfen, wen ich will, egal, welcher altersunterschied, nationalität, vermögensunterschied, und dies mit getrennten wohnsitzen von anfang an! vielleicht könnte man auch den herrn roderer anfragen, ob er bereit wäre, sich dahin gehend zu engagieren?
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alte häsin
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Re: Darf er das?

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

John Doe hat geschrieben: ......wenn die beiden einander freiwillig heiraten wollen und dabei glücklich sind, herzlichen glückwunsch! stört mich nur, dass hier offensichtlich andere massstäbe gelten als für uns normalsterbliche binationale, weil es sich um prominente schweizer handelt. ich will auch heiraten dürfen, wen ich will, egal, welcher altersunterschied, nationalität, vermögensunterschied, und dies mit getrennten wohnsitzen von anfang an! vielleicht könnte man auch den herrn roderer anfragen, ob er bereit wäre, sich dahin gehend zu engagieren?
letzteres bitte nicht, altersbedingt...! wer weiss wies weitergeht – hab nur blickschlagzeile gelesen: "Und wo ist mein fraueli jetzt".

ABER: tatsächlich muss dieser fall jedem politiker/jeder politikerin um die ohren gehauen werden, denn diese ehe hat auch nicht den eigentlichen zweck der familiengründung.....
HIER fängt die diskriminierung von uns schweizer bürgerInnen (bitte doppelt unterstrichen) an, die eine ausländische (vorallem nicht EU-)person zu heiraten beabsichtigen. uns verbietet ein recht, das nicht uns selber betrifft, sondern eine andere person, hier in der schweiz wie alle andern schweizer unsere rechte zu beanspruchen!
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akos
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Re: Darf er das?

Ungelesener Beitrag von akos »

also, ich finde das ist doch das beste Beispiel einer Scheinehe. Denn anScheinend :wink: ist der Ehefrau ihr Ehemann so was von egal. Sie meldet sich nicht bei ihm, besucht ihn nicht, nicht mal an seinem Geburtstag. Das kommt, sorry, in einer normalen Ehe nicht vor! (ausser es ist gerade ein riesiger Ehekrach am laufen aber das wüsste die Presse wohl, da man alles andere ja auch weiss). Und wenn die Behörden schon wegen Steuerhinterziehung ermitteln, dann ist wohl klar, dass dies der Grund der Eheschliessung war, zusammen mit den aktuellen Schlagzeilen und was sonst noch so an Altersunterschied etc. da ist.
Man vergleiche nur mit den Fällen aus einem bestimmten Ostschweizer Kanton, wo fast alle als "Scheinehen" abgewiesenen dann korrigiert wurden. Da waren also bei weitem nicht so viele offensichtliche Hinweise da wie in diesem Fall.
Ich find's beschämend für die Schweiz.

John Doe
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Re: Darf er das?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

alte häsin hat geschrieben:letzteres bitte nicht, altersbedingt...! wer weiss wies weitergeht – hab nur blickschlagzeile gelesen: "Und wo ist mein fraueli jetzt".
hei häsin, der mann ist doch erst 90, andere machen in seinem alter noch die matur! oder holen die primarschule nach!!
ich hab nicht gewusst, dass bereits wegen steuerhinterziehung ermittelt wird, ich lese keinen blick :D
also, wie könnte man denn das in was positives für binationale verwandeln??
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akos
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Re: Darf er das?

Ungelesener Beitrag von akos »

@JD
ich lese auch keinen Blick :lol: ich bin im Internet darauf gestossen. Die Behörden vermuten eben, dass sie nur geheiratet haben, weil sie dann im Falle seines Todes keine Erbschaftssteuer bezahlen müsste, weil sie ja seine Frau ist. Ich glaube irgendwie so war das. Sie ist ja auch irgendwie "aus der Familie". Müssten diese beiden über sich ergehen lassen, was andere Paare müssen, um zu "beweisen", dass sie aus Liebe heiraten, sie hätten ihre liebe Müh.
Naja, zumindest eine Befragung wär einfach: "Wie oft haben sie ###? - Nie. Wie verhüten Sie? - Durch Enthaltsamkeit. Wie oft sehen sie sich? - Zwei Mal im Jahr." :lol: Doch, das tönt nach einer "stinknormalen" Ehebeziehung... :roll:

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Re: Darf er das?

Ungelesener Beitrag von waharan »

akos hat geschrieben:@JD
Naja, zumindest eine Befragung wär einfach: "Wie oft haben sie ###? - Nie. Wie verhüten Sie? - Durch Enthaltsamkeit. Wie oft sehen sie sich? - Zwei Mal im Jahr." :lol: Doch, das tönt nach einer "stinknormalen" Ehebeziehung... :roll:
:lol: :lol: :lol:

Die Geschichte ist doch einfach lachhaft und stinkt zum Himmel!
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alte häsin
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Re: Darf er das?

