Erst nachdem das Urteil rechtskräftig ist, fangen die dann mal an was zu machen. Der Obergau kommt aber jetzt noch. Es ist bekanntlicherweise Sommer und vom 15.07 - 15.08.2012 sind GERICHTSFERIEN! Das heisst, dass in diesem Monat auch diese 30 Tage stillstehen. Ende August ist es dann soweit das man vielleicht mal beim Migrationsamt nachfragen kann, wann den nun die Bewilligung kommt.
Sorry, aber ich fühle mich wirklich total verarscht. Unser Anwalt meinte noch letzte Woche, dass man Mitte Juli mal nachfragen könnte wegen der Bewilligung:
Was das Migrationsamt betrifft, so sollte in diesen Tagen die Kurzaufenthaltsbewilligung ausgestellt werden. Falls sich das verzögern sollte (d.h. bis Mitte Juli 2012 nichts da sein sollte), müsste man Druck machen. Anschliessend kann wieder das Zivilstandsamt mit der Weiterführung des Ehevorbereitungsverfahrens betraut werden.
Gestern kam dann das:
Sobald das Urteil vom Verwaltungsgericht rechtskräftig ist, sollte beim Migrationsamt Druck gemacht werden wegen der Kurzaufenthaltsbewilligung....
Ich habe beim Migrationsamt und dem Verwaltungsgericht angerufen, beide bestätigten meinen Verdacht, dass absolut nichts geht bevor es rechtskräftig wird.
Bitte schreibt mir nicht, das es halt so ist, weil es im Recht steht. Das habe ich heute bereits mehrmals gehört.