Definitiv Frust - Doppelbürgerschaft?

Hast du im Zusammenhang mit deiner binationalen Partnerschaft / Familie etwas erlebt, das dich gefreut oder geärgert hat? Hier kannst du Dampf ablassen und deine Freude teilen.
Malaika

Definitiv Frust - Doppelbürgerschaft?

Ungelesener Beitrag von Malaika »

Auf der Suche nach konkreten, korrekten, neutralen und verbindlichen Informationen zu den Konsequenzen der Annahme einer zweiten Staatsbürgerschaft habe ich folgende Korrespondenz geführt.
(Ich schildere hier ausschliessliche meine persönlichen Erlebnisse, ich will damit keine Empfehlungen für oder gegen niemanden und nichts abgeben, diese Nachricht widerspiegelt auch in keinster Weise eine Meinung der IG. Ich habe Gründe, weshalb ich nicht direkt die entsprechende Botschaft angefragt habe, sondern mir zuerst anderweitig Informationen zu beschaffen versuchte.)


Von einer Beratungsstelle:
Falls die Person im LandX lebt, untersteht sie auch jetzt dem landXischem (Ehe)Recht. Diesbezüglich macht die Staatsbürgerschaft nichts aus. Wenn sie aber die landXsische Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert sie das Schweizer Bürgerrecht d.h. das LandX akzeptiert nur die landXische Staatsbürgerschaft und man muss auf eine andere Staatsangehörigkeit verzichten. Die Schweiz entzieht keine Staatsbürgerschaft. Sie kann verschweigen, dass sie den Schweizer Pass behalten hat (falls sie etwas Gegenteiliges unterschreibt gilt dies als Urkundenfälschung), wird aber im LandX allein und ausschliesslich als Bürgerin des LandesX behandelt und die Schweiz wird in einem Rechtsfall kaum intervenieren können. Würde gegebenenfalls die Botschaft anfragen, wie sie vorgehen soll, damit sie dennoch unter Schweizer Schutz steht.


Von XXX an die Beratungsstelle, 10. Mai 2009:
XYZ hat mir eine Mail von Ihnen weitergeleitet. Dazu möchte ich gerne wissen, auf welches Land Sie sich beziehen? Es gibt ja zwei Länder, die ähnlich heissen, und die werden gerne verwechselt... Und woher die Informationen stammen? In der Verfassung des LandesX steht nämlich, dass BürgerInnen von LandX sehr wohl andere Nationalitäten erwerben dürfen, ohne die landXische zu verlieren, ob das für Ausländer auch gilt, die die landXische Nationalität erwerben, weiss ich nicht. Vielen Dank.


Von der Beratungsstelle an XXX, 11. Mai 2009:
Dies gilt für beide LänderXX. Entnommen aus der Liste des Bundesamtes für Migration, allerdings datiert von 2006. Eine neuere konnte ich partout nicht finden, müssten sich gegebenfalls an die Botschaft oder das Bundesamt für Migration wenden.


Von XXX an die Beratungsstelle, 11. Mai 2009:
können Sie mir einen Link oder eine bibliographische Angabe machen zu dieser Liste des Bundesamtes für Migration? Das BfM führt meines Wissens kein Dossier über das LandX. Ich wäre froh um Ihre Information, da ich bisher vom EDA keine Antwort erhalten habe.


Von der Beratungsstelle an XXX, 14. Mai 2009:
Habe mit dem DEZA gesprochen. Es gibt bewusst keine solche Liste mehr, da die Staaten den Verlust oder Nichtverlust ständig ändern und die Liste somit nicht verbindlich sein kann.
Deshalb die zuständige Schweizer Botschaft in LandX (StadtY so viel ich weiss) anfragen, was der aktuelle Stand ist.


Von XXX an BFM-Ausländerrecht, 11. Mai 2009:
Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr, Seit # Jahren bin ich mit meinem Mann aus der StadtY verheiratet. Wir haben # Kinder. Wir gedenken, dort vielleicht ein Stück Land oder ein Haus zu kaufen und ein Geschäft zu eröffnen. Ich habe gelesen, dass dies nur möglich ist, wenn man die landXische Nationalität hat. Deshalb überlege ich mir, diese anzunehmen. Was hätte dies für Konsequenzen? Ich denke an alle rechtlichen Regelungen, z. B. Familienrecht/Eherecht, Einreise/Ausreise/Aufenthalt, Trennungs-/Scheidungsrecht, Sorge-/Erziehungsrecht für die Kinder, Erbrecht, Polygamie, Grundbesitz, Handelsrecht, Wohnsitz, Bürgerrecht, Ehegüterstand, Religionsfreiheit, Steuern, Militärdienst, Zollvorschriften. Wäre ein Ehevertrag empfehlenswert und gültig? Ergäben sich im Todesfall des Partners Probleme? Welche? Wie ist es im Falle von Unruhen mit der Evakuierung? Und sonst?
Ich habe mich bereits bei verschiedenen Stellen erkundigt, bisher jedoch keine verlässlichen Antworten bekommen. Bevor ich mich an die LandXische Botschaft in der Schweiz wende, möchte ich wissen, welche Fragen ich genau stellen muss.
Von überall her bekomme ich nur den Rat, ich solle ja nicht auswandern, und schon gar nicht die Nationalität annehmen. Dies weil ALLE Menschen aus dem betreffenden Kontinent so und so seien, und IMMER dies und das passieren würde. Diese Bemerkungen sind für mich aber keine Entscheidungsgrundlage. Ich wäre froh, wenn Sie mir helfen könnten, an die entsprechenden Gesetzestexte zu kommen. Von der Beratungsstelle … habe ich die Information bekommen, dass das LandX keine Doppelbürgerschaft akzeptiert, in der Verfassung von YYYY steht aber "Artikel …: Die Staatsbürgerschaft des LandesX wird durch das Gesetz garantiert. Jeder Bürger des LandesX hat das Recht, die Nationalität zu ändern oder eine zweite anzunehmen." Was gilt denn jetzt? Ich weiss nicht, ob dieser Artikel auch für AusländerInnen gilt, die die Nationalität annehmen wollen. Die Beratungsstelle … schrieb mir weiter von einer Liste des Bundesamtes für Migration von 2006. Können Sie mir sagen, wie ich Zugang zu dieser Liste haben kann?
Ich erhoffe mir von Ihnen konkrete und neutrale Auskünfte, die mir in meiner Entscheidungsfindung weiterhelfen, und eventuell eine Ansprechsperson, um weitere Fragen zu klären. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen,
XXX


