ihr seid verheiratet? dann habt ihr bestimmt auch schon über familiennachzug in die schweiz nachgedacht? oder vermute ich richtig und das kann nicht klappen weil sie die nötigen papiere dazu aus ihrem heimatland nicht bekommen kann?
ich kenne mich mit deiner frage nicht aus, aber mein mann meint, dass es bei hängigem asylgesuch nicht möglich ist in ein drittland ein/auszureisen. nur schon daher weil sie (zumindest in der schweiz) in dieser situation keinen pass sondern nur den N-ausweis haben. der pass wird gemäss meinem mann bei den behörden aufbewahrt wer überhaupt mit einem gekommen ist.
Reisemöglichkeit für Asylbewerber?
Re: Reisemöglichkeit für Asylbewerber?
Lieber John
Ist das Asylgesuch noch pendent, so kann er nicht ausreisen - da er über keinen regulären Aufenthaltsstatus verfügt. Das macht im Prinzip auch Sinn, denn die betreffende Person hat ja ihr eigenes Land verlassen um Schutz in einem anderen Land zu suchen (davon geht man zumindest bei der Erstanhörung eines Asylbewerbers aus, auch wenn die Realität ganz anders aussieht).
Er muss schon zuwarten, bis der Aufenthaltsstatus geregelt ist - anerkannter Flüchtling - da er andernfall ja ein Visa für die Schweiz benötigt und das kriegt er wiederum ohne gültigen Aufenthaltsstatus nicht.
Ist das Asylgesuch noch pendent, so kann er nicht ausreisen - da er über keinen regulären Aufenthaltsstatus verfügt. Das macht im Prinzip auch Sinn, denn die betreffende Person hat ja ihr eigenes Land verlassen um Schutz in einem anderen Land zu suchen (davon geht man zumindest bei der Erstanhörung eines Asylbewerbers aus, auch wenn die Realität ganz anders aussieht).
Er muss schon zuwarten, bis der Aufenthaltsstatus geregelt ist - anerkannter Flüchtling - da er andernfall ja ein Visa für die Schweiz benötigt und das kriegt er wiederum ohne gültigen Aufenthaltsstatus nicht.