Ungelesener Beitrag von alte häsin »

ich glaube, wir alle gehen von der lachhaften idee aus, EHE sei eine liebesbeziehung!
dabei ist sie nichts weniger als das (diese idee ist nämlich noch keine 100 jahre alt...)

ehe war immer eine zweckgemeinschaft, um

die dynastie fortzuführen
das land/die macht zusammenzuhalten (könige etc)
den familiennamen zu erhalten
einen männlichen nachfolger zu finden
nachwuchs als den eigenen anzuerkennen
das erbe an eigene kinder weiterzugeben
tatkräftige arbeitskräfte erhalten (bauernhöfe!)
eine tätige und billige hausfrau für den täglichen kram zu gewinnen
altervorsorge (zB in afrika)
den/die partner/in finanziell abzusichern (siehe Aargauer Tagblatt 25.7.10!)
sprösslinge zum beweis der eigenen existenz zu erzeugen
nicht in sünde zu leben (kirchlich), sondern anspruch auf ### zu haben
den eltern zu entfliehen
privilegierung vor dem gesetz zu bekommen
den status einer ehefrau zu legalisieren
zusammenleben zu dürfen
steuern zu sparen (ehepaar tarif B)
erbschaftsteuern zu vermeiden

WER WILL kann diese liste noch vervollständigen
(allerdings ohne: die aufenthaltsbewilligung erschleichen zu wollen, denn das ist ja für die s**vp klar, dass das alle ausländer wollen)
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John Doe
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Re: Darf er das?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

super liste, alte häsin!
das problem ist wirklich, dass politik und ausführende organe (standesämter, fremdenpolizeien etc) so tun, als ob das grosse liebesmärchen unabdingbar wäre, obwohl - soviel ich weiss - in keinem einzigen gesetzesparagraphen von liebe (welcher art auch immer) etwas geschrieben steht!!
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akos
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Re: Darf er das?

Ungelesener Beitrag von akos »

es wird nicht das wort liebe benutzt, aber in den Gesetzesparagraphen steht wortwörtlich, dass die Ehe dem Zweck dient, die eheliche Gemeinschaft zu leben. Mit andern Worten: eine Beziehung zu führen. Im Fall vom Herrn Roderer kann man wohl in keiner Weise von "Gemeinschaft" sprechen, geschweige denn von "ehelich".
Ich denke, das Ganze basiert stillschweigend auf unserem Wertesystem (das besonders christlich geprägt ist). Von Liebe ist nicht die Rede im Gesetz, weil es nicht möglich ist, Liebe per Gesetz zu definieren. Also muss man die Ehe sonst irgendwie drum herum definieren ohne von Liebe zu sprechen. Gefühle lassen sich nun mal nicht gesetzlich regeln, und trotzdem versucht man es.

John Doe
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Re: Darf er das?

Ungelesener Beitrag von John Doe »

eben, eheliche gemeinschaft ist so individuell wie man nur sein kann. das können alleine nur die eheleute bestimmen, was für sie richtig ist. der ausdruck eheliche gemeinschaft steht wohl schon sehr lange so in den gesetzestexten, wurde aber vor 50 oder 100 jahren garantiert komplett anders definiert als heute. und dazumals war die gesellschaft noch wesentlich christlicher als heute, würde ich mal schätzen. liebe war da nicht der hauptgrund zur heirat!
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Re: Darf er das?

Ungelesener Beitrag von akos »

@JD
ja, damals war vielleicht Liebe nicht der Hauptgrund zu heirat. Ich schätze aber heute ist es schon so. Also wieso sollten wir uns dann HEUTE nach dem richten was DAMALS galt?
Denn eheliche Gemeinschaft damals wie heute bedeutet einen gemeinsamen Haushalt, einen gewissen gemeinsamen finanziellen Rahmen, oftmals Kinder und etwas, das man Zusammenleben nennt. (Lest doch mal im Familienrecht nach, da ist genau definiert was der Zweck der Eheschliessung ist und was das für Rechte und Pflichten bedeutet).
Das ist in keiner Scheinehe gegeben. Denn man kann wohl den Anschein erwecken wollen, eine eheliche Gemeinschaft zu leben, aber der Zweck der Eheschliessung ist dann nicht dieser Status, sondern das Erschleichen anderer Rechte. Illegal ist nicht, wenn man die Ehe nicht gesellschaftskonform lebt, sondern wenn man die Ehe aus dem Grund schliesst, um sich damit Rechte zu erschleichen, die einem eigentlich nicht zustehen. Dass sich die Behörden in der Kontrolle dann auf solche Indizien verlassen welche den gesellschaftlichen Werten und Normen entsprechen ist doch normal und nachvollziehbar. Denn es ist sehr schwierig nachzuweisen, welches nun genau der Zweck der Heirat war (da Liebe rechtlich nicht gilt und auch nicht nachweisbar oder widerlegbar ist).

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