Von EDA-Information, 11. Mai 2009:
Das Bundesamt für Migration ist zuständig für die Beantwortung von Fragen zum Schweizer Bürgerrecht. Wir empfehlen Ihnen, sich bei diesem Amt zu erkundigen: Tel. 031 325 11 11 , Website: http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen.html
Was das Bürgerrecht in LandX betrifft, ist die Vertretung dieses Landes diejenige Stelle, die Ihnen verbindliche Auskunft geben kann.
[Botschaft …]


Von swiss.emigration@bfm.admin.ch, 15. Mai 2009:
Wir können Ihren Gedanken gut nachfühlen, denn umfangreiche Abklärungen im voraus erachten wir als extrem wichtig. Wir veröffentlichen eine Broschüre auf unserer Webseite "Heiraten im Ausland" http://www.swissemigration.ch/dokumenta ... ml?lang=de. Sie können die Ihnen wichtig erscheinenden Beratungsstellen kontaktieren. Wir selber sind leider nicht in der Lage, Ihnen detaillierte Auskünfte zu Ihren Fragen zu liefern. Nehmen Sie im Bedarfsfall Kontakt auf mit der Botschaft in der Schweiz: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/ und/oder mit der Schweizervertretung im LandX.
Wir wünschen Ihnen viel Glück und Erfolg und grüssen Sie freundlich
Migrationsberater
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Direktionsbereich Arbeit, Integration und Bürgerrecht AIB
Sektion Auswanderung und Stagiaires


Inhalt des Merkblattes
"Heiraten im Ausland
Welche Punkte zu beachten sind
Welche Probleme sich stellen können
Quelle: http://www.swissemigration.ch
Bundesamt für Migration BFM

Sie wollen im Ausland heiraten?
Bei einer Heirat im Ausland stellt sich zunächst die ganz praktische Frage: Wie muss ich vorgehen? Welche Formalitäten sind zu beachten? Dann tauchen in der Regel bürger-rechtliche und güterrechtliche Fragen auf: Wie ist das dortige Eherecht? Welcher Famili-enname gilt? Welche Nationalität bekommen Kinder aus dieser Ehe? Welches Recht gilt im Falle einer Scheidung? Dazu kommen möglicherweise auch Fragen interkultureller und religiöser Natur, z.B. zur Stellung der Frau in der Öffentlichkeit, zur Rollenverteilung in der Ehe, zur religiösen Toleranz.
Wir sind nicht in der Lage, solche Fragen zu beantworten, es gibt jedoch spezialisierte Be-ratungsstellen, die Ihnen Informationen, konkrete Beratung, und im Falle von Problemen auch juristische Hilfe anbieten können:
>>> Erkundigen Sie sich zunächst beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes in der Schweiz und bei einer Vertretung des Ziellandes (Botschaft oder Konsulat): http://www.eda.admin.ch > Vertretungen!
>>> Beratungsstellen für binationale und interkulturelle Paare und Familien: http://www.binational.ch
>>> Merkblatt "Eheschliessung im Ausland": http://www.bj.admin.ch >Themen >Gesellschaft >Zivilstand
>>> Broschüre "Ehen zwischen schweizerischen und muslimischen Partnern: Konflikte erkennen und ihnen vorbeugen": http://www.isdc.ch >Veröffentlichungen >Andere
Bestelladresse: secretariat@isdc-dfjp.unil.ch oder ISDC, 1015 Lausanne (Preis: CHF 20.-)
>>> Broschüre "Ehe- und Erbrecht": http://www.ofj.admin.ch >Themen >Gesellschaft >Zivilstand
Bestelladresse: verkauf.zivil@bbl.admin.ch oder BBL, 3003 Bern
Wenn Sie bereits im Ausland leben, müssen Sie sich bei einer Auslandvertretung der Schweiz melden (Dokumentenbeschaffung, Anerkennung der Ehe in der Schweiz, Einrei-se- und Aufenthaltsbewilligung für ausländische Ehepartner/innen etc.)
>>> Die folgenden Institutionen bieten Publikationen, Beratung und juristische Hilfe an:
© 13.03.2009 skz



Super, womit wir wieder beim Anfang wären... Definitiv ein grosser Frust!

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